Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1963, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1963, Seite 257 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963, S. 257); 257 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 14. Mai 1963 Teil III Nr. 14 Tag Inhalt Seite 27. 4. 63 Anordnung über die Inventarisierung von Arbeitsmitteln in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft \ 257 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 258 Anordnung über die Inventarisierung von Arbeitsmitteln in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft. Vom 27. April 1963 „ § 1 (1) Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände (im folgenden Arbeitsmittel genannt) unter 500 DM Bruttowert je Einheit sind zu inventarisieren, soweit die Inventarisierungspflicht durch die den Betrieben übergeordneten Organe festgelegt wird. (2) Die den Betrieben übergeordneten Organe sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 1963 Nomenklaturen zu erarbeiten und den Betrieben zu übergeben, in denen die inventarisierungspflichtigen Arbeitsmittel genannt sind. § 2 (1) Bei der Festlegung der Inventarisierungspflicht sind der Standort, die Verwendungsmöglichkeit und der Wert der einzelnen Arbeitsmittel so zu berücksichtigen, daß der Schutz des Volkseigentums gewährleistet ist. (2) Die Inventarisierungspflicht ist a) mindestens festzulegen für optische Geräte, hochwertige Werkzeuge und ähnliche Arbeitsmittel, b) in der Regel festzulegen für Arbeitsmittel, die sich außerhalb der Werkgrenzen befinden (z. B. auf Baustellen, in Einrichtungen, die sozialen, kulturellen oder ähnlichen Zwecken dienen). § 3 (1) Soweit durch branchebedingte Regelungen für die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Grundmitteln und Arbeitsmitteln im Sinne dieser Anordnung eine niedrigere Wertgrenze als 500 DM Bruttowert je Inventarobjekt festgelegt ist, gilt die niedrigere Wertgrenze. (2) Zu inventarisieren sind auch Arbeitsmittel über 500 DM Bruttowert je Inventarobjekt, die nicht in der Grundmittelbuchhaltung erfaßt werden (z. B. auftrags-und typengebundene Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle). (3) Für Arbeitsmittel unter 500 DM Bruttowert je Inventarobjekt, die in vorhandenen Karteien erfaßt sind (z. B. in der Modellkartei), gilt diese Erfassung als I n ventarisierung. §4 Für Arbeitsmittel, die in den Betrieben vorhanden, in der Nomenklatur gemäß § 1 Abs. 2 jedoch nicht erfaßt sind, obwohl diese Arbeitsmittel ihrer Verwendungsmöglichkeit, ihrem Platz und ihrer Art nach unter besonderer Kontrolle zu halten sind, ist die Inventarisierungspflicht durch den Leiter des Betriebes festzulegen. § 5 Über Arbeitsmittel, die wegen Verschleiß, Schaden oder aus sonstigen Gründen aus der Nutzung ausschei-den oder deren Verlust durch regelmäßig durchzuführende Kontrollen festgestellt wird, ist ein Protokoll anzufertigen. In dem Protokoll müssen die Gründe für das Ausscheiden genannt werden. Die Protokolle sind .unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Wochen, durch den Leiter des Betriebes auszuwerten. § 6 Die den Betrieben übergeordneten Organe kontrol-j lieren die richtige Anwendung dieser Anordnung. JS £/, C / U*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 24. Dezember 1963 auf Seite 616. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963, Nr. 1-37 v. 12.1.-24.12.1963, S. 1-616).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit ausgehende konsequente, schwerpunktmäßige Arbeit zu verwirklichen. Deshalb ist die Sicherung und Bearbeitung der politischoperativen Schwerpunkte weiter zu verstärken und inhaltlich zu qualifizieren.

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