Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 12. Januar 1988 §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 75 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. „-v~X Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am achtzehnten Dezember ne zehnhundertsiebenundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achtzehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kongo über Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen Die Deutsche Demokratische Republik und die Volksrepu-blik Kongo haben, in dem Bestreben, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten auf der Grundlage der in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Prinzipien zu vertiefen, von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu fördern, folgendes vereinbart: Teil I Zugang zu den Gerichten Artikel 1 (1) Staatsbürger des einen Vertragsstaates haben im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates zur Wahrnehmung und Verteidigung ihrer Rechte freien Zugang zu den Gerichten unter denselben Bedingungen wie Staatsbürger dieses Vertragsstaates. (2) Staatsbürger eines Vertragsstaates sind die Personen, die nach den Rechtsvorschriften dieses Staates dessen Staatsbürgerschaft besitzen. (3) Absatz 1 ist auf juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften des einen Vertragsstaates errichtet worden sind, entsprechend anzuwenden. Artikel 2 Staatsbürger des einen Vertragsstaates haben im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates unter den gleichen Voraussetzungen wie dessen eigene Staatsbürger das Recht auf Rechtsberatung und Prozeßvertretung. Artikel 3 (1) Staatsbürgern des einen Vertragsstaates, die vor den Gerichten des anderen Vertragsstaates auftreten, darf, soweit sie Wohnsitz oder Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines der Vertragsstaaten haben, keine Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten auferlegt werden. (2) Absatz 1 ist auf juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften des einen Staates errichtet worden sind und ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates haben, entsprechend anzuwenden. Artikel 4 Staatsbürgern des einen Vertragsstaates wird im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates Befreiung und Ermäßigung für die Kosten eines Verfahrens wie den eigenen Staatsbürgern gewährt. \ Teil II Ersuchen um Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke Artikel 5 (1) In Zivil-, Familien- und Strafsachen im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ausgestellte gerichtliche oder außergerichtliche Schriftstücke, die für Personen bestimmt sind, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten, werden durch die zuständigen zentralen Organe der Vertragsstaaten übermittelt. (2) Zentrales Organ ist 1. in der Deutschen Demokratischen Republik das Ministerium der Justiz und der Generalstaatsanwalt, 2. in der Volksrepublik Kongo das Ministerium der Justiz. (3) Das zuständige zentrale Organ des ersuchten Staates Veranlaßt die Zustellung der Urkunden an den Empfänger und sendet den Nachweis der Zustellung zurück. Artikel 6 Ein Ersuchen um Zustellung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Bezeichnung des Organs, von dem das Ersuchen ausgeht ; 2. Bezeichnung der Sache, in der um Zustellung ersucht wird; 3. Bezeichnung der Schriftstücke, die zugestellt werden sollen; 4. Bezeichnung des Organs, von dem die Schriftstücke ausgestellt wurden; 5. Namen, Staatsbürgerschaft und Stellung der Prozeßparteien ; 6. Name, Staatsbürgerschaft und Anschrift des Empfängers. Artikel 7 Ersuchen um Zustellung und die zuzustellenden Schriftstücke können mit einer Übersetzung in der offiziellen Sprache des ersuchten Staates versehen werden. Artikel 8 (1) Die Erledigung von Ersuchen um Zustellung erfolgt nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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