Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 160

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 160); 1Ö0 Gesetzblatt Teil III Nr. 12 Ausgabetag: 4. Mai 1951 „Sonstige unmittelbare Versorgungseinrichtungen des Wohnungsneubaues“ sowie ein Globalkonto, über das die Refinanzierung der im Laufe des Monats auf den Sonderbankkonten in Anspruch genommenen Beträge erfolgt, zu führen. (2) Die Kontenführung für die unmittelbaren Folgeinvestitionen des Planes der Erweiterung des Wohnungsbestandes ist mit Wirkung vom 1. Juli 1961 von den Niederlassungen der Deutschen Notenbank auf die Sparkassen zu übertragen. (3) Der Termin für die Überleitung der Finanzkontrolle über die unmittelbaren Folgeinvestitionen des Planes der Erweiterung des Wohnungsbestandes von der Deutschen Investitionsbank auf die Sparkassen sowie die Grundsätze der Finanzkontrolle werden durch besondere Anweisung geregelt. § 3 Bereitstellung der Haushaltsmittel ' (1) Die Überweisung der Haushaltsmittel auf die Globalkonten der Deutschen Investitionsbank bzw. der Deutschen Eauernbank oder der Sparkassen hat in monatlichen Planraten ohne Berücksichtigung der auf den Globalkonten stehenden Guthaben zu erfolgen. (2) Die Rate der Bezirke, Abteilung Finanzen, und die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, haben monatlich V12 der in ihrem Haushaltsplan Einzelplan 53 (Erweiterung der Grundmittel) und Einzelplan 09 (Erweiterung des Wohnungsbestandes) enthaltenen Mittel auf die für die Deutsche Investitionsbank bei den Niederlassungen der Deutschen Notenbank bzw. auf die bei der Deutschen Bauernbank oder den Sparkassen geführten Globalkonten Erweiterung der Grundmittel - bzw. Erweiterung des Wohnungsbestandes zu überweisen. Die Überweisung hat in Abständen von 10 Tagen in entsprechenden Teilbeträgen zu erfolgen. Bei der Berechnung der monatlichen Planraten sind die aus planmäßigen Gewinnteilen der Betriebe für die Erweiterung der Grundmittel aufgebrachten Mittel abzusetzen. (3) Soweit die finanzielle Erfüllung des Planes der Erweiterung der Grundmittel bzw. des Planes der Erweiterung des Wohnungsbestandes höher ist als der Gesamtbetrag der abgeführten monatlichen Planraten, ist entsprechend der finanziellen Erfüllung zu überweisen. § 4 Sonderflnanzausglcich Bei Planänderungen bzw. Plankorrekturen im Planteil Erweiterung der Grundmittel - bzw. - Erweiterung des Wohnungsbestandes - wird SonderfinanzaAusgleich zwischen dem Haushalt der Republik und den örtlichen Haushalten gemäß der Anordnung vom 22. Dezember 1959 über Finanzplanänderungen und Sonderfinanzausgleiche bei Änderung der Pläne der Erweiterung und Erhaltung der Grundmittel (GBl. II 1960 S. 13) nur dann durchgeführt, wenn die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel zur Finanzierung der materiellen Erfüllung der fortgeschriebenen Pläne zur Erweiterung der Grundmittel bzw. zur Erweiterung des Wohnungsbestandes nidit ausreichen. § 5 Behandlung der finanziellen Bestände am Jaliresendc Einzelheiten über die Behandlung der am Jahresende auf den Globalkonten der Deutschen Investitionsbank bzw. der Deutschen Bauernbank oder der Sparkassen vorhandenen nicht verbrauchten Mittel werden in der Jahresabschlußanweisung des Staatshaushaltes geregelt. § 6 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 6. Juli 1960 über die Finanzierung und Kontrolle der Investitionen der Pläne der Erhaltung und der Erweiterung der Grundmittel (GBl. II S. 250) außer Kraft. Berlin, den 7. April 1961 Der Minister der Finanzen I. V.: Sandig Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates dei Deutschen Demokratischen Republik, Benin C 2, Kloster Straße 47 Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47. Telefon: 22 07 36 22 Füt den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134-61 DDR Verlag: 4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 1,20. DM, Teil II 1,80 DM und Teil III 1.80 DM Einzeiabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM. bis zum Umfang von 10 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, Je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr Bestellungen beim Buchhandel und beim Zentral-Versand Erfurt; Erfurt, Anger 37/33, Telefon: 5451, sowie Bezug gegen Barzahlung in, der Verkaufsstelle des Verlages. Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 Drude: (516) Tribüne, Treptow;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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