Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 105 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 105);  SETZBLATT 105 der Deutschen Demokratischen Republik 1988 Berlin, den 14. Oktober 1988 Teil II Nr. 6 Tag Inhalt Seite 5. 8. 88 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979 105 17. 8. 88 Neunte Bekanntmachung zur Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 111 19. 8. 88 Bekanntmachung zum Protokoll zur Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 über die langfristige Finanzierung des Programms der Zusammenarbeit zur Überwachung und Einschätzung der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) vom 28. September 1984 111 23. 9. 88 Bekanntmachung zum Abkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), vom 1. September 1970 ;*s- 117 14. 9. 88 Dritte Bekanntmachung zum Protokoll von 1978 zur Internationalen Konvention zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, 1973 117 12. 9. 88 Mitteilung Nr. 2/1988 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 117 12. 9. 88 Mitteilung Nr. 3/1988 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 118 12. 9. 88 Mitteilung Nr. 4/1988 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 118 22. 9. 88 Mitteilung Nr. 5/1988 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 119 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979 vom 5. August 1988 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Internationalen Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979. Die Beitrittsurkunde wurde am 2. Mai 1988 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Dabei wurde folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik fühlt sich nicht an die Festlegungen des Artikels 16 Absatz 1 der Internationalen Konvention gegen Geiselnahme gebunden und erklärt, daß zur Übergabe jeglicher die Auslegung bzw. die Anwendung der Konvention betreffender Streitfälle zwischen den Teilnehmern der Konvention an ein Schiedsgericht oder den Internationalen Gerichtshof in jedem einzelnen Fall das Einverständnis aller an den Streitfällen beteiligten Seiten vorliegen muß.“ Des weiteren hat die Deutsche Demokratische Republik gegenüber dem Depositar folgende Erklärung abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik verurteilt entschieden jegliche Akte des internationalen Terrorismus. Ausgehend davon ist die Deutsche Demokratische Republik der Auffassung, daß die Anwendung von Artikel 9 Absatz 1 der Konvention in der Weise erfolgen muß, daß sie den verkündeten Zielen der Konvention entspricht, zu denen das Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Verhütung, Verfolgung und Bestrafung jeglicher Akte des internationalen Terrorismus, einschließlich von Geiselnahmen, gehört.“ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 18 am 1. Juni 1988 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 5. August 1988 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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