Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 24 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 23. April 1987 2. Das Abkommen tritt 30 Tage nach Eingang der letzten Note in Kraft und findet Anwendung auf a) Steuern vom Einkommen, die auf Einkommen erhoben werden, das am oder nach dem 1. Januar des Kalenderjahres erzielt wird, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist; und b) Steuern vom Vermögen, die für Vermögenswerte erhoben werden, die am oder nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres vorhanden sind, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. (AETR) (Bekanntmachung vom 28. November 1977, GBl. II 1977 Nr. 17 S. 363 und Sonderdruck Nr. 940 des Gesetzblattes) vorgesehenen Verfahren sind Änderungen und Ergänzungen erfolgt. Di,ese Änderungen und Ergänzungen sind gemäß Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 3. August 1983 für alle Mitgliedsstaaten und damit auch für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie werden im Sonderdruck Nr. 940/1 des Gesetzblattes veröffentlicht. Artikel 28 Berlin, den 27. Januar 1987 Zeitlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen wird für eine unbegrenzte Zeitdauer abgeschlossen. Nach Ablauf von fünf Jahren vom Tage seines Inkrafttretens an kann dieses Abkommen durch jeden der Vertragstaaten schriftlich gekündigt werden, jedoch nicht später als sechs Monate vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres. In diesem Fall ist das Abkommen nicht mehr anzuwenden auf a) Steuern vom Einkommen, die auf Einkommen erhoben werden, das am oder nach dem 1. Januar des Kalenderjahres erzielt wird, das auf das Kündigungsjahr folgt; und b) Steuern vom Vermögen, die für Vermögenswerte erhoben werden, die am oder nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres vorhanden sind, das auf das Kündigungsjahr folgt. GESCHEHEN zu Stockholm am 26. Juni 1986 in zwei Urschriften, jede in deutscher und schwedischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Oskar Fischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten Für die Regierung des Königreiches Schweden Sten Andersson Außenminister Zweite Bekanntmachung zum Europäischen Abkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr eingesetzten Fahrpersonals (AETR) vom 27. Januar 1987 In Übereinstimmung mit den in Artikel 23 des Europäischen Abkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr eingesetzten Fahrpersonals Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 vom 2. März 1987 In Ergänzung der Bekanntmachung vom 24. September 1976 (GBl. II Nr. 15 S. 307)1 wird bekanntgegeben, daß am 27. Oktober 1983 die Änderungsserie 02, am 1. Juni 1984 die Änderungsserie 03 bzw. am 23. Oktober 1986 die Ergänzung zur Änderungsserie 03 der Regelung Nr. 37 Glühlampen für Scheinwerfer und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten sind. Der Text der Änderung der Regelung Nr. 37 wird als Regelung Nr. 37 Revision 1 im Sonderdruck des Gesetzblattes Nr. 886/22 veröffentlicht. Berlin, den 2. März 1987 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler 1 letzte ergänzende Bekanntmachung: GBl. n 1986 Nr. 2 S. 39 Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klostcrstraße 47, Berlin. 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47. Berlin. 1020, Telefon: 233 36 22 - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -.80 M, Teil II 1,-M -Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten -.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten -.25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten -.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten -.15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15. Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. (EDV) 505 206 Gesamtherstcllung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1695;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

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