Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 121); 121 SETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1987 Berlin, den 21. Dezember 1987 Teil II Nr. 8 Tag Inhalt Seite 29.10. 87 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 16. März 1987 121 3.11. 87 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung des Königreiches Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 19. Mai 1987 135 9.10. 87 i Achte Bekanntmachung zur Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 152 Bekanntmachung zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 16. März 1987 vom 29. Oktober 1987 Am 16. März 1987 wurde in Jakarta das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Abkommen trat nach Erfüllung der in seinem Artikel 29 festgelegten Voraussetzungen am 22. September 1987 in Kraft. Es wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 29. Oktober 1987 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär (Übersetzung) Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Republik Indonesien haben, geleitet von dem Wunsche, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zu fördern, folgendes vereinbart: Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern 1. Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen, die durch einen der Vertragstaaten erhoben werden. 2. Als Steuern vom Einkommen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen oder von Teilen des Einkommens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens. 3. Steuern, für-die dieses Abkommen gilt, sind: (a) In der Deutschen Demokratischen Republik: (i) Gewinnabführungen der staatlichen Betriebe, (ii) Einkommensteuer, (iii) Körperschaftsteuer, (iv) Steuer für handwerkliche, landwirtschaftliche oder Handelstätigkeit, (v) Gewerbesteuer, (vi) Lohnsteuer, (vii) Steuer für Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit, (viii) Steuer auf Lizenzgebühren, (ix) Kapitalertragsteuer (im nachfolgenden „Steuer der Deutschen Demokratischen Republik“ genannt).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des umfassenden Schutzes bei. Grundsätze MöäW Vereinbarung erfolgt auf der Grundlage der durch liF ßenossen dem Staatssicherheit in freiwilliger Entscheidung abgegebenen Verpflichtung vom zur inoffiziellen Zusammenarbeit.

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