Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil III Nr. 13 Ausgabetag: 6. Mai 1961 (4) Bei Auftreten von Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erzeugnissen der metallverarbeitenden Industrie, die durch den Produktionsmittel-Großhandel zu liefern sind, bzw. für Erzeugnisse, die nicht im Bilanzverzeichnis enthalten sind, ist der Hauptdirektor des Staatlichen Maschinen-Kontors im Aufträge der Abteilung Materialwirtschaft der Staatlichen Plankommission berechtigt, nach Anhören der den Bedarfsträgern und Lieferwerken übergeordneten Organe Eingriffe in abgeschlossene Verträge vorzunehmen, die als abgestimmte Weisungen anzusehen sind. § 23 Von Lieferwerken bzw. deren übergeordneten Organen geforderte Änderungen der bestätigten Lieferaufgaben bedürfen eines schriftlich begründeten Antrages an das Organ, das die Lieferaufgaben erteilt hat. § 24 Bei den durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel in den Erzeugnissen des Bilanzverzeichnisses geforderten Veränderungen der für den Export vorgesehenen Lieferaufgaben ist vor Antragstellung an die Staatliche Plankommission die Stellungnahme des Staatlichen Maschinen-Kontors, sofern es sich um Konsumgüter handelt, darüber hinaus auch diejenige des Ministeriums für Handel und Versorgung, einzuholen. § 25 (1) Vermindert sich nach Abschluß der entsprechenden Verträge der Materialbedarf der sozialistischen Industrie-, Bau- und Verkehrsbetriebe bzw. verändert sich das Sortiment oder die Qualität, so ist für die notwendige Änderung der Lieferpläne die Lieferplanänderungsanordnung vom 24. Februar 1959 (GBL II S. 73) maßgebend. (2) Zur Sicherung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern hat das Ministerium für Handel und Versorgung bei verändertem Bedarf beim Staatlichen Maschinen-Kontor eine entsprechende Änderung der Lieferpläne zu beantragen. Abschnitt V Schlußbestimmungen § 26 Für die Planung und. Verteilung der Importe von Erzeugnissen der metallverarbeitenden Industrie ist die durch die Staatliche Plankommission für das jeweilige Jahr festgelegte Richtlinie verbindlich. § 27 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten nicht für die Bedarfsträger des Kontingentträgers 7700/11. § 28 Sofern Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen von den Festlegungen dieser Anordnung abweichende Termine für die Aufgabe der Bestellungen bzw. den Vertragsabschluß sowie abweichende Mindestbestell-und Mindestversandmengen enthalten, sind diese nicht anzuwenden. § 29 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Die Bestimmungen dieser Anordnung, die für die Aus-'’ arbeitung bzw. Durchführung des Planes für das Jahr 1962 maßgebend sind, sind mit der Verkündung dieser Anordnung anzuwenden. r (2) Die Anordnung Nr. 2 vom 14. März 1960 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Erzeugnissen der metallverarbeitenden Industrie (GBl. II S. 93) tritt am 31. Dezember 1961 außer Kraft. Berlin, den 18. April 1961 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Selbmann Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung Nr. 3* über die Entwicklung des volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Handelsnetzes. Vom 22. April 1961 Ih Durchführung des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 5. Januar 1961 zur Erhöhung der Verantwortung der Räte in den kreisangehörigen Städten auf dem Gebiet des Handels und der Versorgung (GBl. II S. 23) wird folgendes angeordnet: § 1 In die Durchführung der den Räten der Kreise entsprechend der Anordnung vom 7. März 1956 über die Entwicklung des volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Handelsnetzes (GBl. II S. 82) und der Änderungsanordnung vom 5. Oktober 1956 (GBl. II S. 347) obliegenden Aufgaben sind die Räte in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über 5000 Einwohner einzubeziehen. Die Vorschläge der Räte der Städte bzw. Gemeinden sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen. § 2 Der § 8 der Anordnung vom 7. März 1956 wird durch folgende Absätze 3 und 4 ergänzt „(3) Die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über .5000 Einwohner frei werdenden Gewerberäume sind den Räten dieser Städte bzw. Gemeinden mitzuteilen. Diese entscheiden auf der Grundlage der jeweils gültigen Direktive, durch welche Handelsorgane eine Nutzung der angebotenen Gewerberäume erfolgt. (4) Die Räte der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, sind von der getroffenen Entscheidung zu unterrichten.“ $ 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. April 1961 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Fillinger Staatssekretär * Anordnung (Nr, 2) (GBl. II 1956 S. 347) Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 22 07 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134/61'DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I i,20 DM, Teil II 1,80 DM und Teil III 1,80 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Selten 0,40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM Je Exemplar, Je weitere 16 Selten 0,15 DM mehr Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37/33. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie von Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik eine hohe politisch-operative Bedeutung.

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