Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 154

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 154 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 154); 154 Gesetzblatt Teil III Nr. 12 Ausgabetag: 4. Mai 1961 (4 Die Verbraucher haben die Angebote zum Abschluß vorbereitender Verträge so aufzugeben, daß die Fertigung von Serien in einem Lieferbetrieb erfolgen kann und keine Zersplitterung von Serien auf trägen eintritt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Staatlichen Guß- und Schmiedebüros zulässig. (5) Der Abschluß der vorbereitenden Verträge hat auf der Grundlage der Globalvereinbarungen (§ 4) bis zum 15. September zu erfolgen. Die Grundlage für den Abschluß vorbereitender Verträge mit Verbrauchern der bezirks- und örtlich geleiteten Wirtschaft sind die den Verbrauchern übergebenen Orientierungsziffern. § 4 (1) Die übergeordneten Organe der Lieferer und der Verbraucher mit Ausnahme der Räte der Bezirke und der Räte der Kreise schließen bis zum 31. August auf der Grundlage der Angebote zum vorbereitenden Vertrag Globalvereinbarungen ab. , (2) Über den Bedarf für langfristige Serienfertigung und über den jährlich im gleichen Sortiment wiederkehrenden Bedarf sind langfristige Globalvereinbarungen abzuschliefien. (3) Die Angebote zum Abschluß von Globalvereinbarungen sind von den übergeordneten Organen der Verbraucher an die übergeordneten Organe der Lieferer abzugeben und müssen Angaben entsprechend § 3 Abs. 3 enthalten. (4) Die übergeordneten Organe der Lieferer und der Verbraucher weisen unverzüglich nach Abschluß jeder Globalvereinbarung ihre Betriebe zum Abschluß vorbereitender Verträge entsprechend § 3 Abs. 5 an. (5) Die übergeordneten Organe der Verbraucher haben dem Staatlichen Guß- und Schmiedebüro bis zum 10. September ein Exemplar aller abgeschlossenen Globalvereinbarungen zuzustellen. Alle späteren Änderungen von Global Vereinbarungen sind dem Staatlichen Guß- und Schmiedebüro innerhalb von 10 Tagen zuzustellen. § 5 Die übergeordneten Organe der Lieferer und der Verbraucher berichten dem Staatlichen Guß- und Schmiedebüro bis zum 15. September über die Durchführung des Planes der Lieferbeziehungen. So fern beim Abschluß von Globalvereinbarungen keine Einigung über bestimmte Mengen bzw. Sortimente erzielt wird, ist von den übergeordneten Organen der Lieferer und der Verbraucher dafür eine Begründung abzugeben. Die Mengen sind im Sortiment entsprechend der Nomenklatur des Verzeichnisses der verbindlichen staatlichen Materialbilanzen sowie nach Gewichtsgruppen und Fertigungsverfahren aufzugliedern. Abschnitt II Lieferpläne § (1) Die Lieferer mit Ausnahme der Lieferer der be-Eirks- und örtlich geleiteten Wirtschaft übergeben ihren übergeordneten Organen bis zum 20. September für jede Gußart die Lieferplanvorschläge für das nächste Jahr in Höhe der ihnen erteilten Orientie- rungsziffern für die Produktion unter Zugrundelegung der abgeschlossenen vorbereitenden Verträge. Die Lieferplanvorschläge müssen folgende Angaben enthalten: a) erteilte Orientierungsziffer für die Produktion bzw. Produktionsangebot, b) Verbraucher, geordnet entsprechend dem Verzeichnis der Kontingentträger*, c) im Lieferplan des laufenden Jahres enthaltene Mengen in Tonnen, d) für das laufende Jahr abgeschlossene Lieferverträge in Tonnen, e) von den Verbrauchern für das nächste Jahr geforderte Mengen entsprechend den Angeboten zum vorbereitenden Vertrag in Tonnen, f) im Plan der Lieferbeziehungen für die übergeordneten Organe der Verbraucher festgelegte Mengen in Tonnen, g) für das nächste Jahr an die Verbraucher vorgesehene Lieferungen entsprechend den abgeschlossenen vorbereitenden Verträgen in Tonnen, h) Differenz zwischen den geforderten Mengen und den vorgesehenen Lieferungen in Tonnen, i) Differenz zwischen den im Plan der Lieferbeziehungen fesigelegten Mengen und den vorgesehenen Lieferungen in Tonnen. Die Angaben nach Buchst, g sind als Anhang zum Lieferplanvorschlag entsprechend der Nomenklatur des Verzeichnisses der verbindlichen staatlichen Materialbilanzen sowie nach Gewichtsgruppen und Fertigungsverfahren aufzugliedern. (2) Die Lieferer übergeben ihren übergeordneten Organen mit den Lieferplan Vorschlägen Angaben über weitere Liefermöglichkeiten, die a) entsprechend den Orientierungsziffern für die Produktion bzw. dem Plan der Lieferbeziehungen nicht durch vorbereitende Verträge ausgenutzt sind, b) durch günstige Gestaltung des Sortiments oder andere Umstände über ‘die Orientierungsziffern bzw. den Plan der Lieferbeziehungen hinausgehen. (3) Die Lieferer der bezirks- und örtlich geleiteten Wirtschaft übergeben ihre Lieferplan Vorschläge gemäß den Absätzen 1 und 2 dem Staatlichen Guß- und Schmiedebüro. § 7 (1) Die übergeordneten Organe der Lieferer mit Ausnahme der Räte der Bezirke und der Räte der Kreise stimmen die Lieferplanvorschläge ihrer Betriebe unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Globalvereinbarungen mit den übergeordneten Organen der Verbraucher ab. Sie fassen die abgestimmten Lieferplanvorschläge ihrer Betriebe zusammen und übergeben ihre Lieferplanvorschläge bis zum 30. September dem * Zur Zeit ist die Anordnung (Nr. 1) vom 30. April 1960 über das Verzeichnis der Kontingentträger (GBl. II S. 187) und die Anordnung Nr. 2 vom 15. Februar 1961 dazu (GBl. III S. 70) maßgebend.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und ßedin- qunqen. Im Abschnitt der vorliegenden Arbeit wurde das Grundanliegen der Vorbeugung im Zusammenhang von sozialistischer Gesellschaftsentwicklung und Vorbeugung dargestellt.

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