Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 56

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 56 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 56); 56 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 12. Mai 1989 ersatzes für Stillstandszeiten von. Transportmitteln für eine Warenpartie, die mit einem Transportdokument versandt wurde, die im Absatz 1 dieses Paragraphen vorgesehene Höchstgrenze der Konventionalstrafe nicht übersteigen. § 92 Wenn der Käufer ohne die Einwilligung des Verkäufers entgegen des § 44 Absatz 1 die Ware zurücksendet, hinsichtlich der ein Anspruch erhoben wurde, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer entweder die Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 2 % vom Wert def zurückgesandten Ware oder Schadenersatz zu fordern. §93 Wenn in einer bilateralen Vereinbarung oder im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, so wird eine Geldjeistung, wenn sie nicht zur Tilgung der Hauptschuld, der Zinsen und der Kosten ausreicht, in folgender Weise angerechnet: Kosten; Zinsen; Hauptschuld. §94 In den Fällen, in denen in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen vorgesehen ist, daß die Konventionalstrafe für jeden Tag des Verzuges berechnet wird, wird sie für jeden begonnenen Tag des Verzuges berechnet. Kapitel XIII Verfahren und Fristen für die Geltendmachung und Prüfung von Ansprüchen §95 1. Ansprüche müssen in schriftlicher Form geltend gemacht werden. 2. Ansprüche hinsichtlich der Qualität, darunter auch für Waren, für die Garantie gewährt wird, sowie hinsichtlich der Menge können fernschriftlich oder telegrafisch geltend gemacht werden. In diesen Fällen müssen die Ansprüche durch Brief spätestens 7 Arbeitstage nach dem fernschriftlichen oder telegrafischen Erheben des Anspruchs, jedoch innerhalb der im § 97 festgelegten Fristen bestätigt werden. Bei verspäteter Absendung der Bestätigung durch den Käufer gilt dieser Brief als erstmalige Geltendmachung des Anspruchs. 3. Dem Anspruch sind die Beweisunterlagen beizufügen. Den Partnern wird empfohlen, bei der Geltendmachung von Ansprüchen hinsichtlich der Qualität und Menge als eine Beweisunterlage zur Bestätigung des Anspruches einen Reklamationsakt zu verwenden. 4. Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer wegen Nichteintreffens (gänzlichen Verlustes) einer Ware gemäß § 39 Absatz 4 müssen das Duplikat des Eisenbahnfrachtbriefes sowie auch die Dokumente beigefügt werden, die den Umstand bestätigen, daß die Eisenbahn des Verkäuferlandes die Ware der übernehmenden Eisenbahn nicht übergeben hat. 5. Als Datum der Geltendmachung des Anspruchs gilt das Datum des Stempels des Postamtes des Landes des Anspruchsberechtigten über die Annahme des Briefes oder des Telegramms oder das Datum der fernschriftlichen Übermittlung oder der Aushändigung des Anspruchs an den Partner, gegen den er geltend gemacht wird. 6. Wenn der letzte Tag der Frist für die Geltendmachung des Anspruchs auf einen arbeitsfreien Tag im Lande des Anspruchsberechtigten fällt, so gilt als Ende der Frist der nächstfolgende Arbeitstag. §96 1. Die Partner werden gegeneinander keine Ansprüche unter 25 Rubel geltend machen. 2. Die Bestimmung des Absatzes 1 dieses Paragraphen findet keine Anwendung auf Forderungen, die im Zusammenhang mit festgestellten Rechenfehlern entstehen, und auf Ansprüche, ohne deren Erfüllung die Ware vom Käufer nicht verwendet werden kann. 3. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Bestimmung des Absatzes 1 dieses Paragraphen bei Ansprüchen hinsichtlich def Qualität und der Menge auf Forderungen angewendet, die sich auf eine Warenpartie beziehen, die auf Grund eines Transportdokuments verladen wurde, und bei Ansprüchen auf Konventionalstrafe wegen Verzuges auf Forderungen bezüglich einer Warenposition der Spezifikation, die dem Vertrag beigefügt ist. §97 1. Ansprüche können geltend gemacht werden: a) hinsichtlich der Qualität der Ware innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab Lieferdatum; b) hinsichtlich der Warenmenge innerhalb von 3 Monaten5, gerechnet ab Lieferdatum; c) hinsichtlich des Nichteintreffens (gänzlichen Verlustes) der Ware in den im §39 Absatz 4 genannten Fällen innerhalb einer Frist, die dem Verkäufer die Möglichkeit gibt, sich rechtzeitig mit der Forderung an die Transportorganisation zu wenden, jedoch in keinem Fall später als 120 Tage vor Ablauf der Frist für die Geltende machung von Ansprüchen gegenüber der Transportorganisation; d) hinsichtlich der Waren, für die eine Garantie gewährt wurde spätestens 30 Tage nach Ablauf der Garantiefrist, wenn der Mangel innerhalb der Garantiefrist festgestellt wurde; e) hinsichtlich der Qualität der Ware, für die eine Haltbar-keits- und/oder Lagerfrist festgelegt ist, spätestens 30 Tage nach Ablauf der Haltbarkeits- und/oder Lagerfrist der Ware, wenn der Mangel innerhalb der angegebenen Haltbarkeits- und/oder Lagerfrist festgestellt wurde, wenn im Vertrag keine andere Frist vorgesehen ist; f) hinsichtlich der Konventionalstrafen nicht später als innerhalb von 3 Monaten. Dabei beginnt diese Frist: bei Konventionalstrafen, die nach Tagen berechnet werden, mit dem Tag der Erfüllung der Verpflichtung oder mit dem Tag, an dem die Konventionalstrafe für den betreffenden Tatbestand die maximale Höhe erreicht hat, wenn die Verpflichtung bis zu diesem Tag nicht erfüllt wurde; bei Konventionalstrafen, die nur einmalig berechnet werden können, mit dem Tag der Entstehung des Rechtes, sie zu fördern; g) aus anderen Gründen innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Entstehung des Anspruchs. 2. Ansprüche hinsichtlich der Qualität und der Menge müssen bei leichtverderblichem Frischgemüse und -obst innerhalb kürzerer Fristen geltend gemacht werden als im Absatz 1 Buchstaben a) und b) dieses Paragraphen vorgesehen ist. Die konkreten Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen hinsichtlich dieser Waren sind im Vertrag festzulegen. 3. Werden Ansprüche nicht innerhalb der im Absatz I Buchstaben a), b), c), d), e), f) dieses Paragraphen genannten oder in Übereinstimmung mit Absatz 2 dieses Paragraphen festgelegten Fristen geltend gemacht, verliert der Anspruchsberechtigte das Recht, das Schiedsgericht anzurufen. 5 Bei Warenlieferungen in die Republik Kuba und aus der Republik Kuba beträgt diese Frist 4 Monate.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird.

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