Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 25); Sj'-fCL ÄUlSGIEgOtyfj m r25 S*i iniimiinin der Deutschen Demokratischen Republik 1989 Berlin, den 23. März 1989 Teil II Nr. 3 Tag 10. 2. 89 26. 1. 89 7. 2. 89 Inhalt Bekanntmachung zur Konvention über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen vom 14. September 1963 Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 Bekanntmachung zum Protokoll zur Änderung der Einheitlichen Konvention über Suchtmittel, 1961, vom 25. März 1972 Seite 25 32 32 Bekanntmachung zur Konvention über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen vom 14. September 1963 vom 10. Februar 1989 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen vom 14. September 1963. Die Beitrittsurkunde wurde am 10. Januar 1989 bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation hinterlegt. Dabei wurde folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Konvention, daß sie sich durch den Artikel 24 Absatz 1 der Konvention nicht als gebunden betrachtet.“ Die Konvention wird gemäß ihrem Artikel 22 Absatz 2 am 10. April 1989 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft treten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 10. Februar 1989 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Konvention über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen Die Partnerstaaten dieser Konvention haben folgendes vereinbart: Kapitel I Anwendungsbereich der Konvention Artikel 1 (1) Diese Konvention findet Anwendung auf a) Zuwiderhandlungen gegen Strafgesetze; b) Handlungen, welche, unabhängig davon, ob sie strafbare Handlungen darstellen oder nicht, die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder von Personen oder Eigentum an Bord gefährden oder gefährden können oder welche die Ordnung und Disziplin an Bord gefährden. (2) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Kapitels III findet diese Konvention Anwendung auf strafbare oder andere Handlungen, die eine Person an Bord eines in einem Partnerstaat eingetragenen Luftfahrzeugs begeht, während sich dieses im Flug oder auf der Oberfläche des Offenen Meeres oder eines anderen Gebiets außerhalb des Hoheitsgebiets eines Staates befindet. (3) Im Sinne dieser Konvention gilt ein Luftfahrzeug als im Flug befindlich von dem Augenblick an, in dem zum Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt, Zeitliche Inhaltsübersicht und das Stichwortverzeichnis des Gesetzblattes Teil II für das Jahr 1988;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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