Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961, Seite 146 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil III Nr. 11 Ausgabetag: 2. Mai 1961 (3) Der Hersteller hat sich vor der Anmeldung zu überzeugen, ob beim Abnehmer die schriftliche Genehmigung zur Mitbenutzung der Anlageteile des EVB vorliegt. (4) Arbeiten an Straßenbeleuchtungsanlagen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Betriebsteil des EVB vorgenommen werden. § 16 Anschluß von Beleuchtungsanlagen und Geräten (1) Beleuchtungsanlagen und Geräte aller Art können angeschlossen werden: bis zur in Versorgungsnetzen mit Höchst- zwischen belastung in kW (2) Im Regelfälle können, sofern ihre Einschalthäufigkeit nicht über 3 Schaltungen je Stunde liegt, Motoren bis zu folgenden Nennleistungen angeschlossen werden: 1. in Gleichstromnetzen a) Motoren für direkte Einschaltung bei 110 V zwischen einem Außen- und Mittelleiter 0,3 kW bei 220 V zwischen einem Außen- und Mittelleiter 0,5 kW bei 220 V zwischen beiden Außenleitern 0,7 kW bei 440 V zwischen beiden Außenleitern 1,1 kW b) Motoren mit Anlassern entsprechend der Belastbarkeit des Netzes in jeder Größe, wobei ein ordnungsgemäßer Anlaßvorgang zu gewährleisten ist, bei dem der Anlaßspitzenstrom den l,7fachen Nennstrom nicht überschreitet. Drehstrom 220/127 Volt mit Mittelleiter (Sternpunktleiter) 1,5 Außenleiter und Mittelleiter (Sternpunktleiter) 3 2 Außenleitern Sind in eine Abnehmeranlage vom Versorgungsnetz weitere Außenleiter eingeführt, ist bei Vorhandensein mehrerer Motoren für eine gleichmäßige Leiterbelastung zu sorgen; Drehstrom 3 X 200 Volt ohne Mittelleiter (Sternpunktleiter) 3 2 Außenleitern Drehstrom 380/220 Volt mit Mittelleiter (Sternpunktleiter) 3 Außenleiter und Mittelleiter (Sternpunktleiter) Gleichstrom mit Mittelleiter 2 X 110 Volt 220/110 1,5 Außenleiter und Mittelleiter Gleichstrom mit Mittelleiter 2 X 220 Volt 440/220 3 Außenleiter und Mittelleiter (2) Überschreitet die höchste Belastung (zeitgleiche Leistungsinanspruchnahme) einer Anlage die im Abs. 1 festgelegten Werte, hat der Hersteller vor Beginn der Arbeiten mit dem EVB abzustimmen, inwieweit die Anschlußanlage des EVB weitere Außenleiter erhält. In diesem Fall hat er für eine gleichmäßige Leiterbelastung zu sorgen. Bei Anschluß von mehreren Elektroherden in Wohnblocks oder in geschlossenen Siedlungen hat der Anschluß jedes Herdes unter Beachtung gleichmäßiger Ortsnetzbelastung zwischen Außenleiter und Mittelleiter oder zwischen 2 Außenleitern zu erfolgen. § 17 Anschluß von Motoren (1) Die Nennleistung eines Motors soll dem betriebsnotwendigen Leistungsbedarf der angetriebenen Maschine angepaßt sein. Bei überdimensionierten Wechseloder Drehstrommotoren mit einer durchschnittlichen Leistungsinanspruchnahme unter 60 °/o ihrer Nennleistung muß zur Verbesserung des Leistungsfaktors eine Blindstromkompensation gemäß § 20 vorgesehen * werden. Für die Anschlußmöglichkeiten sind in jedem Falle die Netzverhältnisse ausschlaggebend. Je nach Belastbarkeit des Netzes entscheidet der EVB, inwieweit Motoren mit höherer Nennleistung oder größerer Einschalthäufigkeit angeschlossen werden dürfen als im Abs. 2 für die Regelfälle festgelegt ist. ln diesen Fällen ist vor der Projektierung von Kraftanlagen die Stellungnahme des EVB einzuholen. 2. in Wechselstromnetzen a) Motoren für direkte Einschaltung bei 127 V zwischen Außenleiter und Mittelleiter 0,3 kW bei 220 V zwischen Außenleiter und Mittelleiter 0,5 kW bei 220 V zwischen 2 Außenleitern 1,1 kW b) Motoren mit Anlassern gemäß Ziff. 1 Buchst, b; 3. in Drehstromnetzen mit Nennspannung 220/127 V 380/220 V a) Kurzschlußläufermotoren aa) für direkte Einschaltung von Motoren mit einem Anzugrom über dem 7fachen Nennstrom . . bis zum 7fachen Nennstrom bb) für Sterndreieckeinschaltung von Motoren mit einem Anzugstrom über dem 7fachen Nennstrom bis zum 7fachen Nennstrom 1,1 kW 2,2 kW 2,5 kW 3,5 kW 3 kW 4 kW 5 kW 7 kW In jedem Falle ist zulässig bei einer Leiter- bzw. Dreieckspannung ein Anlaßspitzenstrom von bis zu 220 V 40 A 380 V 23 A b) Schleifringläufermotoren bis zu einer Nennleistung von 10 kW, wobei unter Anwendung eines richtig dimensionierten Anlassers der Anlaßspitzenstrom den l,7fachen Nennstrom nicht überschreiten darf.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 34 vom 30. Dezember 1961 auf Seite 406. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1961 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1961, Nr. 1-34 v. 12.1.-30.12.1961, S. 1-406).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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