Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 384

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962, Seite 384 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, S. 384); 384 Gesetzblatt Teil III Nr. 33 Ausgabetag': 16. November 1962 Einspruch gemäß § 38 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung; so gilt die Anforderung als angenommen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist erfolgt unverzüglich die Berufung des Experten. (4) Die Berufung von Experten für die Begutachtung von Vorhaben bis 5 Millionen DM erfolgt unverzüglich nach Klärung der Voraussetzung im eigenen Verantwortungsbereich bzw. nach Vorlage der Zustimmung des zuständigen Leiters gemäß § 38 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung. (5) Es ist nicht zulässig, anstelle des berufenen Experten Vertreter in die Gutachterkommission zu delegieren. Kann ein Experte aus triftigen Gründen seiner Berufung nicht folgen, so hat der Leiter der Institution, bei der der Experte beschäftigt ist. innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Berufungsschreibens schriftlich mit Begründung und mit Vorschlägen für qualifizierten Ersatz um die Enibindung des Experten von der Berufung nachzusuchen. Über die Entbindung entscheidet bei Vorhaben über 5 Millionen DM der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission im Einvernehmen mit dem Leiter des zentralen Staatsorgans, dem der jeweilige Experte untersteht und bei Vorhaben bis 5 Millionen DM der Leiter, der den Experten berufen hat. (6) Das Arbeitsrechtsverhältnis zwischen dem Experten und der Institution wird durch die Mitarbeit in der Gutachlerkommission nicht unterbrochen. Der Experte erhält für die Dauer der Mitarbeit in der Gutachterkommission sein bisheriges Gehalt von der Institution. Die Gehaltsbeträge werden der Institution nicht erstattet. Andere im Zusammenhang mit der Gutachtertätigkeit entstehende zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten) tragen die Gutachterstellen. § 5 Einreichung der Aufgabenstellung (1) Die Anzahl der für die Begutachtung benötigten Exemplare der Aufgabenstellungen ist nach den spezifischen Eigenarten des Vorhabens durch die Gutachterstelle mit der Bestätigung der Anmeldung dem für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung Verantwortlichen mitzuteilen. Ein Exemplar verbleibt nach Abschluß der Begutachtung bei der zuständigen Gutachterstelle. (2) Die Aufgabenstellungen müssen vollständig und begutachtungsfähig sein. Mit der Aufgabenstellung sind gleichzeitig alle gemäß § 19 Abs. 3 der Verordnung und § 30 Absätzen 2 und 3 der Ersten Durchführungsbestimmung erforderlichen Zustimmungen, Stellungnahmen. Darlegungen und Protokolle in jeweils einer Ausfertigung vorzulegen. Die Einreichung erfolgt gemäß § 37 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung. (3) Die Hauptprojektanten sind verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Aufgabenstellungen und von Projekten für Investitionsvorhaben mit einem Wertumfang von über 1 Million DM die vom Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionsvorhaben herausgegebenen Kennziffernblätter auszufüllen und in der geforderten Anzahl der Aufgabenstellung beizufügen bzw. nach Bestätigung des Projektes der zuständigen Gutachterstelle zuzuleiten. (4) Die Gutachterstellen haben die Vorprüfung gemäß § 37 Abs. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung innerhalb 3 Wochen bei Vorhaben über 5 Millionen DM 2 Wochen bei Vorhaben von 1 bis 5 Millionen DM 1 Woche bei Vorhaben unter 1 Million DM nach Eingang der Unterlagen durchzuführen. § 6 Inhalt der Gutachten (1) Bei der Begutachtung sind die Probleme der Investitionsvorbereitung komplex zu betrachten. Für jedes Vorhaben sind die spezifischen Besonderheiten herauszuarbeiten. Schwerpunkt ist die Prüfung, welchen Nutzeffekt das Vorhaben erreichen wird und ob die in den Plänen und in den gesetzlichen Bestimmungen über die Vorbereitung von Investitionsvorhaben festgelegten Prinzipien eingehalten wurden. Dabei ist auch zu untersuchen, ob die Investitionen zum Zeitpunkt der Begutachtung noch den Bedingungen entsprechen, die zu ihrer Aufnahme in den Perspektivplan geführt haben. (2) Die bisherigen Erfahrungen in der Begutachtung von Investitionsvorhaben sind vom Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionsvorhaben den anderen Gutachterstellen zu übermitteln. (3) Das Gutachten muß darauf hinweisen. wenn Investitionen vorbereitet werden, die nicht in Übereinstimmung mit den Planzielen und den materiellen Möglichkeiten stehen. (4) Im Gutachtern müssen Urteile zu den einzelnen Fragenkomplexen enthalten sein, die mit Vergleichen. Gegen rech n ungen oder anderen Fakten und Daten begründet werden müssen. Dabei sollen die jeweils besten bekannten Methoden für die Berechnung des Nutzeffektes der Investitionen angewendet werden. (5) Abschließend muß das Gutachten Schlußfolgerungen für die Bestätigung der Aufgabenstellung enthalten. Diese müssen es den mit der Vorbereitung der Bestätigung beauftragten Stellen ermöglichen, die zur weiteren gründlichen und schnellen Vorbereitung des Investitionsvorhabens notwendigen Maßnahmen unverzüglich veranlassen zu können. (6) Die für das Vorhaben wichtigsten und besonders typischen Kennziffernangaben sind als Vorschlag in Ergänzung zu den Forderungen des § 40 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung für die Bestätigung zu unterbreiten. Die Gutachterkommissionen sind berechtig!, begründete fortschrittlichere Kennziffern zur Bestätigung vorzuschlagen, als sie in der Aufgabenstellung enthalten sind. § 7 Durchführung der Begutachtung (1) Die Zeitdauer der Begutachtung umfaßt den Zeil-raum vom Eingang der vollständigen und begutachtungsfähigen Aufgabenstellung bei der zuständigen Gutachterstelle bis zur Abgabe des Gutachtens in seiner endgültigen Form gemäß § 8 Abs. 1. (2) Für die Arbeit der Gutachterkommissionen gelten folgende Grundsätze: a) die Arbeit der Gutachterkommission wird von einem Vorsitzenden geleitet. Der Vorsitzende wird mit der Berufung in die Gutachterkommission festgelegt. Der Vorsitzende entscheidet in Zweifelsfäl len über die Aussage im Gutachten, b) ein in der Gutachterkommission als Sachverständiger mitarbeitender Angehöriger der zuständige] Gutachterstelle ist gleichzeitig Sekretär der Gutachterkommission. Er vertritt den Vorsitzenden und leitet die Arbeit der Gutachterkommission zwischen ihren Beratungen, c) die Mitglieder der Gutachterkommission haben die Ergebnisse der von ihnen überprüften Teile der Aufgabenstellungen der Kommission schriftlich vorzulegen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 13. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 36 vom 4. Dezember 1962 auf Seite 422. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1962, Nr. 1-36 v. 13.1.-4.12.1962, S. 1-422).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR. Die grundsätzliche Verantwortung def Minis teriums des Inneren und seiner Organe, insbesondere der Deutschen Volkspolizei für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Verwahrraumbereich sind alle Mitarbeiter der Abteilung verantwortlich. Ordnung und Sicherheit sind mit ein Genant für das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist die berufliche und fachliche Qualifizierung der in der konspirativen Zusammenarbeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem sichert eine abgeschlossene Ausbildung eine gute Allgemeinbildung.

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