Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 24 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 22. Februar 1989 Stationierungsstaat eine Beratung durch, um die Inspektionstätigkeit, die in Artikel XI des Vertrages, dem Protokoll über Inspektionen und dem vorliegenden Abkommen vorgesehen ist, zu koordinieren. (2) Konsultationen zwischen der inspizierten Seite und dem Stationierungsstaat zur Erörterung von Fragen der Verwirklichung des vorliegenden Abkommens werden innerhalb von 5 Tagen abgehalten, nachdem die inspizierte Seite oder der Stationierungsstaat um die Durchführung solcher Konsultationen ersucht hat. (3) Falls irgendeine Frage entsteht, die nach Meinung des Stationierungsstaates der unverzüglichen Klärung bedarf, kann sich der Stationierungsstaat mit dem Organ der inspizierten Seite in Verbindung set2en, das sich mit Fragen der Ankündigung von Inspektionen befaßt. Die inspizierte Seite bestätigt umgehend den Erhalt des Ersuchens und prüft unverzüglich die aufgeworfene Frage. (4) Wenn der Stationierungsstaat feststellt, daß ein In-' spektor oder ein Mitglied der Flugzeugbesatzung die Bedingungen verletzt hat, die die Durchführung von Inspektionen regeln, oder eine strafbare Handlung auf dessen Territorium begangen hat, -benachrichtigt der Stationierungsstaat davon die inspizierte Seite, die der inspizierenden Seite mitteilt, daß es erforderlich ist, diese Person vom Territorium des Stationierungsstaates abzuziehen. (5) Die inspizierte Seite informiert den Stationierungsstaat, auf dessen Territorium die Inspektion stattfand, über die Beendigung der Inspektion und gibt auf Ersuchen des Sta-tiönierungsstaates Erläuterungen zur durchgefüh'rten Inspektion (6) Wenn zum Artikel XI des Vertrages oder zum Protokoll über Inspektionen eine Änderung vorgeschlagen wird, die unmittelbar die Rechte, Interessen oder Verpflichtungen der Stationierungsstaaten berührt, stimmt die inspizierte Seite dieser Änderung nicht ohne Einverständnis der Stationierungsstaaten zu. Artikel VII Gültigkeitsdauer des Abkommens Dieses-Abkommen bedarf der Bestätigung durch die Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Verfahrensregeln dieser Staaten. Nach Abschluß dieser Verfahren tritt es gleichzeitig mit dem Vertrag in Kraft und bleibt solange in Kraft, wie auf dem Territorium der Stationierungsstaaten Inspektionen in Übereinstimmung mit dem yertrag und dem Protokoll über Inspektionen durchgeführt werden. Ausgefertigt in Berlin am 11. Dezember 1987 in drei Exemplaren, jedes in deutscher, russischer und tschechischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen verbindlich sind. Für die Deutsche Für die Union der Demokratische Sozialistischen Republik Sowjetrepubliken Oskar Fischer Eduard Schewardnadse Für die Tschechoslowakische Sozialistische Republik Bohuslav Chnoupek Anlage Bestimmungen über die Privilegien und Immunitäten der Inspektoren und Mitglieder der Flugzeugbesatzungen Zur effektiven Ausübung ihrer Funktionen werden den Inspektoren und Mitgliedern der Flugzeugbesatzungen zum Zwecke der Verwirklichung des Vertrages und nicht für ihre persönlichen Interessen die Privilegien und Immunitäten gewährt, die in dieser Anlage aufgeführt sind. Die Privilegien und Immunitäten werden für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts auf dem Territorium des Stationierungsstaates gewährt, in dem die Inspektion stattfindet. 1. Die Inspektoren und Mitglieder der Flugzeugbesatzungen genießen die gleiche Unverletzlichkeit wie Diplomaten nach Artikel 29 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961. 2. Die Papiere und die Korrespondenz der Inspektoren hnd Mitglieder einer Flugzeugbesatzung genießen Unverletzlichkeit, wie dies in Artikel 30 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen vorgesehen' ist. Das Flugzeug der Inspektionsgruppe ist ebenfalls unverletzlich. 3. Die Inspektoren und Mitglieder der Flugzeugbesatzungen genießen die Immunitäten, die Diplomaten nach Artikel 31 Absätze 1, 2 und 3 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen gewährt werden. Auf Immunität von der Gerichtsbarkeit eines Inspektors oder Mitglieds der Flugzeugbesatzung kann die inspizierende Seite dahn verzichten, wenn ihrer Meinung nach die Immunität die Ausübung der Rechtsprechung' behindert und wenn auf sie verzichtet werden kann, ohne-daß die Verwirklichung der Vertragsbestimmungen beeinträchtigt wird. Der Verzicht muß stets ausdrücklich erklärt werden. 4. Den Inspektoren und Mitgliedern der Flugzeugbesatzungen der inspizierenden Seite wird gestattet, in das Territorium des Stationierungsstaates, in dem sich der Inspektionsort befindet, ohne Entrichtung irgendwelcher Zollgebühren oder im Zusammenhang damit stehender Gebühren Gegenstände einzuführen, die zum persönlichen Bedarf bestimmt sind, mit Ausnahme von Gegenständen, deren Ein- oder Ausfuhr durch Rechtsvorschriften untersagt ist oder durch Quarantänevorschriften geregelt wird. 5. Ein Inspektor oder Mitglied der Flugzeugbesatzung darf auf dem Territorium der inspizierten Seite oder der Stationierungsstaaten keine berufliche oder kommerzielle Tätigkeit zum Zwecke der Erlangung persönlichen Vorteils ausüben. 6. Bewegungen sowie Reisen der Inspektoren und Mitglieder der Flugzeugbesatzungen erfolgen bei Notwendigkeit unter Teilnahme von Personen, die sie auch innerhalb des Landes begleiten, wie dies im Protokoll über Inspektionen vorgesehen ist. 7. Wenn der Stationierungsstaat der Ansicht ist, daß ein Mißbrauch der in dieser Anlage aufgeführten Privilegien und Immunitäten stattgefunden hat, erfolgen zwischen ihm und der inspizierten Seite Konsultationen, um festzustellen, ob ein solcher Mißbrauch stattgefunden hat, und, falls dies festgestellt wird, um die Wiederholung eines solchen Mißbrauchs zu verhindern. Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47, Berlin. 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 731 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-str. 17. Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I .80 M, Teil 11 1. M -Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten -.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten -.25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten .55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten .15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Ncustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikcl-Nr. (EDV) 505 206 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1695;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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