Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 17 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 17);  der Deutschen Demokratischen Republik 1987 Berlin, den 23. April 1987 Teil II Nr. 3 Tag Inhalt Seite 16. 3. 87 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom .Vermögen vom 26. Juni 1986 17 27.1.87 Zweite Bekanntmachung zum Europäischen Abkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr eingesetzten Fahrpersonals (AETR) 24 2. 3. 87 Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 24 Bekanntmachung zum Abkommen * zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 26. Juni 1986 vom 16. März 1987 Am 26. Juni 1986 wurde in Stockholm das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Abkommen trat nach Erfüllung der in seinem Artikel 27 festgelegten Voraussetzungen am 25. Dezember 1986 in Kraft. Es wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 16. März 1987 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert * Staatssekretär Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung des Königreiches Schweden sind, geleitet von dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der Deutschen De- mokratischen Republik und dem Königreich Schweden in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterzuentwickeln und zu vertiefen, übereingekommen, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes zu vereinbaren : Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern 1. Bestehende Steuern, für die dieses Abkommen gilt, sind: a) In der Deutschen Demokratischen Republik: 1) die Gewinnabführung der volkseigenen Betriebe, 2) die Einkommensteuer, 3) die Körperschaftsteuer, 4) die Gewerbesteuer, 5) die Lohnsteuer, 6) die Steuer für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, 7) die Steuer für Einnahmen aus Lizenzen, 8) die Vermögensteuer (im folgenden als „Steuern der Deutschen Demokratischen Republik“ bezeichnet); b) Im Königreich Schweden: 1) die staatliche Einkommensteuer (einschließlich der Kuponsteuer und der Seemannsteuer), 2) die Gewinnbeteiligungsteuer, 3) die Gemeindeeinkommensteuer, 4) die Einkommensteuer für Künstler und Sportler, 5) die staatliche Vermögensteuer (im folgenden als „Schwedische Steuern“ bezeichnet). Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt, Zeitliche Inhaltsübersicht und das Stichwortverzeichnis des Gesetzblattes Teil II für das Jahr 1986;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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