Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 31); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 18. Februar 1988 31 Änderung wird vom Generalsekretär allen Teilnehmerstaaten zur Zustimmung vorgelegt. 2. Eine gemäß Absatz 1 dieses Artikels angenommene Änderung tritt in Kraft, wenn zwei Drittel der Teilnehmerstaaten dieser Konvention dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mitgeteilt haben, daß sie der Änderung entsprechend den in ihrer jeweiligen Verfassung vorgesehenen Verfahren zugestimmt haben. 3. Wenn Änderungen in Kraft treten, sind sie verbindlich für die Teilnehmerstaaten, die sie angenommen haben, wobei andere Teilnehmerstaaten noch an die Festlegungen dieser Konvention und alle von ihnen früher angenommenen Änderungen gebunden sind. Artikel 30 1. Jeder Streit zwischen zwei oder mehreren Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention, der nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann, wird auf Ersuchen eines der Staaten einem Schiedsverfahren unterzogen. Haben sich die Parteien innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum des Schiedsersu-chens nicht auf die Organisierung des Schiedsverfahrens einigen können, kann jede dieser Parteien den Streit durch Antrag an den Internationalen Gerichtshof in Übereinstimmung mit dem Statut des Gerichts verweisen. 2. Jeder Staat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifizierung dieser Konvention oder seines Beitritts dazu erklären, daß er sich nicht durch Absatz 1 dieses Artikels gebunden fühlt. Die anderen Teilnehmerstaaten sind hinsichtlich des Teilnehmerstaates, der einen solchen Vorbehalt erklärt hat, nicht durch Absatz 1 dieses Artikels gebunden. 3. Ein Teilnehmerstaat, der gemäß Absatz 2 dieses Artikels einen Vorbehalt erklärt hat, kann diesen jederzeit durch Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zurückziehen. Artikel 31 1. Jeder Teilnehmerstaat kann diese Konvention durch schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Datum des Empfangs der Mitteilung durch den Generalsekretär wirksam. 2. Eine solche Kündigung hat nicht zur Wirkung, als entbinde sie den Teilnehmerstaat von seinen Verpflichtungen aus dieser Konvention hinsichtlich jeder Handlung oder Unterlassung, die vor dem Tage, an dem die Kündigung wirksam wird, geschehen ist, und sie beeinträchtigt auch in keiner Weise die weitere Behandlung von Fragen, mit denen sich das Komitee bereits vor dem Tage, an dem die Kündigung wirksam wird, befaßt hatte. 3. Nach dem Tage, an dem die Kündigung durch einen Teilnehmerstaat wirksam wird, beginnt das Komitee keine Erörterung einer neuen Angelegenheit bezüglich dieses Staates. Artikel 32 Der Generalsekretär der Vereinten Nationen setzt alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und alle Staaten, die diese Konvention unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind, über folgendes in Kenntnis: a) Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte gemäß Artikel 25 und 26; b) den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Konvention gemäß Artikel 27 und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen gemäß Artikel 29; c) Kündigungen gemäß Artikel 31. Artikel 33 1. Diese Konvention, deren arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. 2. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt allen Staaten beglaubigte Abschriften dieser Konvention. Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment The States Parties to this Convention, Considering that, in accordance with the principles proclaimed in the Charter of the United Nations, recognition of the equal and inalienable rights of all members of the human family is the foundation of freedom, justice and peace in the world, Recognizing that those rights derive from the inherent dignity of the human person, Considering the obligation of States under the Charter, in particular Article 55, to promote universal respect for, and observance of, human rights and fundamental freedoms, Having regard to article 5 of the Universal Declaration of Human Rights and article 7 of the International Covenant on Civil and Political Rights, both of which provide that no one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, Having regard also to the Declaration on the Protection of All Persons from Being Subjected to Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, adopted by the General Assembly on 9 December 1975, Desiring to make more effective the struggle against torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment throughout the world, Have agreed as follows: PARTI Article 1 1. For the purposes of this Convention, the term “torture” means any act by which severe pain or suffering, whether physical or mental, is intentionally inflicted on a person- for such purposes as obtaining from him or a third person information or a confession, punishing him for an act he or a third person has committed or is suspected of having committed, or intimidating or coercing him or a third persqn, or for any reason based on discrimination of any kind, when such pain or suffering is inflicted by or at the instigation of or with the consent or acquiescence of a public official or other person acting in an official capacity. It does not include;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden der und der anderen Organe des zur Feststellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen Einfluß zu nehmen, insbesondere bei der Untersuchung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität; Kontrolle ausgewählter Personenkreise; Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Übersiedlung in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin sowie Eheschließung mit Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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