Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 6. Januar 1989 ' f, : Übersetzung Protokoll r zur Bekämpfung rechtswidriger Gewalthandlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, in Ergänzung der Konvention zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, Montreal, 23. September 1971 Die Partnerstaaten dieses Protokolls haben in Anbetracht der Tatsache, daß rechtswidrige Gewalthandlungen, die die Sicherheit von Personen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, gefährden oder geeignet sind, diese zu gefährden, oder die den sicheren Betrieb dieser Flughäfen gefährden, das Vertrauen der Völker der Welt in die Sicherheit auf diesen Flughäfen untergraben und den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Zivilluftfahrt für alle Staaten stören; in Anbetracht der Tatsache, daß 'das Auftreten solcher Handlungen international ernste Besorgnis hervorruft und daß es zum Zwecke der Abschreckung von solchen Handlungen dringend erforderlich ist,, geeignete Maßnahmen zur Bestrafung der Täter festzulegen; -- in Anbetracht der Notwendigkeit, Festlegungen ergänzend zu denen der Konvention zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, Montreal, 23. September 1971, für die Behandlung solcher rechtswidrigen Gewalthandlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, zu treffen, folgendes vereinbart: Artikel I Dieses Protokoll ergänzt die Konvention zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, Montreal, 23. September 197,1 (nachfolgend „die Konvention“ genannt), und zwischen den Partnern dieses Protokolls werden die Konvention und das Protokoll zusam-nten als einheitliches Dokument betrachtet und ausgelegt. Artikel II * ' %Im Artikel 1 der Konvention ist der folgende Text als neuer Absatz 1 bis anzufügen: „1 bis. Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie rechts-i widrig und vorsätzlich unter Anwendung eines Gegenstandes, einer Substanz oder einer Waffe r) einen Gewaltakt gegen eine Person auf einem der in-* ternationalen Zivilluftfahrt dienenden Flughafen be-. geht, die zu einer schweren Verletzung oder zum Tode führt oder die geeignet ist, zu einer schweren Verletzung oder zum Tpde zu führen; oder (b) die Einrichtungen eines der internationalen Zivilluftfahrt dienenden Flughafens oder ein dort abgestelltes, nicht in Betrieb befindliches Luftfahrzeug zerstört oder schwer beschädigt oder den Betrieb des Flughafens gewaltsam unterbricht, wenn eine solche Handlung die Sicherheit auf diesem Flughafen gefährdet oder geeignet ist, die Sicherheit auf diesem Flughafen zu gefährden.“ 2. Im Absatz 2 (a) des Artikels 1 der Konvention sind nach den Worten „Absatz 1“ folgende Worte einzufügen: „ oder Absatz 1 bis, Artikel III Im Artikel 5 der Konvention ist der folgende Text als Absatz 2 bis anzufügen: „2 bis. Jeder Vertragsstaat ergreift ebenso die Maßnahmen, die erforderlich sind, um seine Gerichtsbarkeit über die in Artikel 1 Absatz 1 bis und soweit sich dieser Absatz auf diese Straftaten bezieht in Artikel 1 Absatz 2 genannten Straftaten für den Fall zu begründen, daß sich der mutmaß- liche Täter auf seinem Staatsgebiet aufhält und er ihn nicht gemäß Artikel 8 an den in Absatz 1 (a) dieses Artikels genannten Staat ausliefert. “ t Artikel IV Dieses Protokoll liegt in Montreal am 24. Februar 1988 zur Unterzeichnung durch die Staaten auf, die an der Internationalen Luftrechtskonferenz vom 9. bis 24. Februar 1988 in Montreal teilnehmen. Nach dem 1. März 1988 liegt das Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel VI in Moskau, London, Washington und Montreal für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Artikel V 1. Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten. 2. Ein Staat, der nicht Vertragsstaat der Konvention ist, kann dieses Protokoll ratifizieren, wenn er gleichzeitig die Konvention gemäß ihrem Artikel 15 ratifiziert oder ihr beitritt. 3. Ratifikationsurkunden werden bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika oder bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation hinterlegt, die hiermit als Depositare benannt werden. Artikel VI T. Sobald zehn der Unterzeichnerstaaten ihre Ratifikationsurkunden zu diesem Protokoll hinterlegt haben, tritt es zwischen ihnen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zehnten Ratifikationsurkunde in Kraft. Für jeden Staat, der seine Ratifikationsurkunde später hinterlegt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft. 2. Sobald dieses Protokoll in Kraft tritt, lassen es die Depositare gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen und gemäß Artikel 83 der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944) registrieren. Artikel VII 1. Dieses Protokoll steht nach seinem Inkrafttreten für jeden Staat, der es nicht unterzeichnet hat, zum Beitritt offen. 2. Ein Staat, der nicht Vertragsstaat der Konvention ist, kann diesem Protokoll beitreten, wenn er gleichzeitig die Konvention gemäß ihrem Artikel 15 ratifiziert oder ihr beitritt. 3. Beitrittsurkunden werden bei den Depositaren hinterlegt; der Beitritt wird am dreißigsten Tag nach der Hinterlegung wirksam. Artikel VIII 1. Jeder Partner dieses Protokolls kann es durch schriftliche Mitteilung an die Depositare kündigen. 2. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Eingang der Mitteilung bei den Depositaren wirksam. 3. Die Kündigung dieses Protokolls bewirkt nicht zugleich die Kündigung der Konvention. 4. Die Kündigung der Konvention durch einen Vertragsstaat der Konvention in der durch dieses Protokoll ergänzten Fassung bewirkt gleichzeitig die Kündigung dieses Protokolls.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des Vertrauens und der bewußten Verantwortung der Bürger beruhende Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen den Organen Staatssicherheit und den Werktätigen hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der demagogischen Forderung nach demokratischen Methoden beim sozialistischen Aufbau in der bestanden. Ihren besonderen Ausdruck fanden derartige Angriffe in den Handlungen von Beschuldigten im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden beider Linien abzusiohemden Ermit lungs handlangen, wie die Büro ührung von Tatortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, die die Anwesenheit des Inhaftierten erfordern.

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