Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 216 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil III Nr. 18 Ausgabetag: 17. Juni 1961 nehmer, spätestens aber Innerhalb von 20 Tagen nach Ausführung der Leistung, grundsätzlich auf der Grundlage von Abrechnungsgruppen. (2) Die Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung dem HAG zu übersenden. Schlußrechnungen' werden jeweils nach Fertigstellung der Teilanlage erstellt. (3) Der Rechnungsbetrag wird im RE-Verfahren eingezogen. § 35 Leistungsart Als Leistungsort wird der Ort der Errichtung und Übergabe der Anlage oder Teilanlage vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes trägt bis zur Abnahme des Vertragsgegenstandes durch den HAG der HAN. S 36 Vertragsstrafen (1) Neben den gesetzlich festgelegten Vertragsstrafen sind die Vertragspartner verpflichtet, in folgenden Fällen Vertragsstrafen zu zahlen: 1. HAG: bei Verletzung seiner Vorleistungs- und Mit-wirkungspflichlen durch Nichteinhaltung der Termine für a) Beibringung der bestätigten Vorplanung, b) Bestätigung des Grundprojektes, c) die Einhaltung der Voraussetzungen zum Beginn der Einrichtung der Montagestelle, d) die Abnahme der Station oder Teilanlage, e) die Gewährung der Montagefreiheit. 2. Die Vertragsstrafe beträgt 0,05 % täglich, jedoch nicht mehr als 6 % des Vertragsgegenstandes. Als Grundlage für die Berechnung ist in Ziff. 1 bei den Buchstaben a und b der Wert der Projektierungsleistung für das Grundprojekt, c der Wert der Montageleistung, der gesamte Wert der fertig montierten Station der Teilanlage, e der Wert der gesamten Montageleistung oder, soweit nur eine Station oder Teilanlage betroffen werden, der Wert der Montage für diese Station oder Teilanlage zugrunde zu legen. 3. HAN: a) bei Nichteinhaltung des Termins für die Übergabe der Montagepläne gemäß § 14 Abs. 2, b) bei Nichteinhaltung des Termins für die Übergabe der Projektierungsleistungen. 4. Die Vertragsstrafe beträgt 0,05 °/o täglich, jedoch nicht mehr als 6 °/o des Vertragsgegenstandes. Als Grundlage für die Berechnung ist in Ziff. 3 bei den Buchstaben a der Wert der Montageleistungen, für welche die Montagepläne verspätet übergeben worden sind, b der Wert der Projektierungsleistungen zugrunde zu legen. § 37 Verfahren bei Vertragsänderung oder -auffcebung (1) Uber jede inhaltliche oder sonstige Änderung des abgeschlossenen Vertrages ist eine Urkunde auszufertigen. Ebenso ist bei Vertragsaufhebung zu verfahren. (2) Vertragsänderungen oder Vertragsaufhebungen, die nicht in Urkundenform erfolgen, sind unwirksam. § 38 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt, am 1. Juli 1961 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Anordnung vom 10. Juli 1957 über die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für Zementausrüstungen (GBl. II S. 244); 2. die Anordnung Nr. 2 vom 17. November 1958 über die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für Zementausrüstungen (GBl. II S. 311). (2) Diese Anordnung gilt auch für alle noch nicht erfüllten Verträge über die Lieferung kompletter Zementanlagen. Als nicht erfüllt sind alle Verträge anzusehen, bei denen entweder die Lieferung oder die Zahlung oder beides zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung nicht erfolgten. Berlin, den 27. Mai 1961 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Schomburg Mitglied der Staatlichen Plankommission Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Abgrenzung des Projektierungsumfanges 1. Technologisch-maschinelles Grundprojekt, bestehend aus: Leistungsberechnung Schema der Technologie Schema des Materialdurchlaufes Lageplan M 1 :1000 mit Angaben der Station Grundriß und Schnittzeichnung der einzelnen Stationen Anlagenbeschreibung (technologisch) Spezifischen Verbrauchsdaten pro t Zement für Rohmaterialien, Zusatzstoffe und Brennstoffe Aufstellung für den Wasserbedarf Aufstellung über die Arbeitskräfte Lageplan 1 :1000 oder 1 :500 mit Eintragung der Heizungs-, Preßluft- und Ölleitungen Vorläufigen Maschinenspezifikationen und Kostenüberschlag Spezifischem Energiebedarf in kW/h pro t Zement Spezifischem Wärmebedarf in WE pro kg Klinker und zu trocknendes Rohmaterial 2. Elektrotechnisches Grundprojekt, bestehend aus: Technischer Beschreibung und Erläuterungen der Anlage einschließlich allgemeiner Berechnungen Übersicbtsschaltplänen der Trafostationen und der einzelnen Unterverteilungen Motorenliste Prinzipschaltbildern für die charakteristischen Antriebe und Steuerungen-Hauptkabelnetz zwischen den Trafostationen Grundrissen und Querschnitten der Transformato-ren-Unterstationen und charakteristischen Zellen Prinzipiellen Unterlagen der Beleuchtungsanlage Technc(logischem Verriegelungsschema Ausrüstungsliste für die hauptsächlichsten Geräte und Materialien;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und feindlichen Kontaktpolitik Kon-takttätigkeit gegen Angehörige Staatssicherheit im allgemeinen und gegen Mitarbeiter des Untersuchungshaftvollzuges des Ministeriums Staatssicherheit im besonderen sei ten Personen rSinhaftier- BeauftragiigdrivÄge Muren mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche, insbesondere durch zielgerichtete Gewinnung geeigneter und zu schließen sind; wie vorhandene Möglichkeiten für die Entwicklung Operativer Vorgänge zu erschließen sind.

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