Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 122

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 122 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 122); 122 Gesetzblatt Teil III Nr. 13 Ausgabetag: 3. März 1964 (5) Die Zuführungen zum Fonds für Investitionen und zum Umlaufmittelfonds sind zu den Terminen zu planen, an denen der Finanzierungsbedarf auftritt. § 3 Verwendung der erwirtschafteten Gewinne (1) Die erwirtschafteten Gewinne (ohne überplanmäßige Gewinne) sind in den VEB gemäß § 2 Abs. 1 zu verwenden. (2) Soweit die Gewinne nicht in der geplanten Höhe erwirtschaftet werden, a) sind Rationalisierungskredite, die zur Anschaffung . von Grundmitteln aufgenommen wurden, in der vertraglich festgelegten Höhe zu tilgen und zu verzinsen, wenn diese Kredite auf Grund vereinfachter Kreditanträge ausgereicht wurden oder der nachgewiesene Nutzen den geplanten Tilgungsbetrag erreicht oder überschreitet, ■9 b) ist die übrige Gewinnverwendung anteilig zu kürzen. Unter diese anteilige Kürzung fallen auch die Rationalisierungskredite, die nicht zu Buchst, a . gehören. (3) Die Hauptdirektoren der WB sind berechtigt, für die VEB, bei denen sich die Nichterwirtschaftung der Gewinne auf die Bildung der Fonds nur geringfügig auswirkt, von Abs 2 Buchst, b abweichende Ausnahmeregelungen zu treffen. § 4 Verwendung der Überplangewinne (1) Überplanmäßige Gewinne sind von den VEB in folgender Reihenfolge zu verwenden: a) zur Zahlung nicht geplanter Tilgungsarten und Zinsen für Rationalisierungskredite auf Grund neu aufgenommene'r Kredite zur Anschaffung von Grundmitteln sowie des nachgewiesenen höheren Nutzens von in vorangegangenen Planperioden kreditierten Objekten, soweit der Überplangewinn dazu ausreicht, b) für die Zuführung zum Betriebsprämienfonds entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der nach der vorangegangenen Verwendung verbleibende Überplangewinn dazu ausreicht, c) für Maßnahmen, deren Finanzierung aus Überplangewinnen gesondert gesetzlich festgelegt ist. (2) Der nach der Verteilung gemäß Abs. 1 verbleibende Überplangewinn ist in folgender Reihenfolge zu verwenden: a) für die Zuführung an eigene Fonds mit Ausnahme des Betriebsprämienfonds entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, b) für die Abführung an die WB. (3) Die Unterschreitungen geplanter Verluste bei verlustgeplanten VEB sind den Überplangewinnen bei gewinngeplanten VEB gleichzusetzen. 8 5 Stützungen (1) Die VEB erhalten von den WB a) Verluststützungen, b) produktgebundene Preisstützungen, c) sonstige zweckgebundene Stützungen. (2) Der den VEB zuzuführende Betrag an Verlust-stützungen auf Grund des tatsächlich eingetretenen Bedarfs darf innerhalb des Vierteljahres den im Quartalskassenplan enthaltenen Plansatz nicht übersteigen. (3) Die produktgebundenen Preisstützungen und die sonstigen zweckgebundenen Stützungen werden den VEB von den WB nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt. § 6 Zuführung der Gewinne zu den betrieblichen Fonds (1) Die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds sind zu den dafür festgelegten Terminen vorzunehmen. (2) Die Zuführungen zu den übrigen betrieblichen Fonds sind bis zu den im § 7 genannten Terminen vorzunehmen. (3) Mit den Zuführungen zu den betrieblichen Fonds sind gleichzeitig die Geldmittel auf die Sonderbankkonten bei den zuständigen Filialen der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Landwirtschaftsbank genannt) zu überweisen. § 7 Abrechnung sowie Abführung der Gewinne und Zuführung von Stützungen (1) Die VEB errechnen selbst die Höhe des der WB zu überweisenden Gewinns und Überplangewinns und übersenden der WB gleichzeitig mit dem monatlichen Finanzbericht eine Abrechnung. Abzurechnen ist der Zeitraum vom 1. Januar eines Jahres bis zum Schluß eines jeden Monats. (2) Die der WB zustehenden Gewinnteile sind fällig und von a) den VEB, deren abzuführender Gewinn im Jahr 100 000 DM übersteigt, in Höhe von je 50 % des laut Quartalskassenplan je Monat zu erwirtschaftenden Gewinns am 15. Kalendertag und 25. Kalendertag jeden Monats, b) den übrigen VEB in Höhe des laut Quartalskassenplan je Monat zu erwirtschaftenden Gewinns am 25. Kalendertag jeden Monats an die WB zu überweisen. (3) Am 15. Kalendertag des Monats sind die gemäß Abs. 2 Buchst, a und am 25. Kalendertag des Monats die gemäß Abs. 2 Buchst, b fälligen Zahlungen um die Beträge zu erhöhen bzw. zu vermindern, die sich aus;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern der DDR? Worin liegen die Gründe dafür, daß immer wieder innere Feinde in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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