Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 89

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 89 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 89); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 20. Juli 1988 89 2. Diese Konvention bedarf der Ratifikation, Annahme oder Bestätigung durch die Unterzeichnerstaaten. Artikel 17 Diese Konvention steht für alle Staaten zum Beitritt offen. Artikel 18 1. Diese Konvention tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der siebenundzwanzigsten Urkunde über die Ratifikation, Annahme, Bestätigung'oder den Beitritt beim Depositar in Kraft. 2. Für jeden Staat, der diese Konvention nach ihrem Inkrafttreten ratifiziert, annimmt, bestätigt oder ihr beitritt, tritt diese Konvention am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde in Kraft. Artikel 19 Streitigkeiten zwischen Teilnehmerstaaten über die Auslegung, Anwendung oder Durchführung dieser Konvention, die nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, werden auf Ersuchen und bei gegenseitigem Einvernehmen der beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof unterbreitet, es sei denn, die beteiligten Parteien haben eine andere Form der Beilegung vereinbart. Artikel 20 1. Jeder Teilnehmerstaat kann eine Änderung oder Über- arbeitung dieser Konvention Vorschlägen und sie beim Depositar einreichen. Der Generalsekretär übermittelt daraufhin den Teilnehmerstaaten die vorgeschlagene Änderung oder Überarbeitung mit der Bitte, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Teilnehmerstaaten zur Erörterung der Vorschläge und zur Abstimmung darüber befürworten. In dem Falle, daß mindestens ein Drittel der Teilnehmerstaaten eine solche Konferenz befürwortet, beruft der Generalsekretär die Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein. Jede Änderung oder Überarbeitung, der die Mehrheit der auf der Konferenz anwesenden und an der Abstimmung teilnehmenden Teilnehmerstaaten zugestimmt hat, wird der Vollversammlung der Vereinten Nationen zur Bestätigung unterbreitet. 2. Änderungen oder Überarbeitungen treten in Kraft, wenn sie durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen gebilligt und von einer Zweidrittelmehrheit der Teilnehmerstaaten dieser Konvention in Übereinstimmung mit den jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren angenommen wurden. 3. Treten Änderungen oder Überarbeitungen in Kraft, sind sie für die Teilnehmerstaaten bindend, die sie angenommen haben, während andere Teilnehmerstaaten weiterhin durch die Bestimmungen dieser Konvention und jede früher Von ihnen akzeptierte Änderung oder Überarbeitung gebunden sind. Artikel 21 Ein Teilnehmerstaat kann durch eine gn den Depositar gerichtete schriftliche Notifizierung aus dieser Konvention austreten. Dieser Austritt wird ein Jahr nach Eingang der Notifizierung beim Depositar wirksam. Artikel 22 Diese Konvention wurde in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch abgeschlossen, wobei alle Texte gleichermaßen gültig sind. INTERNATIONAL CONVENTION AGAINST APARTHEID IN SPORTS The States Parties to the present Convention, Recalling the provisions of the Charter of the United Nations, in which all Members pledged themselves to take joint and separate action, in co-operation with the Organization, for the achievement of universal respect for, and observance of, human rights and fundamental freedoms for all without distinction as to race,' sex, language or religion, Considering that the Universal Declaration of Human Rights* proclaims that all human beings are born free and equal in dignity and rights and that everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in the Declaration without distinction of any kind, particularly in regard to race, colour or national origin, Observing that, in accordance with the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Dis-crimination,2 States Parties to that Convention particularly condemn racial segregation and apartheid and undertake to prevent, prohibit and eradicate all practices of this nature in all fields, Observing that the General Assembly of the United Nations has adopted a number of resolutions condemning the practice of apartheid in sports and has affirmed its unqualified support for the Olympic principle that no discrimination be allowed on the grounds of race, religion or political affiliation and that merit should be the sole criterion for participation in sports activities, Considering that the International Declaration against Apartheid in Sports,3 which was adopted by the General Assembly on 14 December 1977, solemnly affirms the necessity for the speedy elimination of apartheid in sports, Recalling the provisions of the International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid4 and recognizing, in particular, that participation in sports exchanges with teams selected on the basis of apartheid directly abets and encourages the commission of the crime of apartheid, as defined in that Convention, Resolved to adopt all necessary measures to eradicate the practice of apartheid in sports and to promote international sports contacts based on the Olympic principle, Recognizing that sports contact with any countrypractising apartheid in sports condones and strengthens apartheid in violation of the Olympic principle and thereby becomes the legitimate concern of all Governments, Desiring to implement the principles embodied in the International Declaration against Apartheid in Sports and to secure the earliest adoption of practical measures to that end, .Convinced that the adoption of an International Convention against Apartheid in Sports would result in more effective measures at the international and national levels, with a view to eliminating apartheid in sports, Have agreed as follows: Article 1 For the purposes of the present Convention: (a) The expression “apartheid” shall mean a system of institutionalized racial segregation and discrimination for the purpose of establishing and maintaining domination by one racial group of persons over another racial group of persons and systematically oppressing them, such as that pursued by 1 1 Resolution 217 A (III). 2 Resolution 2106 A (XX), annex. 3 Resolution 32/105 M, annex. 4 Resolution 3068 (XXVIII), annex;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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