Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1989, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989, Seite 129 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, S. 129); I der Deutschen Demokratischen Republik 198 Berlin, den 5. Juli 1989 Teil II Nr. 8 Tag Inhalt Seite 5. 5. 89 Bekanntmachung zur Konvention fiber die Beschränkung der Haftung für Forderungen aus der Seeschiffahrt, 1976, vom 19. November 1976 . 129 1. 6. 89 Bekanntmachung zum Haager Abkommen fiber die Internationale Hinterlegung ge- werblicher Muster und Modelle vom 6. November 1925, revidiert in Den Haag am 28. November 1960 und ergänzt in Stockholm am 14. Juli 1967 . 143 26. 6. 89 Mitteilung Nr. 5/1989 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten. 144 26. 6. 89 4. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 1/1984 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 144 26. 6. 89 3. Ergänzung zur Mitteilung Nr, 1/1986 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 144 ■ Ml t Bekanntmachung zur Konvention über die Beschränkung der Haftung für Forderungen aus der Seeschiffahrt, 1976, vom 19. November 1976 vom 5. Mai 1989 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention über die Beschränkung der Haftung für Forderungen aus der Seeschiffahrt, 1976, vom 19. November 1976. Die Beitrittsurkunde wurde am 17. Februar 1989 beim Generalsekretär der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation als dem Depositar hinterlegt. Dabei wurde in Übereinstimmung mit Artikel 18 der Konvention folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik stellt fest, daß innerhalb ihrer Territorialgewässer und inneren Seegewässer keine. Beschränkung der Haftung im Sinne dieser Konvention bezüglich der Beseitigung von Wracks, der Hebung, Beseitigung oder Vernichtung eines gesunkenen, gestrandeten oder verlassenen Schiffes (einschließlich alles dessen, was sich an Bord befindet) besteht. Die Ansprüche, einschließlich der Haftung, ergeben sich aus den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik.“ Des weiteren hat die Deutsche Demokratische Republik gegenüber dem Depositar folgende Erklärung zu Artikel 8 Absatz 1 der Konvention abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik akzeptiert die Anwendung der Sonderziehungsrechte lediglich als technische Rechengröße. Damit ist keine Veränderung ihrer Haltung zum Internationalen Währungsfonds verbunden.“ Ferner wurde dem Depositar mitgeteilt: „Die in Sonderziehungsrechten ausgewiesenen Beträge werden über den aktuellen Kurs des ÜS-Dollars oder anderer frei konvertierbarer Währungen zum jeweils gültigen Devisenumrechnungssatz der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik in Mark der Deutschen Demokratischen Republik umgerechnet.“ Die Konvention tritt mit Ausnahme des Artikels 2 Absatz 1 Buchstaben d und e, zu dem der Vorbehalt erklärt wurde, gemäß ihrem Artikel 17 am 1. Juni 1989 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Konvention über die Beschränkung der Haftung für Forderungen aus der Seeschiffahrt, 1976 Die Partnerstaaten dieser Konvention haben, in ERKENNTNIS der Zweckmäßigkeit einer vertraglichen Festlegung bestimmter einheitlicher Regeln über die Beschränkung der Haftung für Forderungen aus der Seeschifffahrt, BESCHLOSSEN, zu diesem Zweck eine Konvention abzuschließen und dazu folgendes vereinbart: KAPITEL I. DAS RECHT ZUR BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG Artikel 1 Zur Beschränkung der Haftung berechtigte Personen 1. Schiffseigentümer und Berger im Sinne der folgenden Definition können ihre Haftung für die in Artikel 2 aufgeführten Forderungen nach den Bestimmungen dieser Konvention beschränken. 2. Der Begriff „Schiffseigentümer“ bedeutet Eigentümer, Charterer, Manager und Reeder eines Seeschiffes. 3. Berger ist jede Person, die Leistungen in direktem Zusammenhang mit Bergungsoperationen erbringt. Bergungsoperationen schließen auch Tätigkeiten ein, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben (d), (e) und (f) Bezug genommen wird. Berlin, den 5. Mai 1989;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1989 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 14. Dezember 1989 auf Seite 232. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1989 (GBl. DDR ⅠⅠ 1989, Nr. 1-14 v. 6.1.-14.12.1989, S. 1-232).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen. Von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit wurde außerdem unterstützt, indem - im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung, ein hohes Klassenbewußtsein, ideologische Klarheit, Standhaftigkeit, Verschwiegenheit, Disziplin, Ausdauer, Anpassungsvermögen, hervorragende Regimekenntnisse, gutes Allgemeinwissen und hohe operative Fähigkeiten auszeichnen.

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