Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 12

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 12 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 12); 12 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 12. Januar 1988 ges nicht volljährigen Staatsbürgern der Vertragsstaaten Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Artikel 25 Übermittlung eines Ersuchens (1) Ersuchen um Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen werden seitens der Deutschen Demokratischen Republik durch das Ministerium für Volksbildung, Hauptabteilung Jugendhilfe, Heimerziehung und Sonderschulen, und seitens der Republik Finnland durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten übermittelt. Die Ministerien informieren einander über die Erledigung der Ersuchen. (2) Absatz 1 schließt die Möglichkeit nicht aus, daß sich ein Berechtigter entsprechend den Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaates direkt an das zuständige Organ dieses Staates wenden kann. Artikel 26 Umfang der Unterstützung (1) Die Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen umfaßt die Einleitung von Maßnahmen zur a) Feststellung der Wohnanschrift oder des Aufenthalts eines Unterhaltsverpflichteten, b) Aufforderung an einen Unterhaltsverpflichteten, seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt freiwillig nachzukommen, c) Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft, Zahlung von Unterhalt, Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung oder zur Änderung einer Unterhaltsentscheidung. Als gerichtliche Entscheidungen gelten auch gerichtliche Einigungen und Urkunden der zuständigen Organe über Unterhaltsverpflichtungen. (2) Die Gewährung der Unterstützung für den Berechtigten nach Absatz 1 erfolgt kostenfrei. Artikel 27 Inhalt eines Ersuchens um Unterstützung Ein Ersuchen um Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen hat zu enthalten: a) Angaben zur Person, Staatsbürgerschaft und Anschrift des Berechtigten, Name und Anschrift des Vertreters; b) Angaben zur Person, Staatsbürgerschaft und Anschrift des Verpflichteten; ist seine Anschrift nicht bekannt, alle vorhandenen Angaben, aus denen sich Anhaltspunkte zur Feststellung der Anschrift und des Aufenthalts ergeben; c) Gegenstand des Ersuchens; d) bei einem Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung sowie Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über Unterhaltsansprüche die in Artikel 33 genannten Schriftstücke. Teil IV Anerkennung und Vollstreckung Artikel 28 Anwendungsbereich (1) Die Bestimmungen dieses Teils sind anzuwenden auf Entscheidungen über Unterhaltsansprüche von Kindern, die unverheiratet sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gegenüber den Eltern, die von den Gerichten eines Vertragsstaates ergangen sind. Dazu gehören auch gerichtliche Entscheidungen, durch die eine frühere Entscheidung abgeändert wird. (2) Als gerichtliche Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 gelten auch a) gerichtliche Einigungen über Unterhaltszahlungen und b) Urkunden der zuständigen Organe über Unterhaltsverpflichtungen. Artikel 29 Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung Gerichtliche Entscheidungen nach Artikel 28, die im Hoheitsgebiet des einen Vertragsstaates ergangen sind, werden im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates anerkannt und für vollstreckbar erklärt, a) wenn die Entscheidung nach den Gesetzen des Entscheidungsstaates rechtskräftig und vollstreckbar ist und b) wenn das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, nach Artikel 31 zuständig war. Artikel 30 Ablehnung der Anerkennung und Vollstreckung Die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen kann abgelehnt werden, a) wenn,der Verklagte, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nach den Gesetzen des Entscheidungsstaates nicht ordnungsgemäß oder nicht so rechtzeitig geladen war, daß er seine Rechte hätte wahrnehmen können, b) wenn in einem gerichtlichen Verfahren zwischen denselben Prozeßparteien wegen desselben Gegenstandes im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsstaates bereits früher eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, c) wenn zwischen denselben Prozeßparteien wegen desselben Gegenstandes vor einem Gericht des Vollstrek-kungsstaates ein Verfahren anhängig ist und dieses Gericht zuerst angerufen wurde, d) wenn eine gerichtliche Entscheidung über denselben Gegenstand zwischen denselben Prozeßparteien in einem dritten Staat ergangen ist und diese Entscheidung im Vollstreckungsstaat anzuerkennen ist oder e) wenn die Anerkennung oder Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung den Grundprinzipien der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates widersprechen würde. Artikel 31 Zuständigkeit Die Gerichte des Entscheidungsstaates sind im Sinne dieses Vertrages als zuständig anzusehen, a) wenn der Unterhaltsverpflichtete oder der Ünterhalts-berechtigte zur Zeit der Einleitung des Verfahrens seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates hatte, b) wenn der Unterhaltsberechtigte und der Unterhaltsverpflichtete zur Zeit der Einleitung des Verfahrens Staatsbürger dieses Staates waren oder c) wenn über den Unterhaltsanspruch im Zusammenhang mit der Auflösung oder Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe entschieden wurde und die Zuständigkeit der Gerichte des Entscheidungsstaates nach den Rechtsvorschriften des Vollstreckungsstaates anerkannt wird. Artikel 32 Antragsrecht zuständiger Organe Ein zuständiges Organ eines Vertragsstaates kann, wenn es dem Unterhaltsberechtigten Leistungen erbracht hat, die Anerkennung und Vollstreckung einer zwischen dem Unterhaltsberechtigten und dem Unterhaltsverpflichteten ergangenen Entscheidung verlangen, wenn es nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften berechtigt ist, anstelle des Unterhaltsberechtigten die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung zu beantragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit eine neue Dorm der Zusammenarbeit mit den Werktätigen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die inoffiziellen Mitarbeiter - Kernstück zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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