Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 187 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 187); 187 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 15. September 1989 4. Jeder nach Absatz 3 übermittelte Änderungsvorschlag ist angenommen, wenn binnen sechs Monaten nach dem Zeitpunkt seiner Übermittlung keines der zuständigen Organe der unmittelbar betroffenen Vertragspartner beim Generalsekretär Einspruch gegen die Änderung erhebt. Erklärt das Organ eines Vertragspartners, daß es nach innerstaatlichem Recht verpflichtet ist, seine Zustimmung von der Gewährung einer speziellen Genehmigung oder der Zustimmung durch eine gesetzgebende Körperschaft abhängig zu machen, so gilt seine Zustimmung zur Änderung der Anlage I solange als nicht erteilt und der Änderungsvorschlag als nicht angenommen, bis dieses zuständige Organ dem Generalsekretär notifiziert, daß es die erforderliche Genehmigung oder Zustimmung erhalten hat. Erfolgt diese Notifikation nicht binnen achtzehn Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Änderungsvorschlag dem zuständigen Organ mitgeteilt worden ist, oder erhebt das zuständige Organ des unmittelbar betroffenen Vertragspartners innerhalb der oben erwähnten Frist von sechs Monaten Einspruch gegen die vorgeschlagene Änderung, so ist diese nicht angenommen. 5. Jede angenommene Änderung wird vom Generalsekretär allen Vertragspartnern mitgeteilt und tritt drei Monate nach dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung für alle Vertragspartner in Kraft. Artikel 12 Verfahren zur Änderung von Anlage n 1. Die Anlage II zu diesem Abkommen kann durch das in diesem Artikel vorgeschriebene Verfahren geändert werden. 2. Auf Antrag eines Vertragspartners wird jede von ihm zu Anlage II dieses Abkommens vorgeschlagene Änderung in der Arbeitsgruppe Eisenbahntransport der UNO-Wirtschaftskommission für Europa geprüft 3. Wird die Änderung von der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder angenommen, und umfaßt diese Mehrheit die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertragspartner, so übermittelt der Generalsekretär die Änderung den zuständigen Organen aller Vertragspartner zur Annahme. 4. Eine solche Änderung ist angenommen, wenn binnen sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Mitteilung weniger als ein Drittel der zuständigen Organe der Vertragspartner dem Generalsekretär ihren Einspruch ge- , gen die Änderung mitteilen. 5. Jede angenommene Änderung wird vom Generalsekretär allen Vertragspartnern mitgeteilt und tritt drei Monate nach dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung in Kraft. Artikel 13 Notifikation der Anschrift des Organs, dem die Änderungsvorschläge zu den Anlagen zum Abkommen mitzuteilen sind Jeder Staat informiert den Generalsekretär zum Zeitpunkt der Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Bestätigung oder des Beitritts zum Abkommen über Name und Anschrift seines Organs, dem die Änderungsvorschläge zu den Anlagen dieses Abkommens in Übereinstimmung mit den Artikeln 11 und 12 dieses Abkommens mitzuteilen sind. Artikel 14 Kündigung und Aussetzung der Gültigkeit des Abkommens Jeder Vertragspartner kann dieses Abkommen durch eine in schriftlicher Form an den Generalsekretär gerichtete Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Tag wirksam, an dem der Generalsekretär die Mitteilung erhalten hat. Artikel 15 Die Anwendung dieses Abkommens wird ausgesetzt, wenn die Anzahl der Vertragspartner für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten weniger als acht beträgt. Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet. Ausgefertigt in Genf, am 31. Mai 1985, in einem Exemplar in englischer, französischer und russischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen- authentisch sind. Anlage I Eisenbahnstrecken von größerer internationaler Bedeutung Numerierung der Strecken größerer internationaler Bedeutung 1. Hauptstrecken umfassen Strecken des Hauptrasters und Strecken des Nebenrasters, genannt A-Strecken, und haben zweistellige Nummern; die Ergänzungsstrecken, genannt B-Strecken, haben dreistellige Nummern. 2. Nord-süd orientierte Hauptstrecken haben zweistellige ungerade Nummern, die auf 5 enden und von West nach Ost zunehmen. West-ost orientierte Hauptstrecken haben zweistellige gerade Nummern, die auf 0 enden und von Nord nach Süd zunehmen. Strecken des Zwischenrasters haben entsprechend zweistellige ungerade Nummern und zweistellige gerade Nummern, die sich in die Nummern der Hauptstrecken einfügen, zwischen denen sie sich befinden. 3. Strecken der Klasse B haben dreistellige Nummern, wobei die erste Ziffer die der nächsten Hauptstrecke in nördlicher Richtung der betreffenden B-Strecke, die 2. Ziffer die der nächsten Hauptstrecke-westlich der betreffenden B-Strecke und die 3. Ziffer eine laufende Nummer ist. Verzeichnis der Eisenbahnstrecken I. Numerierung der europäischen Eisenbahnstrecken Nord-Süd E 03 Glasgow Stranraer Lame Belfast Dublin Holyhead Crewe London Folkestone Dover E 05 E 07 Lisboa Coimbra Vilar Formoso Fuentes de Onoro Medina del Campö Burgos Irün Bordeaux Paris Paris Bordeaux Hendaye Irün Burgos Avila Aranda de Duero Madrid E 051 Calais Paris E 053 Madrid Cordoba Bobadilla Algeciras E 15 Amsterdam Den Haag Rotterdam Roosendaal Antwerpen Bruxelles Quevy Feignies Dijon Aulnoye Paris Creusöt Lyon Avignon Tarascon Marseille E 23 Dunkerque Aulnoye Thionville Metz Frouard Toul Culmont Chalindrey Dijon Vallorbe Lausanne Brig E 25 Bruxelles Arlon Sterpenich Kleinbettingen Luxembourg Bettembourg Thionville Metz Strasbourg Mulhouse Basel Olten Bern Brig Domodossola Rho Milano Genova ' E 27 Lifege Gouvy Troisvierges Luxembourg E35 Amsterdam Utrecht Arnhem Emmerich Duisbourg Düsseldorf Köln Mainz Mannheim Karlsruhe Basel Olten Chiasso Milano Bologna Firenze Roma Napoli Salerno Messina Heidelberg E 43 Frankfurt (M) ------- -----Bruchsal Stuttgart Mannheim Ulm Augsburg München Freilassing Salzburg;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen und sozialen Probleme in den Grundsätzen einheitlich zu regeln. Die Realisierung dieser Aufgabe wurde zentral in Angriff genommen und ist unter zweckmäßiger Einbeziehung der Erfahrungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen lim weiteren als Diensteinhei ten die führen bezeichnet zu erfolgen. Diese Vorschläge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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