Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 86

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 86 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 86); 86 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 20. Juli 1688 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention gegen Apartheid im Sport vom 10. Dezember 1985 vom 13, April 1988 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte die Internationale Konvention gegen Apartheid im Sport vom 10. Dezember 1985. Die Konvention war am 16. Mai 1986 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 15. September 1986 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Depositar hinterlegt. Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 18 am 3. April 1988 für alle Mitgliedstaaten und damit auch für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 13. April 1988 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Internationale Konvention gegen Apartheid im Sport Die Teilnehmerstaaten der vorliegenden Konvention, unter Hinweis auf die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen, denen zufolge sich alle Mitglieder verpflichteten, in Zusammenarbeit mit der Organisation gemeinsam und einzeln Schritte zur allseitigen Achtung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion zu unternehmen, in Anbetracht dessen, daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte1 proklamiert, daß alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und jeder Mensch Anspruch hat auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, insbeson-dei’e nach Rasse, Farbe oder nationaler Herkunft, angesiclits dessen., daß in Übereinstimmung mit der Internationalen Konvention über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung die Teilnehmerstaaten dieser Konvention besonders Rassentrennung und Apartheid verurteilen und sich verpflichten, alle Praktiken dieser Art auf aller: Gebieten zu verhindern, zu verbieten und zu beseitigen, angesichts dessen, daß die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Reihe von Resolutionen verabschiedet hat, in denen Apartheid im Sport verurteilt wird, und ihre uneingeschränkte Unterstützung für das olympische Prinzip erklärt hat, wonach keine Diskriminierung aufgrund der Hasse,. Religion oder politischen Zugehörigkeit erlaubt ist und Leistung das einzige Kriterium für die Teilnahme an Sportaktivitäten darstellen sollte, in Anbetracht dessen, daß die Internationale Deklaration gegen Apartheid im Sport?, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1977 angenommen wurde, die Notwendigkeit der schnellen Beseitigung der i Apartheid im Sport feierlich bekräftigt, 1 Resolution dar Vollversammlung 217 A (lil) 2 Resolution der Vollversammlung 2106 A (XX), Anhang 3 Resolution der Vollversammlung 32/105 M, Anhang unter Hinweis auf die Bestimmungen der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens4 und insbesondere in der Erkenntnis, daß die Teilnahme am Sportaustausch mit Mannschaften, deren Zusammensetzung auf der Grundlage der Apartheid erfolgte, das Apartheidverbrechen, wie es in der genannten Konvention definiert ist, direkt begünstigt und fördert, in der Entschlossenheit, alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Apartheid im Sport und zur Förderung von internationalen SportkGntakten auf der Grundlage des olympischen Prinzips zu ergreifen, In der Erkenntnis, daß durch Sportkontakte mit einem Land, das Apartheid im Sport praktiziert, die Apartheid in Verletzung des olympischen Prinzips gebilligt und gestärkt wird, und diese Sportkontakte somit Gegenstand berechtigter Serge aller Regierungen werden, in dem Wunsche, die in der Internationalen Deklaration gegen Apartheid im Sport verankerten Prinzipien zu verwirklichen und zu gewährleisten, daß sobald, als möglich entsprechende praktische Maßnahmen ergriffen werden, in der Überzeugung, daß die Annahme einer Internationalen Konvention gegen Apartheid im Sport zu wirksameren internationalen und nationalen Maßnahmen zur Beseitigung der Apartheid im Sport führen würde, haben folgendes vereinbart; Artikel 1 Im Sinne dieser Konvention: (a) bezeichnet der Begriff „Apartheid“ ein System institutionalisierter Rassentrennung und -diskriminierung, wie es von Südafrika verfolgt, wird zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung der Herrschaft einer Gruppe von Menschen mit 4 Resolution der Vollversammlung 3068 (XXVIII), Anhang;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen und rechtfertigt nicht, die aus der Rechtsstellung des Verdächtigen erwachsenden subjektiven Rechte auch nur im geringsten über das gesetzlich zulässige und notwendige Maß hinaus einzuschränken.

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