Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 65

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 65 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 65);  -2-3r SETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik & 65 1987 Berlin, den 31. Juli 1987 Teil II Nr. 6 Tag 17. 6. 87 17. 6. 87 17. 6. 87 30. 6. 87 30. 6. 87 30. 6. 87 30. 6. 87 Inhalt Seite Bekanntmachung zur Konvention fiber Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen vom 26. September 1986 65 Bekanntmachung zur Konvention fiber die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen vom 26. September 1986 69 Bekanntmachung zur Internationalen Konvention zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen vom 21. Oktober 1982 72 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Schweden über Rechtshilfe in Strafsachen vom 26. Juni 1986 79 Mitteilung Nr. 3/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ] 79 Mitteilung Nr. 4/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 79 Mitteilung Nr. 5/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 80 Bekanntmachung zur Konvention über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen vom 26. September 1986 vom 17. Juni 1987 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte die Konvention über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen vom 26. September 1986. Die Konvention war am 26. September 1986 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 29. April 1987 beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation als dem Depositar hinterlegt. Dabei hat die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärungen abgegeben: „1. Die Deutsche Demokratische Republik fühlt sich nicht an die in Artikel 13 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren zur Regelung von Streitigkeiten gebunden. 2. Die Deutsche Demokratische Republik benennt gemäß Artikel 4 als zuständige Behörde und Kontaktstelle das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik. “ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 14 Absatz 4 am 30. Mai 1987 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 17. Juni 1987 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Konvention über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen DIE TEILNEHMERSTAATEN DIESER KONVENTION, IN DEM BEWUSSTSEIN, daß in einer Reihe von Staaten nukleare Tätigkeiten durchgeführt werden, IM HINBLICK DARAUF, daß umfassende Maßnahmen getroffen wurden und werden, um bei nuklearen Tätigkeiten ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und dadurch nukleare Unfälle zu verhüten sowie die Folgen allenfalls eintretender Unfälle auf ein Mindestmaß zu beschränken, IN DEM WUNSCH, die internationale Zusammenarbeit bei der sicheren Entwicklung und Nutzung der Kernenergie weiter zu verstärken, ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit, einen internationalen Rahmen zu schaffen, der die umgehende Leistung von Hilfe bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen erleichtert, um so deren Folgen zu mildern, IM HINBLICK auf die Nützlichkeit zweiseitiger und mehrseitiger Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung in diesem Bereich, IM HINBLICK auf das Wirken der Internationalen Atomenergieorganisation bei der Ausarbeitung von Richtlinien über Vereinbarungen für dringliche gegenseitige Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen, HABEN folgendes VEREINBART: A r t i k e 1 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Teilnehmerstaaten arbeiten untereinander und mit der Internationalen Atomenergieorganisation (im folgenden „Organisation“ genannt) in Übereinstimmung mit dieser Konvention zusammen, um eine umgehende Hilfeleistung bei einem nuklearen Unfall oder strahlungsbedingten Notfall zu erleichtern, damit seine Folgen auf ein Mindestmaß be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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