Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 9 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 9); 1987 Berlin, den 5. Februar 1987 Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 19.11. 86 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kongo über den Luftverkehr vom 12. Februar 1981 9 11.12. 86 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Sambia über Rechtshilfe vom 20. Januar 1986 16 12.12. 86 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien über Rechtshilfe in Strafsachen vom 12. Dezember 1984 16 22.12. 86 Bekanntmachung zum Dritten Zusatzprotokoll zur Verfassung des Weltpostvereins vom 21. Juli 1984 16 25.11. 86 Mitteilung Nr. 2/1986 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 16 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kongo über den Luftverkehr vom 12. Februar 1981 vom 19. November 1986 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte das am 12. Februar 1981 in Brazzaville Unterzeichnete Abkommen zwischen, der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kongo über den Luftverkehr. Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17 am 30. Juni 1986 in Kraft getreten. Es wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 19. November 1986 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eich ler (Übersetzung) Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kongo über den Luftverkehr Die Deutsche Demokratische Republik und die Volksrepublik Kongo (nachfolgend als Abkommenspartner bezeichnet) haben, geleitet von dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts, insbesondere den Prinzipien der Gleichheit, der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten zu entwickeln und zu vertiefen, folgendes vereinbart: Artikel 1 Für die Anwendung dieses Abkommens und seiner Anlagen bedeuten Luftfahrtbehörde “ „Hoheitsgebiet" „Hoheitsgebiete der Abkommenspartner“ „ Luftverkehrsunternehmen“ „Benanntes Luftverkehrsunternehmen “ Fluglinienverkehr“ für die Deutsche Demokratische Republik das Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt, und für die Volksrepublik Kongo das für die zivile Luftfahrt zuständige Ministerium oder in beiden Fällen jedes andere Organ oder jede andere Person, die bevollmächtigt sind, die Funktionen und Rechte dieser Organe wahrzunehmen; die unter der Souveränität eines Staates stehenden Land- und Wassergebiete und die daran angrenzenden Territorialgewässer sowie der darüber befindliche Luftraum; das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik und das Hoheitsgebiet der Volksrepublik Kongo; jedes Luftverkehrsunternehmen, das einen internationalen Fluglinienverkehr anbietet oder betreibt; ein Luftverkehrsuntemehmen, das ein Abkommenspartner dem anderen Abkommenspartner gemäß Artikel 3 dieses Abkommens benannt hat; jeder planmäßige Fluglinienverkehr, der von Luftfahrzeugen für die öffentliche Beförderung von Fluggästen, Post und Fracht durchgeführt wird;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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