Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1963, Seite 120

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1963, Seite 120 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963, S. 120); 120 Gesetzblatt Teil III Nr. 7 Ausgabetag: 4. März 1963 Abrechnungsfähige Bauabschnitte § 5 (1) Bei allen Vorhaben nach komplexer Fließfertigung, für die ein General- bzw. ein Hauptauftragnehmer eingesetzt ist, ist eine funktionsfähige Einheit bzw. ein funktionsfähiges Objekt ein abrechnungsfähiger Bauabschnitt. (2) Für Vorhaben, die noch nicht nach der komplexen Fließfertigung vorbereitet und durchgeführt werden, ist ein abrechnungsfähiger Bauabschnitt die Gesamtheit der kontrollfähigen Lieferungen und Leistungen an einem Objekt, für Teile eines Objektes oder für eine Fertigstellungsstufe eines Objektes, die unter Verantwortung eines Hauptauftragnehmers durchgeführt werden. Bei der Festlegung eines abrechnungsfähigen Bauabschnittes ist grundsätzlich von der bautechnischen oder technologischen Einheit auszugehen, die die Inbetriebnahme bzw. Nutzung eines Vorhabens, Teilvorhabens oder auch der Teilkapazität als bautechnische und technologische Einheit unter Berücksichtigung der Bauzeitnormen oder, falls diese hierfür nicht vorhanden sind, der vom Projektanten vorgesehenen wirtschaftlichsten Fertigstellungszeit gewährleistet. Ein abrechnungsfähiger Bauabschnitt soll in der Regel eine funktionsfähige Einheit darstellen. § 6 (1) Sind für die Fertigstellung einer funktionsfähigen Einheit 2 Hauptauftragnehmer (Bau und Ausrüstung) eingesetzt, so sind entsprechend der Gesamtheit der Lieferungen und Leistungen, die jeder Hauptauftragnehmer zu erbringen hat, 2 Bauabschnitte, getrennt für Ausrüstung und Bau, festzulegen. (2) Wurde für eine funktionsfähige Einheit nur ein Hauptauftragnehmer eingesetzt, so umfaßt der festzulegende abrechnungsfähige Bauabschnitt sowohl die Ausrüstung als auch den Bau. (3) Werden vom Investitionsträger Einzelausrüstungen in Auftrag gegeben, so hat der Lieferer bzw. ausführende Betrieb seine Lieferungen und Leistungen nach Erfüllung des Vertrages abzurechnen. § 7 Die abrechnungsfähigen Bauabschnitte sind in der Liefergrafik auszuweisen. § 8 Die Ausrüstungslisten des technologischen Teils des Projektes sowie die entsprechenden Unterlagen des bautechnischen Teils, wie überschlägige Massenberechnungen, Leistungsverzeichnisse, Grobmaterialbedarfslisten, sind nach den festgelegten abrechnungsfähigen Bauabschnitten zu gliedern. § 9 Für die einzelnen abrechnungsfähigen Bauabschnitte, die in der Liefergrafik ausgewiesen werden, müssen mindestens ersichtlich sein: a) die Hauptauftragnehmer Bau und Ausrüstung bzw. die auszuführenden Betriebe, wenn kein Hauptauftragnehmer festgelegt ist, b) die Liefertermine für die wichtigsten Ausrüstungen, c) der vorgesehene Zeitpunkt des Baubeginns, der Bau- und Montagefreiheit, der Aufnahme des Probe- und Dauerbetriebes bei vollständiger oder teilweiser Inbetriebnahme, d) die finanziellen Aufwendungen für die abrechnungsfähigen Bauabschnitte mit der in der Liefergrafik ausgewiesenen Untergliederung nach den Arten der Arbeiten gemäß § 2 Absätzen 3 und 4. § 10 Im Vertrag des Investitionsträgers mit den Hauptauftragnehmern hat jeweils für das kommende Planjahr ein Ausweis der Baugruppen mit ihrem Wertumfang und ihrem Fertigstellungstermin als Ergänzung der Liefergrafik zu erfolgen. Die Hauptauftragnehmer haben dem Investitionsträger monatlich die fertiggestellten Baugruppen zu melden. § 11 Aufwendungen, die nicht unmittelbar einem abrechnungsfähigen Bauabschnitt zugeordnet werden können, so z. B. für die Vermessung, Grundstücksankäufe, Investitionsbauleitung u. ä., sind beim Nachweis des Gesamtwertumfanges des Vorhabens bzw. Teilvorhabens gesondert und mindestens nach den einzelnen Planjahren unterteilt auszuweisen. § 12 Sämtliche Änderungen, die zu einer Veränderung des in der Liefergrafik ausgewiesenen Fertigstellungstermins für einen abrechnungsfähigen Bauabschnitt führen, hat der Investitionsträger mit dem zuständigen Hauptauftragnehmer oder, sofern kein Hauptauftragnehmer vorhanden ist, mit den zuständigen Auftragnehmern abzustimmen. Ergeben sich darüber hinaus Auswirkungen, die zu einer Veränderung des Investitionsplanes führen, ist nach § 12 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 13. September 1962 zu verfahren. § 13 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. Februar 1963 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I.V.: Müller Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 24. Dezember 1963 auf Seite 616. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1963, Nr. 1-37 v. 12.1.-24.12.1963, S. 1-616).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der inoffiziellen Mitarbeiter gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrages eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung vom inoffiziellen Mitarbeiter fordern.

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