Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1986, Seite 7

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1986, Seite 7 (GBl. DDR ⅠⅠ 1986, S. 7); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 28.-Januar 1986 7 Artikel 25 Inkrafttreten 1. Dieses Statut tritt in Kraft, wenn mindestens 80 Staaten, die eine Ratifikations-, Annahme- oder ßestätigungsurkunde hinterlegt haben, dem Depositar notifizieren, daß sie nach gegenseitigen Konsultationen übereingekommen sind, daß dieses Statut in Kraft treten soll. 2. Dieses Statut tritt wie folgt in Kraft: a) für Staaten, welche die in Absatz 1 erwähnte Notifizierung vorgenommen haben, am Tage des Inkrafttretens dieses Statuts; b) für Staaten, die vor dem Inkrafttreten dieses Statuts eine Ratifikations-, Annahme- oder Bestätigungsurkunde hinterlegt/ aber an der in Absatz 1 erwähnten Notifizierung nicht teilgenommen haben, zu dem späteren Zeitpunkt, an dem- sie dem Depositar notifizieren, daß das Statut für sie in Kraft tritt; c) für Staaten, die nach Inkrafttreten dieses Statuts eine Ratifikations-, Annahme-, Bestätigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegen, am Tag dieser Hinterlegung. '. Artikel 26 Übergangsbestimmungen 1. Die erste Tagung der Konferenz wird vom Depositar einberufen und ist innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Statuts abzuhalten. 2. Die mit Resolution 2152 (XXI) der Vollversammlung der Vereinten Nationen festgelegten Vorschriften und Regeln für die Organisation gelten solange für die Organisation und ihre Organe, bis letztere neue Bestimmungen beschließen. Artikel 27 Vorbehalte Vorbehalte zu diesem Statut sind nicht zulässig. Artikel 28 Depositar 1. Depositar dieses Statuts ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen 2. Zusätzlich zur Notifizierung aller beteiligten Staaten unterrichtet der Depositar den Generaldirektor über alle Angelegenheiten, die dieses Statut betreffen. Artikel 29 Authentische Texte Der arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Text dieses Statuts ist gleichermaßen gültig. ANLAGE I Staatenlisten 1. Wird ein in einer der nachstehenden Listen nicht aufgeführter Staat Mitglied, entscheidet die Konferenz nach entsprechenden Konsultationen, in welche dieser Listen er aufgenommen werden soll. 2. Die Konferenz kann nach entsprechenden Konsultationen jederzeit die Einordnung eines Mitglieds in eine der nachstehenden Listen ändern. 3. Änderungen in den nachstehenden Listen, die entsprechend Absatz 1 oder 2 vorgenommen werden, gelten nicht als Änderungen im Sinne des Artikels 23. LISTEN (Die vom Depositar in diese Anlage aufzunehmenden Staatenlisten sind die am Tage des Inkrafttretens dieses Statuts gültigen Listen, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen für die Zwecke des Abschnitts II Absatz 4 ihrer Resolution 2152 (XXI) festgelegt worden sind ) ANLAGE II Das reguläre Budget A. 1. Zu den Verwaltungs-, Forschungs- und anderen regulären Ausgaben der Organisation zählen Ausgaben a) für interregionale und regionale Berater; b) für kurzfristige Beratertätigkeit durch Personal der Organisation; c) für Tagungen, einschließlich Fachtagungen, die in dem aus dem regulären Budget der Organisation finanzierten Arbeitsprogramin vorgesehen sind; d) für die Programmunterstützung, die sich aus Projekten der technischen Hilfe ergeben, soweit diese Ausgaben näht von der Stelle, die solche Projekte finanziert, an die Organisation zurückerstattet werden. 2. Konkrete Vorschläge, die mit den vorstehenden Festlegungen übereinstimmen, werden durchgeführt, nachdem sie gemäß Artikel 14 vom Programm- und Budgetkomitee geprüft, vom Rat angenommen und von der Konferenz bestätigt worden sind. B. Um die Effektivität des Arbeitsprogramms der Organisation auf dem Gebiet der industriellen Entwicklung zu erhöhen, werden aus dem regulären Budget in Höhe von 6 Prozent seiner Gesamtsumme auch andere Tätigkeiten finanziert, die bisher aus Kapitel 15 des regulären Budgets 'der Vereinten Nationen finanziert wurden. Diese Tätigkeiten sollen den Beitrag der Organisation zum Entwicklungssystem der Vereinten Nationen stärken, wobei die Bedeutung zu berücksichtigen ist, die der Anwendung des im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen benutzten Verfahrens der länd.er-bezogenen Programmaufstellung, das der Zustimmung der betreffenden Länder unterliegt, als Rahmen für diese Tätigkeiten zukommt. ANLAGE III Regelungen über Schiedsgerichte und Schlichtungskommissionen Falls nichts anderes zwischen allen Mitgliedern vereinbart worden ist, die Parteien einer Streitigkeit sind, welche nicht nach Artikel'22 Absatz 1 Buchstabe a beigelegt, sondern gemäß Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i (B) des genannten Artikels einem Schiedsgericht oder gemäß Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii einer Schlichtungskommigsion unterbreitet wurde, gelten für das Verfahren, und die Arbeitsweise solcher Gerichte und Kommissionen folgende Regelungen: 1. Einleitung des Verfahrens Innerhalb von drei Monaten, nachdem der Rat die Behandlung einer ihm gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a unterbreiteten Streitigkeit abgeschlossen hat, oder wenn er die Behandlung nicht innerhalb von 18 Monaten nach Unterbreitung abgeschlossen hat, können alle Streitparteien innerhalb von 21 Monaten nach der Unterbreitung dem Generaldirektor notifizieren, daß sie die Streitigkeit einem Schiedsgericht vorlegen möchten, oder kann ihm jede dieser Parteien notifizieren, daß sie die Streitigkeit einer Schlichtungskommission unterbreiten möchte. Haben die Parteien eine andere Art der Beilegung vereinbart, kann die Notifizierung innerhalb von drei Monaten nach Abschluß dieses besonderen Verfahrens erfolgen. 2. Bildung des Gerichts oder der Kommission a) Die Streitparteien ernennen einstimmig drei Schiedsrichter bzw. drei Mitglieder der Schlichtungskommission und bestimmen einen bzw. eines von ihnen zum Vorsitzenden des Gerichts oder der Kommission.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1986 (GBl. DDR ⅠⅠ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 28. Dezember 1986 auf Seite 60. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1986 (GBl. DDR ⅠⅠ 1986, Nr. 1-5 v. 28.1.-19.12.1986, S. 1-60).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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