Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 81 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 81); 81 SETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik & 1987 Berlin, den 30. September 1987 Teil II Nr. 7 Tag Inhalt Seite 14. 7. 87 Bekanntmachung zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 81 24. 8. 87 Zweite Bekanntmachung zum Europäischen Abkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) vom 15. November 1975 117 28. 8. 87 Bekanntmachung zum Internationalen Kakaoabkommen, 1986 vom 25. Juli 1986 117 20. 8. 87 Mitteilung Nr. 6/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 117 24.8.87 Mitteilung Nr. 7/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 118 28. 8. 87 Mitteilung Nr. 8/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 118 Bekanntmachung zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 vom 14. Juli 1987 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969. Die Beitrittsurkunde wurde am 20. Oktober 1986 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Dabei wurde folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht an die Bestimmungen des Artikels 66 der Konvention gebunden. Um einen Streitfall über die Anwendung oder Auslegung der Artikel 53 oder 64 dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung zu unterbreiten oder einen Streitfall über die Anwendung oder Auslegung eines anderen Artikels des Teils V der Konvention einer Schlichtungskommission zur Behandlung vorzulegen, bedarf es in jedem Einzelfall der Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Staaten. Die Mitglieder der Schlichtungskommission sind gemeinsam durch die am Streit beteiligten Staaten zu bestimmen.“ Des weiteren hat die Deutsche Demokratische Republik gegenüber dem Depositar folgende Erklärungen abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik behält sich das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Konvention durch andere Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu ergreifen. Die Deutsche Demokratische Republik vertritt die Auffassung, daß die Bestimmungen der Artikel 81 und 83 der , Konvention im Widerspruch zu dem Prinzip stehen, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Mitglied von Konventionen'zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ Die Konvention istrgemäß ihrem Artikel 84 am 19. November 1986 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 14. Juli 1987 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Wiener Konvention über das Recht der Verträge Die Teilnehmerstaaten dieser Konvention, in Anbetracht der grundlegenden Rolle von Verträgen in der Geschichte der internationalen Beziehungen, in Erkenntnis ständig zunehmender Bedeutung von Verträgen als einer Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung friedlicher Zusammenarbeit zwischen den Nationen, ungeachtet ihrer verfassungsmäßigen oder sozialen Systeme, im Hinblick darauf, daß die Prinzipien der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie das Prinzip „pacta sunt servanda“ allgemein anerkannt sind, bekräftigend, daß Verträge betreffende Streitfälle wie andere internationale Streitfälle durch friedliche Mittel und in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gerechtigkeit und des Völkerrechts beigelegt werden sollen, eingedenk der Entschlossenheit der Völker der Vereinten Nationen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung der Vertragspflichten gewahrt werden können, im Bewußtsein der in der Charta der Vereinten Nationen verkörperten Völkerrechtsprinzipien, wie den Prinzipien der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker, der souveränen Gleichheit und Unabhängigkeit aller Staaten, der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Grundsätze für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen. ,L.

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