Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 111

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 111 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 111); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 14. Oktober 1988 111 cation or accession, the Convention shall enter into force on the thirtieth day after deposit by such State of its instrument of ratification or accession. Article 19 1. Any State Party may denounce this ‘ Convention by written notification to the Secretary-General of the United Nations. 2. Denunciation shall take effect one year following the date on which notification is received by the Secretary-General of the United Nations. Article 20 The original of this Convention, of which the Arabic, Chinese, English, French, Russian and Spanish texts are equally authentic, shall be deposited with the Secretary-General of the United Nations, who shall send certified copies thereof to all States. IN WITNESS WHEREOF, the undersigned, being duly authorized thereto by their respective Governments, have signed this Convention, opened for signature at New York on 18 December 1979. Neunte Bekanntmachung1 zur Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 vom 17. August 1988 In der Anlage 2 der Zollkonvention über den internationalen Waren transport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 (Bekanntmachung vom 24. Oktober 1978, GBl. II 1979 Nr. 1 S. 31) ist in Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 59 und 60 der Konvention vorgesehenen Verfahren eine Änderung erfolgt. Diese Änderung ist gemäß Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 1. August 1988 für alle Mitgliedstaaten der TIR-Konvention und damit auch für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 17. August 1988 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r i i Achte Bekanntmachung vom 9. Oktober 1987 (GBl. II Nr. 8 S. 152) Änderung der Anlage 2 der TIR-Konvention, 1975 Anlage 2 Artikel 3 Absatz 11 Buchstabe c Der letzte Teil des Satzes nach dem Semikolon ist zu ändern und lautet: der Riemen muß an der Innenseite der Plane befestigt und entweder versehen sein mit i) einer Öse zur Aufnahme des im Absatz 9 angeführten Seiles, oder ii) einer Öse, die an einem im Absatz 6 angeführten Metallring befestigt und durch das im Absatz 9 angeführte Seil gesichert ist.“ Amendment to the TIR Convention 1975, Annex 2 Annex 2, article 3, paragraph 11 (c) Amend the last sentence, after the colon, to read: „ ; the thong shall be secured inside the sheet und fitted either with i) an eyelet to take the rope mentioned in paragraph 9 of this article or ii) an eyelet which can be attached to a metal ring mentioned in paragraph 6 of this article and be secured by the rope mentioned in paragraph 9 of this article. “ Bekanntmachung zum Protokoll zur Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 über die langfristige Finanzierung des Programms der Zusammenarbeit zur Überwachung und Einschätzung der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa . (EMEP) vom 28. September 1984 vom 19. August 1988 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Protokoll zur Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 über die langfristige Finanzierung des Programms der Zusammenarbeit zur Überwachung und Einschätzung der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) vom 28. September 1984. Die Beitrittsurkunde wurde am 17. Dezember 1986 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Depositar hinterlegt. Dabei wurde folgende Erklärung abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt, daß die Beiträge der Deutschen Demokratischen Republik für EMEP in Übereinstimmung mit Artikel 3, Absatz 1 des Protokolls zur Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 über die langfristige Finanzierung des Programms der Zusammenarbeit zur Überwachung und Einschätzung der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) vom 28. September 1984 in nationaler Währung erbracht werden, die ausschließlich für Lieferungen und Leistungen der Deutschen Demokratischen Republik verwendet werden können.“ Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 10 am 28. Januar 1988 in Kraft getreten. Es wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 19. August 1988 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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