Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 380

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 380 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 380); A Gesetzblatt Teil III Nr. 32 Ausgabetag: 16. Dezember 1961 i* 380 Dem für den Sitz des Bedarfsträgers zuständigen Versorgungsbetrieb ist eine Durchschrift der Bedarfsanmeldung bzw. Bestellung zuzuleiten, wenn die Materialien in einem anderen Bezirk benötigt werden. (2) Bei kontingentierten Materialien haben die Bedarfsträger auf den Bestellungen unter Angabe des Quartals folgende Erklärung abzugeben: Diese Bestellung ist unter Beachtung der Quartalsaufteilung durch ein gültiges Kontingent gedeckt. Die bestellte Menge ist abgebucht. Uns ist bekannt, daß die Kontingentüberschreitung strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. Die Vorratsnormen für die bestellten Erzeugnisse werden eingehalten. Die Bedingungen für die Erteilung des Kontingentes bestehen noch.* Die Erklärung ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. (3) Die Versorgungsbetriebe sind berechtigt, aus volkswirtschaftlichen Gründen andere als die vom Bedarfsträger vorgeschlagenen Lieferwerke zu bestimmen, insbesondere wenn dadurch eine Verkürzung des Transportweges erreicht wird oder der überbezirkliche Ausgleich es erfordert.“ § 2 Der § 4 erhält folgende Fassung: „(1) Die Bedarfsträger werden von den Versorgungsbetrieben über ihre Lieferansprüche zu folgenden Terminen benachrichtigt: für das I. Quartal bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres; für das II. Quartal bis spätestens 1. März des* laufenden Jahres; für das 2. Halbjahr bis spätestens 30. Mai des laufenden Jahres unterteilt nach Quartalen. (2) Erfolgt die Realisierung der Bedarfsanmeldungen bzw. Bestellungen im Lagergeschäft, so werden den Bedarfsträgern statt der Benachrichtigung über die Lieferansprüche von den Versorgungsbetrieben Vertragsangebote unterbreitet. (3) Die Bedarfsträger sind nicht berechtigt, die ihnen zugewiesenen Lieferansprüche oder Vertragsangebote einem Dritten zu übertragen oder einen Dritten mit ihrer Realisierung zu beauftragen. (4) Kontingente und Lieferansprüche sind nur für die Zeiträume gültig, für die sie ausgestellt sind. Werden von den Bedarfsträgern die Mengen nicht abverfügt, so verfallen sie für den angegebenen Zeitraum. (5) Kontingente bzw. Lieferansprüche, die nicht innerhalb der im § 3 festgelegten Bestelltermine den Versorgungsbetrieben vorgelegt werden, sind von den Bedarfsträgern sofort nach Überschreitung des jeweiligen Bestelltermins an die Organe zurückzugeben, von denen sie erteilt wurden. (6) Bei Überschreitung der Rückgabefristen gemäß Abs. 5 ist das Staatliche Kontor für Baumaterialien berechtigt, in Abstimmung mit der zuständigen Abteilung des Volkswirtschaftsrates Kontingentrückbuchungen vorzunehmen. (7) Erteilte Lieferansprüche und Kontingente verfallen unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 4 grundsätzlich zum Jahresende.“ § 3 (1) Der § 5 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt: „Die Kontingentträger ,Räte der Bezirke* haben die Höhe der Reserven den zuständigen Versorgungsbetrieben bekanntzugeben. Alle anderen Kontingent-träger haben die Reserven dem Staatlichen Kontor für Baumaterialien mitzuteilen.“ (2) Im § 5 Abs. 6 wird der letzte Satz gestrichen. § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anlage 1 (Bilanznomenklatur) der Anordnung (Nr. 1) vom 30. September 1960 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Baumaterialien ab 1961 (GBl. III S. 3) außer Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1961 Der Minister für Bauwesen I. V.: Jeske Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 3* über die Baukostenplanung. ■N Vom 17. November 1961 Zur Änderung der Anordnung vom 11. Juli 1958 über die Baukostenplanung in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 10. Januar 1959 (GBl. II S. 34) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 der Anordnung Nr. 2 wird gestrichen. § 2 (1) In die Projektmappen sind von den Projektanten an Stelle der Blätter 1 5 des Kostenplanes auch für die Vorhaben unter 10 000, DM die Pausen der Transparentkerbkarten einzulegen. (2) Das Blatt 6 Materialbedarf und Transportgewicht des Kostenplanes wird durch einen neuen Vordruck ersetzt, dör unter der Bcstell-Nr. 06401 beim VER Vordruck-Leitverlag Osterwieck zu beziehen ist. § 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 17. November 1961 Der Minister für Bauwesen Scholz Anordnung Nr. 2 (GBl. II 1959 Nr. 3 S. 34);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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