Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 137

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 137 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 137); Gesetzblatt Teil III Nr. 13 Ausgabetag: 3. März 1964 137 b) die festgelegte Arbeitszeit einzuhalten und auszunutzen; c) das sozialistische Eigentum zu erhalten und zu schützen; d) sich ständig weiter zu qualifizieren; e) ihre Kenntnisse und Arbeitserfahrungen den anderen Kollegen zu vermitteln und die festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen; f) die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Arbeitsschutzanordnungen und betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sowie die Bestimmungen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zur Erhaltung und Pflege der Gesundheit und die Vorschriften des Brandschutzes, einzuhalten. 2. Die Beschäftigten haben das Recht: a) eine Arbeit im Rahmen ihrer Fähigkeit zu erhalten und entsprechend ihrer Leistung vergütet zu werden; b) entsprechend den Grundsätzen des Gesetzbuches der Arb-i' an der Leitung und Lenkung des Betriebes teilzunehmen; c) für ihre Qualifizierung Unterstützung zu fordern und bei der Aufstellung der Qualifizierungspläne aktiv mitzuwirken; d) Verbesserungs- und Neuerervorschläge einzureichen und über deren Verwirklichung Rechenschaft zu fordern. 3. Weitere Rechte und Pflichten der Beschäftigten ergeben sich aus dem Statut der Meliorationsgenossenschaft. III. Aufbau der Produktionsabteilung der Meliorationsgenossenschaft 1. Der Betriebsplan ist die Grundlage der Tätigkeit in der Produktionsabteilung, der Meisterbereiche und Brigaden. Die kleinste ständige Produktionseinheit ist die Brigade. 2. In der Produktionsabteilung bestehen: Meisterbereich mit den Brigaden usw. Meisterbereich mit den Brigaden usw. Zur Lösung besonders begrenzter Aufgaben können Arbeitsgruppen gebildet werden. S. Die Brigaden können zeitweilig durch Genossenschaftsmitglieder und Beschäftigte der VEG verstärkt werden, die befristet zur Arbeitsleistung in die Meliorationsgenossenschaft delegiert werden. 4. Die Brigademitglieder können zur Erfüllung dringender j Aufgaben vorübergehend in anderen Brigaden eingesetzt werden. Uber den Einsatz innerhalb der Produktionsabteilung entscheidet der Leiter und innerhalb des Meisterbereiches der Meister nach Abstimmung mit den Brigadieren. IV. Leitung der Produktionsabteilung der Meliorationsgenossenschaft 1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Leiters der Produktionsabteilung: Außer dem im Musterstatut festgelegten Aufgaben ergeben sich für den Leiter der Meliorationsgenossenschaft entsprechend dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung nach dem Produktionsprinzip folgende spezielle Aufgaben: a) die sozialistische Organisation der Arbeit und das Zusammenwirken aller Beschäftigten verantwortlich zu leiten; b) den sozialistischen Wettbewerb zur Leitungsmethode in allen Bereichen zu entwickeln und ständig das Prinzip der materiellen Interessiertheit zu vervollkommnen; c) die Neuererbewegung und die besten Arbeitserfahrungen auf dem Gebiet der Meliorationsarbeiten zu verallgemeinern sowie die Einführung technisch begründeter Arbeitsnormen zu fördern; d) die Qualifizierung aller Beschäftigten auf der Grundlage des Qualifizierungsplanes zu realisieren ; e) den rechtzeitigen Vertragsabschluß mit anderen Betrieben, den reibungslosen Einsatz und die volle Auslastung der Produktionskapazitäten zu sichern; f) den Plan der Produktionsabteilung auf die Meisterbereiche und Brigaden aufzuschlüsseln; g) die Arbeitsgebiete abzugrenzen und Arbeitsanweisungen an die ihm unterstellten Weisungsberechtigten nach den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen zu erteilen; h) die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitsschutzes, der technischen Sicherheit, der Betriebshygiene und des Brandschutzes, zu gewährleisten; i) die Einstellung der Meister, Brigadiere und anderen Beschäftigten (außer Buchhalter) vorzunehmen. Die weisungsberechtigten Mitarbeiter sind vom Vorstand der Meliorationsgenos-senschaft zu bestätigen; j) den Arbeitsablauf zu bestimmen und zu kontrollieren sowie für schlecht ausgeführte Arbeiten in den Meisterbereichen unentgeltliches Nacharbeiten zu fordern; k) enge Verbindung zu den im Genossenschaftsbereich liegenden Landwirtschaftsbetrieben zu halten und für die ständige Beratung in allen Fragen des Meliorations Wesens einschließlich Folgemaßnahmen und Folgeeinrichtungen zu sorgen. 2. Rechte und Pflichten der Meister: Der Meister wird vom Leiter der Produktionsabteilung eingestellt. Er ist verantwortlich für: a) die ordnungsgemäße Erfüllung aller, in seinem Arbeitsbereich anfallenden Arbeiten; b) die Vorbereitung und Organisation, Leitung, Kontrolle und Abrechnung des Produktionsprozesses; c) die Einführung der Normenarbeit;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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