Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 70

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 70 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 70); 70 Gesetzblatt Teil III Nr. 7 Ausgabetag: 28. Februar 1961 § 6 Mengenabweichungen (1) Bei Lieferungen sind gegenüber der vereinbarten Menge Abweichungen in einer Sorte wie folgt zulässig, soweit Abs. 2S nichts anderes bestimmt: a) bei Lieferungen bis 3000 kg ± 10 %, b) bei Lieferungen über 3000 kg ± 5 %. (2) Abweichungen von der in einem Quartal zu liefernden Gesamtmenge sind nur nach oben bis zu 5°/ zulässig. § 7 Mindestversandmenge Der Lieferer ist berechtigt, in den Verträgen nur solche Lieferfristen und Liefertermine zu vereinbaren, die die Mindestversandmenge von 200 kg in einer Sorte und Farbe erreichen. § 8 Versand (1) Soweit Preisvorschriften nichts anderes bestimmen, erfolgt die Lieferung frei verladen Versandstation oder bei Selbstabholung frei verladen Fahrzeug des Bestellers. (2) Der Versand hat in geschlossenen und gesäuberten Wagen zu erfolgen. § 9 Versanddispositionen (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer spätestens 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten Lieferfrist oder des vereinbarten Liefertermins seine Versanddispositionen zugehen zu lassen. (2) Bei vereinbarter vorfristiger Lieferung hat der Besteller seine Versanddispositionen nach Kenntnis der Lieferbereitschaft dem Lieferer unverzüglich bekanntzugeben. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn die Versanddispositionen im Vertrag enthalten sind. § 10 Leihverpackung (1) Der Lieferer ist verpflichtet, die Reißspinnstoffe und Abfälle entsprechend ihrer Materialart branchenüblich zu verpacken. Leihverpackung ist das Verpackungsmaterial, welches der Nomenklatur für Leihverpackung (Anlage zu § 1 der Anordnung vom 9. November 1957 über die Rückgabe und Berechnung von Leihverpackung [GBl. I S. 581]) unterliegt oder als Leihverpackung vereinbart wurde. (2) Leihverpackung ist nicht: a) Bunddraht, b) Bandeisen, c) Juteteile. (3) Der Lieferer kann unter Erstattung des Schrottoder Altstoffpreises die Rückgabe der im Abs. 2 genannten Verpackung verlangeh. Die Kosten für die Rücksendung dieser Verpackung trägt der Lieferer. (4) Die Leihverpackung ist innerhalb 60 Tagen zurückzugeben, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wird. Bei Lieferung an das Versorgungskontor und an die sozialistischen Produktionsgenossenschaften verlängert sich diese Rückgabefrist um 30 Tage. (5) Abnutzungsbeträge für die Leihverpackung dürfen nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen berechnet werden. Die Kosten für die Rücksendung der Leihverpackung ßis zur Empfangsstation des Lieferers trägt der Besteller. § 11 Rechnungserteilung Soweit andere gesetzliche Bestimmungen nichts anderes regeln, hat die Rechnung mindestens folgende Angaben zu enthalten: a) Name und Anschrift des Lieferers, b) Name und Anschrift des Bestellers, c) Rechnungsnummer und -datum, d) Vertragsnummer, e) Erfüllungsstand des Vertrages, f) Teil- und Endauslieferung, g) Nummer der Versandanweisung, h) Kontingentträger-Schlüsselnurrjmer, i) Menge, Mengeneinheit, Einzel- und Gesamtpreis sowie genaue Bezeichnung der Nebenkosten, j) Bezeichnung der gelieferten Erzeugnisse upter An-( gäbe des Woll- und Schmälzgehaltes und der Schmälzart, k) Warennummer und Planposition, l) Versandart, -datum und -ort, m) das anzuwendende Verrechnungsverfahren oder die Aufforderung, unter Angabe des Bankkontos den Rechnungsbetrag zu überweisen, n) Angaben über Leihverpackung. § 12 Lagerung Die Reißspinnstoffe und Abfälle sind aus Sicherheitsgründen vor Lieferung mindestens einen Tag zu lagern. § 13 Prüfumfang (1) Die im § 53 Abs. 1 des Vertragsgesetzes geregelte Prüfpflicht des Bestellers umfaßt wenigstens 10 % der eingehenden Ballen, mindestens jedoch einen Ballen. Der Besteller hat über diese Prüfungen Nachweis zu führen. (2) Die in dem nicht geprüften Teil der Sendung vorhandenen Mängel gelten als verborgene Mängel, soweit der Besteller den Prüfungsnachweis gemäß Abs. 1 führt. § 14 Mängel (1) Mängel sind dem Lieferer zur Beweissicherung schriftlich anzuzeigen. Dabei ist anzugeben: a) die beanstandete Menge und die Sorte der Lieferung, b) Rechnungsnummer und -datum der Lieferung, c) Nummer der Verpackungseinheit der Lieferung, soweit diese Angabe noch feststellbar ist. (2) Der Besteller hat über die Art und den Umfang der Mängel eine Niederschrift gemäß § 57 des Vertragsgesetzes anzufertigen und dem Lieferer zu übersenden. Der Niederschrift sind Belegproben in Form von Originalerzeugnissen oder, soweit die Erzeugnisse bereits verarbeitet worden sind, in Form von Fertigerzeugnissen wie folgt beizufügen: a) bei Lieferung bis 500 kg 0,5 kg, b) bei Lieferung von 501 bis 1000 kg 1 kg, c) bei Lieferung über 1000 kg 2 kg. (3) Der Lieferer hat binnen 3 Werktagen nach Zugang der gemäß Abs. 2 angefertigten Niederschrift dem Besteller seine Entscheidung über die Anerkennung der Mängel mitzuteilen und innerhalb der gleichen Frist di® im § 59 Abs 3 des Vertragsgesetzes bezeichneten Verfügungen zu treffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind.

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