Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1987, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987, Seite 1 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, S. 1); 1987 ETZBUTT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II Nrl Berlin, den 21. Januar 1987 Tag Inhalt Seite 18.11. 86 Bekanntmachung zur Konvention fiber die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 27. Juni 1985 1 Bekanntmachung zur Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 27. Juni 1985 vom 18. November 1986 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte die Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 27. Juni 1985. Die Konvention war am 27. Juni 1985 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 26. Mai 1986 bei der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken als dem Depositar hinterlegt. Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 23 am 12. September 1986 in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Mit dem gleichen Tage trat die Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 14. Dezember 1959 in der Fassung vom 21. Juni 1974 GBl. I 1960 Nr. 29 S. 283 und GBl. II 1976 Nr. 6 S. 141 - außer Kraft Berlin, den 18. November 1986 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Ejchler (Übersetzung) Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Die Regierungen der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, die diese Konvention unterzeichnet haben, sind auf der Grundlage der Bestimmungen des Artikels XIV des Statuts des Rates, demzufolge die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates in einer besonderen Konvention festgelegt werden, geleitet von den Artikeln III, XI und XII des Statuts des Rates, die grundlegende Bestimmungen zur Rechtsfähigkeit des Rates beinhalten, in Würdigung der positiven Bedeutung, die die Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates aus dem JahreJ.959 hatte, unter Berücksichtigung der wachsenden Rolle des Rates bei der Organisation der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Rates, in dem Wunsche, zur Schaffung günstiger Bedingungen beizutragen, damit der Rat seine Funktionen und Befugnisse im Interesse der weiteren Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des Rates ausüben kann sowie unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Niveaus der Privilegien und Immunitäten, die von den Mitgliedsstaaten internationalen Organisationen gewährt werden, wie folgt übereingekommen: Artikel 1 Definitionen ' 1. In dieser Konvention bedeuten die nachstehenden Begriffe: a) „Sitzland des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe“ (im weiteren „Sitzland des Rates“) das Sitzland des Sekretariats des Rates; b) „Räumlichkeiten des Rates“ beliebige Gebäude oder Gebäudeteile einschließlich dazugehörende Grundstücke, die für die Zwecke des Rates genutzt werden; c) „Vertreter“ die ständigen Vertreter, deren Stellvertreter, Berater und Experten die Leiter, Mitglieder, Berater, Experten und Sekretäre der Delegationen sowie andere Vertreter, die von einem Mitgliedsland des Rates benannt werden, um an der Arbeit und/oder den Tagungen der Hauptvertretungsorgane, der anderen ständigen Vertretungsorgane des Rates und deren Arbeitsorgane teilzunehmen, die gebildet wurden, um einzelne Fragen, die in die Zuständigkeit dieser Organe fallen, zur Behandlung in den Vertretungsorganen vorzubereiten oder abzustimmen; d) „Ständiger Vertreter“ eine Person, die ein Mitgliedsland des Rates als seinen Vertreter im Exekutivkomitee des Rates ernannt hat und die gleichzeitig Ständiger Vertreter dieses Landes im Rat ist; e) „Stellvertreter des Ständigen Vertreters“ eine Person, die von einem Land für diese Funktion benannt wurde und sich ständig im Sitzland des Rates aufhält; f) „Mitarbeiter der Ständigen Vertretung“ den Stellvertreter des Ständigen Vertreters, die Berater und Experten des Ständigen Vertreters sowie die Mitglieder des Ver-waltungs- und technischen Personals und die Mitglieder des Dienstpersonals, die sich ständig im Sitzland des Rates auf halten; g) „Familienangehörige des Mitarbeiters der Ständigen Vertretung“ die Ehefrau (den Ehemann) und die minderjährigen Kinder, die an seinem Arbeitsort mit ihm leben, sowie die Eltern des Mitarbeiters, die ständig bei dem Mitarbeiter an seinem Arbeitsort leben und von ihm unterhalten werden;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1987 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1987 (GBl. DDR ⅠⅠ 1987, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1987, S. 1-52).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, verherrlichten den Faschismus, beschädigten sozialistisches Eigentum und begingen weitere Handlungen, Tätlichkeiten gegen die DVP. Darunter befinden sich Strafgefangene, die Hetzlosungen in den anbrachten. Straftaten zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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