Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 51); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 12. Mai 1989 51 §60 Wenn der Käufer seine Einwilligung zu einer vorfristigen Lieferung gegeben und sich gleichzeitig nichts Gegenteiliges Vorbehalten hat, gilt seine Einwilligung zur vorfristigen Lieferung auch als Einwilligung zur vorfristigen Bezahlung. § 61 Der Käufer ist berechtigt, im Laufe von 14 Arbeitstagen4, gerechnet vom Tage des Eingangs der Faktura des Verkäufers bei der Bank seines Landes, die Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des gezahlten Betrages in den Fällen zu fordern, die in den §§ 62, 63 und 64 vorgesehen sind. §62 Der Käufer ist berechtigt, die Rückerstattung des gesamten Rechnungsbetrages zu fordern, wenn 1. die Ware nicht bestellt war oder nach einer mit Einwilligung des Verkäufers erfolgten Aufhebung des Vertrages versandt wurde; 2. die Ware bereits vorher vom Käufer bezahlt wurde; 3. nicht alle Arten der im § 58 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) angegebenen Dokumente vorgelegt wurden;- 4. die Ausrüstungen unvollständig versandt wurden und im Vertrag Zahlungen für vollständige Sendungen vorgesehen sind; 5. der Verkäufer die Ware ohne Einwilligung des Käufers vor der im Vertrag festgelegten Frist versandt hat oder wenn er vor Beginn der Lieferfrist die Zahlung für eine Ware erhalten hat, hinsichtlich der der Käufer seine Einwilligung zur vorfristigen Lieferung unter Hinweis darauf gegeben hat, daß er jedoch mit einer vorfristigen Bezahlung nicht einverstanden ist; 6. der Verkäufer die Ware versandt hat, nachdem er vom Käufer die Mitteilung über dessen Rücktritt vom Vertrag gemäß §§84 und 87 erhalten hat; 7. die Faktura und/oder die ihr beigefügten Dokumente infolge der zwischen ihnen bestehenden Unstimmigkeiten oder der in ihnen enthaltenen unzureichenden Angaben es nicht ermöglichen, die Menge und/oder Sorte und/oder Qualität und/oder den Preis der Ware festzustellen; 8. in der Faktura die Einzelpreise nicht enthalten sind oder die Preisspezifikation nicht beigefügt ist, die im Vertrag vorgesehen sind; 9. die Zahlung in einer anderen Form als der des Inkassos mit Nachakzept (Sofortbezahlungsverfahren) oder über ein anderes'Konto durchgeführt werden muß; 10. andere Umstände vorliegen, für die im Vertrag ein solches Recht ausdrücklich vorgesehen ist. §63 Der Käufer kann nach seinem Ermessen auch die teilweise Rückerstattung des Rechnungsbetrages aus den im § 62 Ziffern 2 bis 9 aufgeführten Gründen fordern. §64 Der Käufer ist berechtigt, die teilweise Rückerstattung des Rechnungsbetrages zu fordern, wenn 1. in der Faktura die im Vertrag vorgesehenen Preise überschritten wurden oder wenn in der Faktura Kosten enthalten sind, deren Bezahlung im Vertrag nicht vorgesehen ist; 2. aus den Dokumenten, auf deren Grundlage die Zahlung durchgeführt wurde, ersichtlich ist, daß neben der bestellten Ware auch unbestellte Ware versandt wurde; 3. der Käufer die Annahme eines Teils der Ware verweigert, weil vom Verkäufer das im Vertrag vorgesehene Sortiment nicht eingehalten wurde und diese Nichtein- 4 Bei Warenlieferungen in die Republik Kuba und aus der Republik Kuba beträgt diese Frist 25 Arbeitstage. haltung des Sortiments aus den Dokumenten ersichtlich ist, auf deren Grundlage die Zahlung durchgeführt wurde; 4. aus den Dokumenten, auf deren Grundlage die Zahlung vorgenommen wurde, ersichtlich ist, daß die versandte Warenmenge die bestellte Menge übersteigt, wobei die über die bestellte Menge hinaus versandte Warenmenge die im Vertrag festgelegten Toleranzen überschreitet; 5. die in der Faktura angegebene Warenmenge die Menge Übersteigt, die in den Transportdokumenten und/oder Spezifikationen ausgewiesen ist; 6. in der Faktura oder in den ihr beigefügten Dokumenten ein Rechenfehler zugunsten des Verkäufers festgestellt worden ist; 7. andere Umstände vorliegen, für die ein solches Recht im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. §65 1. Bei Vorbringen einer Forderung auf volle oder teilweise Rückerstattung des auf der Grundlage der Faktura des Verkäufers gezahlten Betrages ist der Käufer verpflichtet, der Bank seines Landes eine begründete und verbindliche Erklärung mit Kopien, deren Anzahl von der Bank des Käuferlandes festgelegt wird, jedoch mindestens in drei Exemplaren, vorzulegen. Eine Kopie dieser Erklärung ist zur Übersendung an den Verkäufer bestimmt. Der Käufer muß auf jeden Fall in der Erklärung auf Rückerstattung des Betrages auf die Ziffer des § 62 oder § 64 Bezug nehmen, auf Grund deren er die Rückerstattung des Betrages fordert. 2. Gleichzeitig mit dem Vorbringen seiner Forderung gegenüber der Bank auf Rückerstattung des Betrages ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von der durchzuführenden Rückerstattung zu benachrichtigen. Bei ununterbrochenen Teillieferungen muß diese Mitteilung telegrafisch oder fernschriftlich erfolgen. 3. Auf Verlangen der Bank ist der Käufer verpflichtet, der Bank die erforderlichen Dokumente zum Beweis dessen vorzulegen, daß die Gründe für die Forderung auf Rückerstattung des gezahlten Betrages den im § 62 oder § 64 angegebenen Bedingungen entsprechen. 4. Wenn die Erklärung über die Rückerstattung des gezahlten Betrages sich auf § 62 Ziffer 10 oder § 64 Ziffer 7 oder § 70 Ziffer 5 bezieht, so prüft die Bank des Käufers in jedem Falle das Vorliegen dieser Bedingungen. 5. In den Fällen, die im § 62 Ziffern 1, 3 und 6 und im § 64 Ziffern 2, 3 und 4 genannt sind, ist der Käufer verpflichtet, in seiner Erklärung, die die Forderung auf Rückerstattung des gezahlten Betrages enthält, gleichzeitig zu bestätigen, daß er die nicht angenommene Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers zu dessen Verfügung hält. §66 1. Wenn die Bank des Käuferlandes feststellt, daß die Forderung auf völlige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Betrages den im § 62 oder im § 64 vorgesehenen Bedingungen entspricht, so nimmt die Bank des Käuferlandes die Rückerstattung des vom Konto des Käufers abgebuchten Betrages gemäß den zwischen den Ländern und/oder Banken geltenden Vereinbarungen vor. Gleichzeitig leitet'die Bank des Käuferlandes eine Kopie der Erklärung des Käufers der Bank des "Verkäuferlandes zu, die das Konto des Verkäufers belastet. 2. Bei Rückerstattung des Betrages teilt die Bank des Käuferlandes der Bank des Verkäuferlandes das Eingangsdatum der im § 58 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) genannten Dokumente mit. 3. Bei einer in Übereinstimmung mit § 62 Ziffern 1, 3 und 6 erfolgten vollen Rückerstattung des Betrages ist der Käufer verpflichtet, die über die entsprechende Warenpartie;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der die Auswertung von vielfältigen Publikationen aus der DDR. Sie arb eiten dabei eng mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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