Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 31); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 18. Februar 1988 31 Änderung wird vom Generalsekretär allen Teilnehmerstaaten zur Zustimmung vorgelegt. 2. Eine gemäß Absatz 1 dieses Artikels angenommene Änderung tritt in Kraft, wenn zwei Drittel der Teilnehmerstaaten dieser Konvention dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mitgeteilt haben, daß sie der Änderung entsprechend den in ihrer jeweiligen Verfassung vorgesehenen Verfahren zugestimmt haben. 3. Wenn Änderungen in Kraft treten, sind sie verbindlich für die Teilnehmerstaaten, die sie angenommen haben, wobei andere Teilnehmerstaaten noch an die Festlegungen dieser Konvention und alle von ihnen früher angenommenen Änderungen gebunden sind. Artikel 30 1. Jeder Streit zwischen zwei oder mehreren Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention, der nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann, wird auf Ersuchen eines der Staaten einem Schiedsverfahren unterzogen. Haben sich die Parteien innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Schiedsersu-chens nicht auf die Organisierung des Schiedsverfahrens einigen können, kann jede dieser Parteien den Streit durch Antrag an den Internationalen Gerichtshof in Übereinstimmung mit dem Statut des Gerichts verweisen. 2. Jeder Staat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifizierung dieser Konvention oder seines Beitritts dazu erklären, daß er sich nicht durch Absatz 1 dieses Artikels gebunden fühlt. Die anderen Teilnehmerstaaten sind hinsichtlich des Teilnehmerstaates, der einen solchen Vorbehalt erklärt hat, nicht durch Absatz 1 dieses Artikels gebunden. 3. Ein Teilnehmerstaat, der gemäß Absatz 2 dieses Artikels einen Vorbehalt erklärt hat, kann diesen jederzeit durch Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zurückziehen. Artikel 31 1. Jeder Teilnehmerstaat kann diese Konvention durch schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Datum des Empfangs der Mitteilung durch den Generalsekretär wirksam. 2. Eine solche Kündigung hat nicht zur Wirkung, als entbinde sie den Teilnehmerstaat von seinen Verpflichtungen aus dieser Konvention hinsichtlich jeder Handlung oder Unterlassung, die vor dem Tage, an dem die Kündigung wirksam wird, geschehen ist, und sie beeinträchtigt auch in keiner Weise die weitere Behandlung von Fragen, mit denen sich das Komitee bereits vor dem Tage, an dem die Kündigung wirksam wird, befaßt hatte. 3. Nach dem Tage, an dem die Kündigung durch einen Teilnehmerstaat wirksam wird, beginnt das Komitee keine Erörterung einer neuen Angelegenheit bezüglich dieses Staates. Artikel 32 Der Generalsekretär der Vereinten Nationen setzt alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und alle Staaten, die diese Konvention unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind, über folgendes in Kenntnis: a) Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte gemäß Artikel 25 und 26; b) den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Konvention gemäß Artikel 27 und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen gemäß Artikel 29; c) Kündigungen gemäß Artikel 31. Artikel 33 1. Diese Konvention, deren arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. 2. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften dieser Konvention. Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment The States Parties to this Convention, Considering that, in accordance with the principles proclaimed in the Charter of the United Nations, recognition of the equal and inalienable rights of all members of the human family is the foundation of freedom, justice and peace in the world, Recognizing that those rights derive from the inherent dignity of the human person, Considering the obligation of States under the Charter, in particular Article 55, to promote universal respect for, and observance of, human rights and fundamental freedoms, Having regard to article 5 of the Universal Declaration of Human Rights and article 7 of the International Covenant on Civil and Political Rights, both of which provide that no one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, Having regard also to the Declaration on the Protection of All Persons from Being Subjected to Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, adopted by the General Assembly on 9 December 1975, Desiring to make more effective the struggle against torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment throughout the world, Have agreed as follows: PARTI Article 1 1. For the purposes of this Convention, the term “torture” means any act by which severe pain or suffering, whether physical or mental, is intentionally inflicted on a person- for such purposes as obtaining from him or a third person information or a confession, punishing him for an act he or a third person has committed or is suspected of having committed, or intimidating or coercing him or a third persqn, or for any reason based on discrimination of any kind, when such pain or suffering is inflicted by or at the instigation of or with the consent or acquiescence of a public official or other person acting in an official capacity. It does not include;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der und ausgewählten operativen selbst. Abteilungen zu dieser Problematik stattfinden. Die genannten Leiter haben die Aufgabe, konkrete Überlegungen darüber anzustellen, wie die hier genannten und weitere Probleme der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit Versionen darauf ankommt, alle Versionen zu erarbeiten und alle Versionen zu prüfen. Bei der Prüfung der Versionen wird mit der wahrscheinlichsten begonnen.

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