Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1960, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1960, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1960, S. 21); Gesetzblatt Teil III Nr. 4 Ausgabetag: 8. November 1960 21 Anordnung über die Erteilung von Dienstaufträgen und die Mitführung von dienstlichen Unterlagen. Vom 10. Oktober 1960 § 1 Alle Mitarbeiter der staatlichen Organe, staatlichen Einrichtungen sowie der sozialistischen Betriebe, die außerhalb des Sitzes ihrer Dienststelle oder ihres Betriebes in Ausführung eines dienstlichen Auftrages tätig werden, müssen im Besitz eines schriftlichen Dienstauftrages sein. Hierfür sind die Dienstauftrag-Vordrucke des Vordruck-Leit Verlages Spremberg zu verwenden. § 2 (1) Erfordert die Durchführung des dienstlichen Auftrages die Mitführung von dienstlichen Unterlagen, ist die Berechtigung zur Mitführung dieser Unterlagen auf dem Dienstauftrag zu vermerken. (2) Die Berechtigung zur Mitführung von dienstlichen Unterlagen ist durdi eine besondere Bescheinigung nachzuweisen, wenn der Mitarbeiter diese Unterlagen zu Zwecken mit sich führt, für die er keinen schriftlichen Dienstauftrag benötigt. (3) Für die Mitführung von Verseillußsachen gelten die dafür erlassenen Bestimmungen. § 3 Keines schriftlichen Dienstauftrages oder einer Bescheinigung für die Mitführung von dienstlichen Unterlagen bedürfen: Minister und ihre Stellvertreter, der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Sekretär der Staatlichen Plankommission, Staatssekretäre. Abteilungs- und Sektorenleiter der Staatlichen Plankommission, Leiter und deren Stellvertreter zentraler Ämter und Dienststellen, Hauptverwaltungs- und Hauptabteilungsleiter sowie Leiter von Abteilungen, die den gleichen Charakter haben. Vorsitzende der örtlichen Räte, die Stellvertreter der Vorsitzenden und Sekretäre der Räte der Bezirke und Kreise, Hauptdirektoren der WB und der staatlichen Kontore. Leiter der sozialistischen Betriebe sowie sonstigen staatlichen Einrichtungen. § 4 Der Dienstauftrag oder die Bescheinigung über die Berechtigung zur Mitführung von dienstlichen Unterlagen ist dem Leiter der Dienststelle, des Fachorgans bzw. des Betriebes, in der der Mitarbeiter tätig wird, sowie auf Verlangen den staatlichen Kontrollorganen vorzuzeigen. § 5 Der Dienstauftrag und die Bescheinigung über die Berechtigung zur Mitführung von dienstlichen Unterlagen haben nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Dienstausweis oder dem Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 (1) Die Leiter der staatlichen Organe, staatlichen Einrichtungen sowie der sozialistischen Betriebe legen in ihrem Verantwortungsbereich den Personenkreis fest, der zur Unterschrift auf Dienstaufträgen und den Bescheinigungen für die Mitführung von dienstlichen Unterlagen berechtigt ist. (2) Neben der Unterschrift ist der Dienstauftrag bzw. die Bescheinigung mit dem Dienstsiegel zu versehen. Die zur Unterschrift Berechtigten, die kein Dienstsiegel führen, haben den Dienstauftrag bzw. die Bescheinigung mit dem Dienststempel zu versehen. § 7 Die ausgestellten Dienstaufträge sind zu registrieren. Die Registrierung hat im Sekretariat des Unterschriftsleistenden zu erfolgen. § 8 In den bewaffneten Organen gelten für die Erteilung von Dienstaufträgen und die Mitführung von dienstlichen Unterlagen die von den Leitern dieser Organe erlassenen Weisungen. § 9 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung vom 4. Februar 1952 über die Einführung einheitlicher Vordrucke bei der Erteilung von Dienstaufträgen (MinBl. S. 14), b) die Anordnung vom 4. Oktober 1952 über die Mitführung von Akten und sonstigen Unterlagen für Dienstreisen* *. Berlin, den 10. Oktober 1960 % Der Minister des Innern M a r o n ' * ---- * Diese Anordnung wurde den betreffenden Organen direkt zugestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1960 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Oktober 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 31. Dezember 1960 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1960 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1960, Nr. 1-13 v. 27.10.-31.12.1960, S. 1-100).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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