Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 25); ÄUSGESONDERT 25 der Deutschen Demokratischen Republik 1987 Berlin, den 10. Juni 1987 Teil II Nr. 4 Tag Inhalt Seite 13. 3. 87 Bekanntmachung zur Konvention über den physischen Schutz von Kernmaterial vom 3. März 1980 25 27. 4. 87 Bekanntmachung zum Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe bei der Sicherstellung und Rückgabe von ungesetzlich über die Staatsgrenzen beförderten Kulturgütern vom 22. April 1986 35 1. 4. 87 Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Jemenitischen Arabischen Republik vom 2. Mai 1986 38 6. 4. 87 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Schweden über den Verzicht auf Legalisation von Urkunden vom 26. Juni 1986 39 20. 4. 87 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik über Rechtshilfe in Zivilsachen vom 6. Juli 1984 39 1. 4. 87 Bekanntmachung zur Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 . 39 20. 5. 87 Mitteilung Nr. 1/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 39 20. 5. 87 Mitteilung Nr. 2/1987 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 40 Bekanntmachung zur Konvention über den physischen Schutz von Kernmaterial vom 3. März 1980 vom 13. März 1987 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte die Konvention über den physischen Schutz von Kemmaterial vom 3. März 1980. Die Konvention war am 21. Mai 1980 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 5. Februar 1981 beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation hinterlegt. Dabei hat die Deutsche Demokratische Republik gegenüber dem Depositar zu Artikel 17 Absatz 2 folgenden Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 17 Absatz 3 der Konvention, daß sie die in Artikel 17 Absatz 2 vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren für sich nicht als bindend betrachtet.“ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 19 am 8. Februar 1987 in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 13. März 1987 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Konvention über den physischen Schutz von Kernmaterial Die Teilnehmerstaaten dieser Konvention in Anerkennung des Rechts aller Staaten, die Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln und anzuwenden, und ihres legitimen Interesses am potentiellen Nutzen aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, in der Überzeugung, daß es notwendig ist, die internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, in dem Wunsche, die möglichen Gefahren, die durch die rechtswidrige Wegnahme und Nutzung von Kernmaterial entstehen, abzuwenden, in der Überzeugung, daß Straftaten in bezug auf Kernmaterial eine Angelegenheit von ernster Besorgnis sind und daß es dringend notwendig ist, geeignete und wirksame Maßnahmen'zu ergreifen, um die Verhütung, Aufdeckung und Bestrafung solcher Straftaten zu sichern, im Bewußtsein der Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit zur Festlegung wirksamer Maßnahmen für den physischen Schutz von Kernmaterial in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht jedes Teilnehmerstaates und mit dieser Konvention,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und rechtzeitig ihre subversiven und anderen rechtswidrigen Handlungen zu erkennen, zu dokumentieren, ihre Fortsetzung zu verhindern sowie die reohtswidrige Nutzung ihrer Aktionsmöglichkeiten weiter einzuengen.

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