Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 223

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 223 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 223); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 14. Dezember 1989 223 einen neuen Termin für die Übergabe innerhalb von 15 Tagen ab Wegfall der außergewöhnlichen Umstände. Artikel 41 Ersuchen mehrere Staaten um Auslieferung einer Person wegen derselben oder wegen verschiedener Straftaten, entscheidet der ersuchte Staat unter Berücksichtigung der Staatsbürgerschaft der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Ersuchen, des Ortes sowie der Schwere der strafbaren Handlung, welchem Ersuchen stattgegeben wird. Artikel 42 Entzieht sich die ausgelieferte Person der Strafverfolgung oder dem Vollzug der Strafe und begibt sie sich Wieder in das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates, kann sie auf Ersuchen erneut verhaftet und ausgeliefert werden. In diesem Falle bedarf es nicht der erneuten Übermittlung der in Artikel 37 genannten Unterlagen. Artikel 43 (1) Auf Verlangen des ersuchenden Staates übergibt der ersuchte Staat: a) die Gegenstände, die als Beweismittel dienen können; b) die Gegenstände, die durch die strafbare Handlung erlangt worden sind und die zur Begehung der Straftat dienten. Diese Gegenstände können auch dann übergeben werden, wenn die Auslieferung infolge von Tod oder Flucht der aus-zuliefemden "Person oder aus anderen Gründen nicht erfolgen kann. (2) Werden die Gegenstände, um deren Herausgabe ersucht wird, im ersuchten Staat in einem Strafverfahren benötigt, können diese bis zur Beendigung dieses. Verfahrens zurückgehalten oder unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, daß sie wieder zurückgegeben werden. (3) Rechte des ersuchten Staates oder Dritter an diesen Gegenständen bleiben unberührt. Bestehen solche Rechte, werden die Gegenstände an den Vertragsstaat, der sie übergeben hat, spätestens nach Abschluß des Strafverfahrens zurückgegeben. (4) Die Übergabe der in Absatz 1 genannten Gegenstände erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates. Artikel 44 (1) Die Vertragsstaaten gestatten einander auf Ersuchen die Durchleitung von Personen durch ihr Hoheitsgebiet, die durch einen dritten Staat ausgeliefert werden. (2) Entspricht das Ersuchen um Durchleitung den in diesem Teil vorgesehenen Bedingungen für die Auslieferung, gestattet der ersuchte Staat die Durchleitung auf die ihm am zweckmäßigsten erscheinende Weise. Artikel 45 (1) Der ersuchte Staat trägt die in seinem Hoheitsgebiet entstandenen Auslieferungs- und Durchleitungskosten. (2) Erfolgt die Auslieferung mit einem Luftfahrzeug, hat der ersuchende Staat die Flugkosten zu tragen. Artikel 46 Der ersuchende Staat informiert den ersuchten Staat über den Ausgang des Strafverfahrens gegen die ausgelieferte Person. Ist in der Sache ein rechtskräftiges Urteil ergangen, wird eine Ausfertigung oder beglaubigte Kopie übersandt. Teil X Schlußbestimmungen Artikel 47 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am 30. Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Tunis erfolgt, in Kraft. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und behält seine Gültigkeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag, an dem ihn einer der Vertragsstaaten schriftlich auf diplomatischem Weg kündigt. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und gesiegelt. Geschehen in Berlin am 16. Juni 1989 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher, arabischer und französischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen gültig sind. In Zweifelsfällen bei der Auslegung des Vertrages gilt der französische Text. Für die Für die Deutsche Demokratische Tunesische Republik Republik Dr. Hans-Joachim Heusinger Abdelhamid Escheikh Stellvertreter Minister des Vorsitzenden für Auswärtige Angelegenheiten des Ministerrates und Minister der Justiz;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Vollzuosnaßnah-m mit Ausländern, die ihnen gewährten Rechte und auf erlegten Pflichten, konsequent auf gesetzlicher Grundlage zu gestalten und beweiskräftig zu dokumentieren.

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