Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 29 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 29); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil III 1961 Berlin, den 28. Januar 1961 Nr. 3 Tag Inhalt Seite 10. 1.61 Anordnung über die Ausbildung von Patentingenieuren 29 24.12. 60 Anordnung Nr. 106 über Standards der Deutschen Demokratischen Republik 31 29. 12. 60 Anordnung Nr. 107 über Standards der Deutschen Demokratischen Republik 34 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 40 Anordnung über die Ausbildung von Patentingenieuren. Vom 10. Januar 1961 Zur Ausbildung von Patentingenieuren wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Ziel des Fernstudiums (1) Das Fernstudium für die Ausbildung von Patentingenieuren ist eine Einrichtung des Amtes für Erfin-dungs- und Patentwesen zur wissenschaftlichen und praktischen Weiterbildung von bereits technisch ausgebildeten und regelmäßig in der Produktionspraxis stehenden Kadern, um diese zu befähigen, die schnelle Entwicklung und Einführung der. neuen Technik erfolgreich unterstützen und die neuesten Erkenntnisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts schutzrechtlich sichern zu können. (2) Das Fernstudium hat den Charakter eines Fachschulstudiums. (3) Die Durchführung der Aufgaben des Fernstudiums obliegt dem Sektor Fernstudium und Fachschulung der Abteilung Wirtschaft des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen. Im übrigen gilt die Anordnung vom 21. Juli 1956 über die Einrichtung, Organisation und Durchführung des Fachschulfernstudiums für Werktätige (GBl. 1 S. 609) entsprechend. § 2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Fernstudium (1) Zur Teilnahme am Fernstudium können zugelassen werden: a) Diplom- und Fachschulingenieure, die auf dem Gebiet des Vorschlags-, Patent-, Muster- und Zeichenwesens tätig sind bzw. eingesetzt werden sollen; b) in Ausnahmefällen auch Techniker mit Oberschulreifeprüfung, die eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Vorschlags-, Patent-, Muster- und Zeichenwesens nachweisen. (2) Dem Antrag auf Zulassung sind von jedem Antragsteller eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch eines nach den Richtlinien des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen durchgeführten Fortbildungslehrganges für Leiter und Sachbearbeiter der Büros für Erfindungs- und Vorschlagswesen (BfE) und ein vom Leiter des Betriebes unterzeichnetes Delegierungsschreiben beizufügen. (3) Der Antragsteller soll in der Regel nicht über 45 Jahre alt sein. (4) Uber die endgültige Zulassung zum Fernstudium wird nach erfolgreicher Ablegung einer Aufnahmeprüfung und auf Grund eines Aufnahmegespräches entschieden. (5) Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Gefordert werden Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil 111 für die Zeit Oktober November Dezember 1960 und das Titelblatt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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