Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 197 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 197); Gesetzblatt Teil III Nr. 17 Ausgabetag: 15. Juni 1961 197 (3) Die Angebote für den Abschluß vorbereitender Vertiäge müssen in der Sortimentsspezifikation mindestens die im Bilanzverzeichnis genannten Sortimentsgruppen enthalten. (4) In Fällen, in denen die Bedarfsträger einen über die Orientierungsziffer hinausgehenden Bedarf haben, ist dieser zugleich mit den Vertragsangeboten den Lieferwerken aufzugeben. Abschnitt IV Verteilung der Kontingente § 13 Jahreskontingente und Kontingentreserven (1) Die Kontingentträger haben innerhalb von 3 Woehen nach Erhalt der Kontingente die Jahreskontingente auf die Bedarfsträgergruppen bzw. Bedarfsträger aufzuteilen und diese Aufteilung auf dem Vordruck 1720 (Durchschrift) dem Staatlichen Kontor bzw., soweit Räte der Bezirke die Kontingentträger sind, dem zuständigen Versorgungskontor Papier und Graphischer Bedarf bekanntzugeben. Kontingentträger des Versorgungsbereiches der Abteilung Holz, Papier, Polygraphie der Staatlichen Plankommission übergeben die Aufteilung der Jahreskontingente in zweifacher Ausfertigung dem Staatlichen Kontor. (2) Abs. 1 gilt auch für vorläufige Kontingente. (3) Die Kontingentträger Räte der Bezirke können den Versorgungskontoren Papier und Graphischer Bedarf Globalkontingente für Produktionshilfsmaterial und Gemeinkostenmaterial zur Versorgung der Bedarfsträger ihres Bereiches übergeben. (5) Die Kontingentträger haben die Kontingentreserven auf dje Bedarfsträgergruppen und Bedarfsträger so rechtzeitig aufzuteilen, daß die Bedarfsträger spätestens 8 Wochen vor Ende des Lieferquartals im Besitz der für das laufende Quartal gültigen Kontingente Sind. Diese Aufteilung ist dem Staatlichen Kontor unverzüglich auf Vordruck 1720 (Durchschrift) bekanntzugeben. (6) Von den Kontingentträgern oder Bedarfsträgern nicht in Anspruch genommene oder nicht mehr, benötigte Kontingente sind an die zuständigen Versorgungsbereiche der Staatlichen Plankommission zurückzugeben. Die Rückgabe hat bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lieferquartals zu erfolgen, für das die Kontingente gelten. Erfolgt eine Rückgabe nicht zum genannten Termin und ist das Kontingent nicht zur Belieferung vorgelegt worden, so ist das Staatliche Kontor in Abstimmung mit der zuständigen Abteilung der Staatlichen Plankommission berechtigt, die Rückbuchung vorzunehmen. § 14 Zusätzliche Kontingente Bedarfsträger, die aus Kontingentreserven oder aus Umbuchungen zusätzliche Kontingente erhalten, haben für diese spätestens 6 Wochen vor Ende des Quartals, für das die Kontingente gelten, dem zuständigen Versorgungskontor Papier und Graphischer Bedarf spezifizierte Bestellungen zu übergeben. Kontingente, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim zuständigen Versorgungskontor vorgelegt wurden, sind dem zuständigen Kontingentträger zurückzugeben. § 13 Entnahme für eigene Produktion Die Entnahme kontingentierter Erzeugnisse aus eigener Produktion für den Eigenbedarf ohne gültige Kontingente ist unzulässig. § 16 Kontingente für Faserrohstoffe Für Faserrohstoffe übergibt die Abteilung Holz, Papier, Polygraphie der Staatlichen Plankommission die Kontingente global der WB Zellstoff, Papier, Pappe, der die Sorten- und termingerechte Versorgung der Industrie mit Faserrohstoffen obliegt. § 17 Kontingente für graphischen Bedarf und Bürobedarf (1) Für die vom Staatlichen Kontor geplanten Erzeugnisse des graphischen Bedarfs erhält das Staatliche Kontor Globalkontingente. (2) Für Schreib-, Schreibmaschinen-, Abzug- und Durchschlagpapier für Bürobedarf (Gemeinkostenbedarf) erhält das Staatliche Kontor Globalkontingente. Die Bedarfsträger der gesellschaftlichen Konsumtion beziehen diese Materialien ohne Vorlage eines Kontingentes beim zuständigen Versorgungskontor Bürobedarf. Die Auslieferung darf nur in den Formaten DIN A 3 oder kleiner erfolgen. Die Verwendung als Produktionsmaterial ist nicht zulässig. Abschnitt V Materialanrneldungeu und Bestellungen § 18 Direktbezug (1) Direktbezug im Sinne dieser Anordnung ist der Bezug von Erzeugnissen eines Lieferwerkes durch einen Bedarfsträger auf der Grundlage eines zwischen Lieferwerk und Bedarfsträger bestehenden Lieferverhältnisses, bei dessen Begründung das Staatliche Kontor oder ein ihm nachgeordnetes Versorgungskontor durch Einweisung oder Bestätigung von Lieferplänen mitgewirkt hat. (2) Der Bedarfsträger kann den Direktbezug verlangen, wenn die Materialanmeldungen die im Bilanzverzeichnis festgelegten Mindestmengen für den Direktbezug oder, soweit dort keine lytindestmengen geregelt sind, die in den Preisbestimmungen festgelegten Mindestmengen für den Direktbezug erreichen oder überschreiten. (3) Sind zwischen Bedarfsträger und Lieferwerk vorbereitende Verträge abgeschlossen werden, die von dem gemäß Bilanzverzeichnis zuständigen Organ hinsichtlich der Lieferpflichten und Bezugsansprüche gebilligt werden, bestätigt dieses Organ sie durch Einweisung oder Lieferplanbestätigung. (4) Werden vorbereitende Verträge vom Versorgungskontor nicht bestätigt oder sind vorbereitende Verträge nicht abgeschlossen worden, sq vermittelt das Versor- (4) Kontingentreserven unterteilt nach Planpositionen und Quartalen sind von den Kontingentträgern bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Kontingente mit dem Staatlichen Kontor bzw., soweit Räte der Bezirke Kontingentträger und Räte der Kreise Bedarfsträgergruppen sind, mit den zuständigen Versorgungskontoren Papier und Graphischer Bedarf zu j vereinbaren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Arbeit Staatssicherheit zu enttarnen, ja sogar in unser Netz einzudringen und darüber hinaus diese Fehler in der operativen Arbeit zur Hetze gegen uns auszunutzen.

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