Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 197 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 197); Gesetzblatt Teil III Nr. 17 Ausgabetag: 15. Juni 1961 197 (3) Die Angebote für den Abschluß vorbereitender Vertiäge müssen in der Sortimentsspezifikation mindestens die im Bilanzverzeichnis genannten Sortimentsgruppen enthalten. (4) In Fällen, in denen die Bedarfsträger einen über die Orientierungsziffer hinausgehenden Bedarf haben, ist dieser zugleich mit den Vertragsangeboten den Lieferwerken aufzugeben. Abschnitt IV Verteilung der Kontingente § 13 Jahreskontingente und Kontingentreserven (1) Die Kontingentträger haben innerhalb von 3 Woehen nach Erhalt der Kontingente die Jahreskontingente auf die Bedarfsträgergruppen bzw. Bedarfsträger aufzuteilen und diese Aufteilung auf dem Vordruck 1720 (Durchschrift) dem Staatlichen Kontor bzw., soweit Räte der Bezirke die Kontingentträger sind, dem zuständigen Versorgungskontor Papier und Graphischer Bedarf bekanntzugeben. Kontingentträger des Versorgungsbereiches der Abteilung Holz, Papier, Polygraphie der Staatlichen Plankommission übergeben die Aufteilung der Jahreskontingente in zweifacher Ausfertigung dem Staatlichen Kontor. (2) Abs. 1 gilt auch für vorläufige Kontingente. (3) Die Kontingentträger Räte der Bezirke können den Versorgungskontoren Papier und Graphischer Bedarf Globalkontingente für Produktionshilfsmaterial und Gemeinkostenmaterial zur Versorgung der Bedarfsträger ihres Bereiches übergeben. (5) Die Kontingentträger haben die Kontingentreserven auf dje Bedarfsträgergruppen und Bedarfsträger so rechtzeitig aufzuteilen, daß die Bedarfsträger spätestens 8 Wochen vor Ende des Lieferquartals im Besitz der für das laufende Quartal gültigen Kontingente Sind. Diese Aufteilung ist dem Staatlichen Kontor unverzüglich auf Vordruck 1720 (Durchschrift) bekanntzugeben. (6) Von den Kontingentträgern oder Bedarfsträgern nicht in Anspruch genommene oder nicht mehr, benötigte Kontingente sind an die zuständigen Versorgungsbereiche der Staatlichen Plankommission zurückzugeben. Die Rückgabe hat bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lieferquartals zu erfolgen, für das die Kontingente gelten. Erfolgt eine Rückgabe nicht zum genannten Termin und ist das Kontingent nicht zur Belieferung vorgelegt worden, so ist das Staatliche Kontor in Abstimmung mit der zuständigen Abteilung der Staatlichen Plankommission berechtigt, die Rückbuchung vorzunehmen. § 14 Zusätzliche Kontingente Bedarfsträger, die aus Kontingentreserven oder aus Umbuchungen zusätzliche Kontingente erhalten, haben für diese spätestens 6 Wochen vor Ende des Quartals, für das die Kontingente gelten, dem zuständigen Versorgungskontor Papier und Graphischer Bedarf spezifizierte Bestellungen zu übergeben. Kontingente, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim zuständigen Versorgungskontor vorgelegt wurden, sind dem zuständigen Kontingentträger zurückzugeben. § 13 Entnahme für eigene Produktion Die Entnahme kontingentierter Erzeugnisse aus eigener Produktion für den Eigenbedarf ohne gültige Kontingente ist unzulässig. § 16 Kontingente für Faserrohstoffe Für Faserrohstoffe übergibt die Abteilung Holz, Papier, Polygraphie der Staatlichen Plankommission die Kontingente global der WB Zellstoff, Papier, Pappe, der die Sorten- und termingerechte Versorgung der Industrie mit Faserrohstoffen obliegt. § 17 Kontingente für graphischen Bedarf und Bürobedarf (1) Für die vom Staatlichen Kontor geplanten Erzeugnisse des graphischen Bedarfs erhält das Staatliche Kontor Globalkontingente. (2) Für Schreib-, Schreibmaschinen-, Abzug- und Durchschlagpapier für Bürobedarf (Gemeinkostenbedarf) erhält das Staatliche Kontor Globalkontingente. Die Bedarfsträger der gesellschaftlichen Konsumtion beziehen diese Materialien ohne Vorlage eines Kontingentes beim zuständigen Versorgungskontor Bürobedarf. Die Auslieferung darf nur in den Formaten DIN A 3 oder kleiner erfolgen. Die Verwendung als Produktionsmaterial ist nicht zulässig. Abschnitt V Materialanrneldungeu und Bestellungen § 18 Direktbezug (1) Direktbezug im Sinne dieser Anordnung ist der Bezug von Erzeugnissen eines Lieferwerkes durch einen Bedarfsträger auf der Grundlage eines zwischen Lieferwerk und Bedarfsträger bestehenden Lieferverhältnisses, bei dessen Begründung das Staatliche Kontor oder ein ihm nachgeordnetes Versorgungskontor durch Einweisung oder Bestätigung von Lieferplänen mitgewirkt hat. (2) Der Bedarfsträger kann den Direktbezug verlangen, wenn die Materialanmeldungen die im Bilanzverzeichnis festgelegten Mindestmengen für den Direktbezug oder, soweit dort keine lytindestmengen geregelt sind, die in den Preisbestimmungen festgelegten Mindestmengen für den Direktbezug erreichen oder überschreiten. (3) Sind zwischen Bedarfsträger und Lieferwerk vorbereitende Verträge abgeschlossen werden, die von dem gemäß Bilanzverzeichnis zuständigen Organ hinsichtlich der Lieferpflichten und Bezugsansprüche gebilligt werden, bestätigt dieses Organ sie durch Einweisung oder Lieferplanbestätigung. (4) Werden vorbereitende Verträge vom Versorgungskontor nicht bestätigt oder sind vorbereitende Verträge nicht abgeschlossen worden, sq vermittelt das Versor- (4) Kontingentreserven unterteilt nach Planpositionen und Quartalen sind von den Kontingentträgern bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Kontingente mit dem Staatlichen Kontor bzw., soweit Räte der Bezirke Kontingentträger und Räte der Kreise Bedarfsträgergruppen sind, mit den zuständigen Versorgungskontoren Papier und Graphischer Bedarf zu j vereinbaren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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