Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 124

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 124 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 124); 124 Gesetzblatt Teil III Nr. 13 Ausgabetag: 3. März 1964 " III. Abschnitt Amortisationen und Umlaufmittel sowie Zuführungen zur Investitionsfinanzierung Volkseigene Betriebe § 11 Abführung von Amortisationen und Umlaufmitteln Die VEB führen an die WB ab a) Amortisationsteile, die sie zur Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes nicht benötigen, b) Umlaufmittel, soweit eine Verminderung geplant ist. § 12 Zuführungen zur Investilionsfinanzicrung und Erhöhung der Umlaufmittel Die VEB erhalten von der WB a) Mittel, wenn die eigenen planmäßigen Amortisationen und Gewinne zur Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes nicht ausreichen, b) Mittel, wenn die eigenen planmäßigen Gewinne zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittelerhöhung nicht ausreichen. Vereinigungen Volkseigener Betriebe § 13 Amortisations-Verwendungsfonds (1) Die WB bilden einen Amortisations-Verwendungsfonds aus folgenden Mitteln: a) Amortisationsteile der VEB gemäß § 11 Buchst, a, b) Amortisationsaufkommen der WB (Zentrale). (2) Die WB setzen die Mittel des Amortisations-Verwendungsfonds ein für a) Ausreichungen an die VEB gemäß § 12 Buchst, a, b) Zuführungen zum Investitionsfonds der WB (Zentrale) und ihrer Einrichtungen, c) Abführungen an den Haushalt der Republik, soweit die Amortisationen nicht gemäß Buchstaben a und b planmäßig benötigt werden. § 14 Umlaufmittel-Verteilungsfonds (1) Die WB verteilen die von den VEB gemäß § 11 Buchst, b abzuführenden Umlaufmittel an die VEB um, bei denen die planmäßige Erhöhung der Umlaufmittel nicht aus eigenem Gewinn gedeckt werden kann. (2) Die WB führen die Umlaufmittelabführungen der VEB, die innerhalb der WB nicht gemäß Abs. 1 benötigt werden, an den Haushalt der Republik ab. IV. Abschnitt VVB-Umlage § 15 Planung und Verwendung der VVB-Umlage In den WB (1) Die WB erheben im Rahmen des Planes von den VEB eine VVB-Umlage. Sie legen die Anteile fest, die von den VEB zu Lasten der Selbstkosten an die WB abzuführen sind. (2) In die VVB-Umlage sind folgende Kosten einzubeziehen : a) die personellen und sächlichen Kosten der WB (Zentrale), b) die Kosten für das Leitbüro für Neuererwesen, c) die Kosten für Leitungs- und Verwaltungsfunktionen der wissenschaftlich-technischen Zentren und die direkten Aufwendungen der zentralen Arbeitskreise des jeweiligen Wirtschaftszweiges, d) die Werbekosten, e) die Bildung des Verfügungsfonds des Hauptdirektors, f) die Bildung des Prämienfonds sowie des Kultur-und Sozialfonds der WB (Zentrale) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Die Einbeziehung weiterer Kosten ln die VVB-Umlage bedarf der Festlegung des Leiters des zuständigen zentralen Staatsorgans. (4) Die WB planen die im Abs. 2 genannten Kosten und deren Deckung. (5) Grundlage für die Berechnung der personellen Kosten ist der Lohnfonds. Die übrigen Kosten sind in der erforderlichen Höhe unter Anlegung des Prinzips der strengsten Sparsamkeit zu planen. (6) Die Deckung der Kosten erfolgt aus eigenen Einnahmen der WB (Zentrale) und durch die Umlage auf die VEB der WB. Der Hauptdirektor der WB hat die Bemessungsgrundlagen für die VVB-Umlage festzulegen. Die Bemessungsgrundlagen sollen dem Verursachungsprinzip Rechnung tragen. (7) Die nicht verbrauchten Mittel bzw. die durch die VVB-Umlage nicht gedeckten Kosten sind mit Ausnahme der Mittel des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds der WB (Zentrale) und des Verfügungsfonds des Hauptdirektors per 31. Dezember jeden Jahres in die Gewinn- und Verlustrechnung der WB einzubeziehen. § 16 Planung der VVB-Umlage ln den VEB (1) Nach der Ermittlung der Anteile der VEB an der VVB-Umlage auf Grund der festgelegten Bemessungsgrundlagen ist den VEB dieser Anteil in absoluter Höhe bekanntzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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