Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1988, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988, Seite 10 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, S. 10); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 12. Januar 1988 T J ' Artikel 4 Antrag auf Kostenbefreiung (1) Einem Antrag auf Kostenbefreiung ist eine Bescheinigung darüber beizufügen, daß der Antragsteller nicht über die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Geldmittel verfügt. Die Bescheinigung ist vom zuständigen Organ des Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, zu erbringen. (2) Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Aufenthalt weder im Hoheitsgebiet des einen noch im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates, genügt die Bescheinigung der für den Ort seines Wohnsitzes oder Aufenthaltes zuständigen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung des Vertragsstaates, dessen Staatsbürger er ist. Artikel 5 Übermittlung des Antrages Der Antrag auf Kostenbefreiung kann über das zuständige Organ des Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, eingereicht werden. Dieses Organ übersendet den Antrag und die Bescheinigung nach Artikel 4 dem Organ des anderen Vertragsstaates auf dem in Artikel 12 vereinbarten Wege. Artikel 6 Befreiung von der Legalisation Ersuchen und Anträge und die beigefügten Schriftstücke sowie Urkunden, die von den zuständigen Organen ausgefertigt oder beglaubigt sind und in Erfüllung der Bestimmungen dieses Vertrages übermittelt werden, bedürfen keiner Lega-' lisation oder ähnlichen Förmlichkeit. Artikel 7 Übersendung von Personenstands- und anderen Urkunden (1) Die Vertragsstaaten übersenden einander in Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages und in Übereinstimmung mit ihren Rechtsvorschriften auf Ersuchen der zuständigen Organe Urkunden, die den Personenstand, die Ausbildung und Tätigkeit der Staatsbürger des anderen Vertragsstaates betreffen. (2) Die Urkunden werden gebühren- und kostenfrei sowie ohne Übersetzung übersandt. Artikel 8 Informationen über das geltende Recht Die Vertragsstaaten erteilen einander auf Ersuchen Informationen über Rechtsvorschriften, die in ihrem Hoheitsgebiet gelten oder gegolten haben, in bezug auf die durch diesen Vertrag geregelten Angelegenheiten. Artikel 9 Auskunft aus dem Strafregister Auf dem in Artikel 12 vereinbarten Wege erteilen die Vertragsstaaten einander auf Ersuchen in Übereinstimmung mit ihren Rechtsvorschriften zu aihängigen Strafverfahren Auskunft aus dem Strafregister. Teil II Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen Artikel 10 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Justizorgane der Vertragsstaaten gewähren einander auf Ersuchen nach den Bestimmungen dieses Vertrages Keetofshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. (2) Justizorgane im Sinne dieses Vertrages sind in der Deutschen Demokratischen Republik die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die. Staatlichen Notariate und Referate für Jugendhilfe; in der Republik Finnland die Gerichte und Staatsanwälte. (3) Andere in Zivil-, Familien- und Strafsachen zuständige Organe übermitteln ihre Ersuchen um Rechtshilfe durch die Justizorgane des ersuchenden Staates. Artikel 11 Umfang der Rechtshilfe Rechtshilfe umfaßt die Zustellung von Schriftstücken, die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen, Prozeßparteien und anderen beteiligten Personen, die Durchführung anderer Untersuchungs- und Prozeßhandlungen sowie die Übermittlung von Beweisen, Informationen und Schriftstücken. Artikel 12 Art des Verkehrs Bei der Gewährung von Rechtshilfe verkehren das Ministerium der Justiz oder der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik und das Ministerium der Justiz der Republik Finnland direkt miteinander. Artikel 13 Inhalt und Form der Ersuchen (1) Ein Ersuchen um Rechtshilfe wird schriftlich gestellt; es hat folgende Angaben zu enthalten: a) das Justizorgan, von dem das Ersuchen ausgeht, und, soweit bekannt, das ersuchte Justizorgan; b) die Sache, auf die es sich bezieht; c) die Namen der Beteiligten, ihre Staatsbürgerschaft, ihren Beruf, Wohnsitz oder Aufenthalt sowie ihre Stellung im Verfahren; d) gegebenenfalls Namen und Anschriften der Prozeßvertreter; e) die Tatsache, über die Beweis erhoben oder die Handlung, die vorgenommen werden soll, die Darlegung des Sachverhalts, soweit dies zum Verständnis erforderlich ist; bei Zustellungsersuchen insbesondere die Anschrift und die Staatsbürgerschaft des Empfängers sowie die zuzustellenden Schriftstücke; f) in Strafsachen eine Darstellung der tatsächlichen Umstände der begangenen Straftat und ihre rechtliche Würdigung. (2) Das Ersuchen um Rechtshilfe und die angeschlossenen Schriftstücke müssen unterschrieben und mit dem Siegel oder Stempel des Justizorgans versehen sein. Artikel 14 Sprache und Übersetzung (1) Ersuchen um Rechtshilfe sowie die beigefügten Schriftstücke, die nicht in der oder einer der offiziellen Sprachen des ersuchten Staates abgefaßt sind, sind mit einer beglaubigten Übersetzung zu versehen. (2) Offizielle Sprachen sind: in der Deutschen Demokratischen Republik deutsch, in der Republik Finnland finnisch und schwedisch. Erledigung von Ersuchen Artikel 15 (1) Die Erledigung von Rechtshilfeersuchen erfolgt nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dem das ersuchte Justizorgan angehört. (2) Auf Verlangen des ersuchenden Justizorgans können von den Verfahrensvorschriften abweichende Formen angewandt werden, soweit diese der Rechtsordnung des ersuchten Staates nicht widersprechen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1988 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 14. Oktober 1988 auf Seite 120. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1988 (GBl. DDR ⅠⅠ 1988, Nr. 1-6 v. 12.1.-14.10.1988, S. 1-120).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des Verfassungsauftrags, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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