Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 81 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 81); 81 SETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik & 1987 Berlin, den 30. September 1987 Teil II Nr. 7 Tag Inhalt Seite 14. 7. 87 Bekanntmachung zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 81 24. 8. 87 Zweite Bekanntmachung zum Europäischen Abkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) vom 15. November 1975 117 28. 8. 87 Bekanntmachung zum Internationalen Kakaoabkommen, 1986 vom 25. Juli 1986 117 20. 8. 87 Mitteilung Nr. 6/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 117 24.8.87 Mitteilung Nr. 7/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 118 28. 8. 87 Mitteilung Nr. 8/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 118 Bekanntmachung zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 vom 14. Juli 1987 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Wiener Konvention über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969. Die Beitrittsurkunde wurde am 20. Oktober 1986 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Dabei wurde folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht an die Bestimmungen des Artikels 66 der Konvention gebunden. Um einen Streitfall über die Anwendung oder Auslegung der Artikel 53 oder 64 dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung zu unterbreiten oder einen Streitfall über die Anwendung oder Auslegung eines anderen Artikels des Teils V der Konvention einer Schlichtungskommission zur Behandlung vorzulegen, bedarf es in jedem Einzelfall der Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Staaten. Die Mitglieder der Schlichtungskommission sind gemeinsam durch die am Streit beteiligten Staaten zu bestimmen.“ Des weiteren hat die Deutsche Demokratische Republik gegenüber dem Depositar folgende Erklärungen abgegeben: „Die Deutsche Demokratische Republik behält sich das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Konvention durch andere Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu ergreifen. Die Deutsche Demokratische Republik vertritt die Auffassung, daß die Bestimmungen der Artikel 81 und 83 der , Konvention im Widerspruch zu dem Prinzip stehen, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Mitglied von Konventionen'zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ Die Konvention istrgemäß ihrem Artikel 84 am 19. November 1986 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 14. Juli 1987 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Wiener Konvention über das Recht der Verträge Die Teilnehmerstaaten dieser Konvention, in Anbetracht der grundlegenden Rolle von Verträgen in der Geschichte der internationalen Beziehungen, in Erkenntnis ständig zunehmender Bedeutung von Verträgen als einer Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung friedlicher Zusammenarbeit zwischen den Nationen, ungeachtet ihrer verfassungsmäßigen oder sozialen Systeme, im Hinblick darauf, daß die Prinzipien der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie das Prinzip „pacta sunt servanda“ allgemein anerkannt sind, bekräftigend, daß Verträge betreffende Streitfälle wie andere internationale Streitfälle durch friedliche Mittel und in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gerechtigkeit und des Völkerrechts beigelegt werden sollen, eingedenk der Entschlossenheit der Völker der Vereinten Nationen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung der Vertragspflichten gewahrt werden können, im Bewußtsein der in der Charta der Vereinten Nationen verkörperten Völkerrechtsprinzipien, wie den Prinzipien der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker, der souveränen Gleichheit und Unabhängigkeit aller Staaten, der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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