Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 63 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 63); Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 21. Februar 1981 63 Rückgabe und Berechnung von Leihverpackung [GBl. I S. 5813) unterliegt oder als Leihverpackung vereinbart wurde. (2) Die Leihverpackung ist innerhalb folgender Fristen zurückzugeben, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wird: a) bei Kammzügen 45 Tage, b) bei den übrigen Erzeugnissen 75 Tage. (3) Abnutzungsgebühren für die Leihverpackung dürfen nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen berechnet werden. Die Kosten für die Rücksendung der Leihverpackung trägt der Besteller. (4) Waggonplanen, die der Lieferer beim Versand im offenen Güterwagen zur Verfügung stellt, hat der Besteller unverzüglich nach Eingang der Lieferung durch Eilgut oder durch Expreßgut an den Lieferer frachtfrei zurückzusenden. Der Lieferer ist berechtigt, für jede zur Verfügung gestellte Waggonplane eine Abnutzungsgebühr von 1 DM täglich zu berechnen. §12 Rechnungserteilung (1) Der Lieferer hat die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zu erteilen. (2) Die Rechnung hat, unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen, folgende Angaben zu enthalten: a) Name und Anschrift des Lieferers, b) Name und Anschrift des Bestellers, c) das Datum, d) Mengeneinheit, Menge, Einzel- und Gesamtpreis bei genauer Bezeichnung der zulässigen Nebenkosten, e) Bezeichnung der gelieferten Erzeugnisse unter Angabe der Sorten, f) Bezeichnung des Vertrages, g) Warennummer, h) Versanddatum und Versandart, i) das anzuwendende Verrechn ungsverfahren oder die Aufforderung, unter Angabe des Bankkontos den Rechnungsbetrag zu überweisen. §13 Mengenabweichungen Von den in einem Monat zu liefernden Erzeugnissen sind gegenüber der vereinbarten Menge folgende Abweichungen zulässig, ohne daß dadurch die in einem Quartal zu erbringende Gesamtmenge berührt wird: a) 50 kg, wenn die zu liefernde Monatsmenge nicht mehr als 1000 kg beträgt, b) 5 °/o, wenn die zu liefernde Monatsmenge mehr als 1000 kg beträgt. §14 Feststellung der Handelsmasse (Handelsgewicht) (1) Die absolute Trockenmasse der Erzeugnisse -und der jeweils gültige Handelszuschlag ergeben die Handelsmasse (Rechnungsmasse). (2) Alle Handelsmassedifferenzen werden nur im Rahmen des amtlichen Konditionierverfahrens auf Grund der hierfür geltenden Bestimmungen entschieden, sofern der Lieferer keine andere Regelung zuläßt. Unter amtlicher Konditionierung im Sinne dieser Bestimmungen .sind die Prüfungen durch die zuständige Prüfdienststelle des Deutschen Amtes für Material-u.nd Warenprüfung (im folgenden als DAMW bezeichnet) zu verstehen. (3) Abweichungen der Handelsmasse bis zu ± 0,5 % sind zulässig. (4) Wird die zulässige Abweichung der Handelsmasse unterschritten, so kann der Besteller nach seiner Wahl Nachlieferung oder Preisvergütung verlangen. Bei Überschreitung der zulässigen Abweichung der Handelsmasse kann der Lieferer Preisnachforderung erheben, soweit der Besteller die zu viel gelieferten Erzeugnisse nicht zurückgibt. (5) Die Gebühren der amtlichen Konditionierung des Bestellers sowie die damit verbundenen Beförderungskosten der Erzeugnisse sind Nebenforderungen der Gewährleistung im Sinne des § 63 Abs. 1 des Vertragsgesetzes. §15 Niederschrift über die Mängel Der Besteller hat gemeinsam mit dem Lieferer über die Art und den Umfang der Mängel eine Niederschrift aufzunehmen, soweit nicht das DAMW die Überprüfung vornimmt. Der Besteller hat diese Niederschrift allein aufzunehmen, wenn der Lieferer auf die gemeinsame Aufnahme der Niederschrift verzichtet oder nicht binnen 3 Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige seine Bereitschaft zur gemeinsamen Aufnahme der Niederschrift erklärt hat. Die Aufnahme der Niederschrift hat innerhalb 4 Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige zu erfolgen. Der Lieferer hat innerhalb derselben Frist die im § 59 Abs. 3 des Vertragsgesetzes bezeichneten Verfügungen zu treffen. §16 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung geschlossen worden sind, soweit diese die Lieferung und Abnahme der im § 1 genannten Erzeugnisse nach Inkrafttreten dieser Anordnung betreffen. Berlin, den 31. Januar 1961 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission L V.: Dr. F e 1 d m a n n Mitglied der Staatlichen Plankommission Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für Garne und Zwirne der Baumwoll-, Vigogne-und Grobgarnspinnereien. Vom 31. Januar 1961 Auf Grund des § 19 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen finden für alle Verträge Anwendung, die die Lieferung und Abnahme folgender Garne und Zwirne betreffen, soweit beide Partner gemäß §§ 1 und 2 des Vertragsgesetzes vertragspflichtig sind: a) Baumwollgarne und -zwirne, b) Baumwollgarne und -zwirne aus Importen, c) Garne und Zwirne aus Chemiefasern, die im Baumwollspinnverfahren hergestellt werden,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und geellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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