Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1986 Teil II (GBl. II Nr. 1-5, S. 1-60, 28.1.-19.12.1986).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1986, Seite 4 (GBl. DDR II 1986, S. 4); ?4 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 28. Januar 1986 2. Die Amtszeit der Mitglieder des Rates dauert vom Ende der ordentlichen Tagung der Konferenz, auf der sie gewaehlt werden, bis zum Ende der 4 Jahre danach stattfindenden ordentlichen Tagung der Konferenz; die Amtszeit der auf der ersten Tagung gewaehlten Mitglieder beginnt jedoch mit dem Zeitpunkt ihrer Wahl, wobei die Haelfte von ihnen nur bis zum Ende der 2 Jahre danach stattfindenden ordentlichen Tagung im Amt bleibt. Die Mitglieder des Rates koennen wiedergewaehlt werden. 3. a) Der Rat tritt jedes Jahr mindestens einmal zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Ausserordentliche Tagungen werden vom Generaldirektor auf Antrag einer Mehrheit aller Mitglieder des Rates einberufen. b) Die Tagungen finden am Sitz der Organisation statt, sofern der Rat nichts anderes beschliesst. 4. Ausser den sonstigen in diesem Statut aufgefuehrten oder ihm von der Konferenz uebertragenen Aufgaben hat der Rat folgende Aufgaben: a) er ueberprueft im Auftrag der Konferenz die Realisierung des bestaetigten Arbeitsprogramms, des jeweiligen regulaeren und operativen Budgets sowie die Durchfuehrung anderer Beschluesse der Konferenz; b) er empfiehlt der Konferenz einen Beitragsschluessel zur Deckung der Ausgaben des regulaeren Budgets; c) er erstattet der Konferenz auf jeder ordentlichen Tagung Bericht ueber seine Taetigkeit; d) er ersucht die Mitglieder um Informationen ueber ihre Taetigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit der Organisation; e) er ermaechtigt den Generaldirektor in Uebereinstimmung mit den Beschluessen der Konferenz und unter Beachtung von zwischen den Tagungen des Rates oder der Konferenz eintretenden Umstaenden, die vom Rat fuer erforderlich gehaltenen Massnahmen zu treffen, um unvorhergesehenen Ereignissen unter gebuehrender Beachtung der Aufgaben und finanziellen Mittel der Organisation zu begegnen; f) wird das Amt des Generaldirektors in der Zeit zwischen den Tagungen der Konferenz frei, so ernennt der Rat einen amtierenden Generaldirektor, der diese Funktion bis zur naechsten ordentlichen oder ausserordentlichen Tagung der Konferenz ausuebt; g) er stellt die vorlaeufige Tagesordnung der Konferenz auf; h) ? er erledigt innerhalb der in diesem Statut festgelegten Grenzen alle sonstigen Aufgaben, die zur Foerderung der Ziele der Organisation notwendig sind. 5. Der Rat beschliesst seine Geschaeftsordnung. 6. Jedes Mitglied des Rates hat eine Stimme. Beschluesse beduerfen der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder, soweit in diesem Statut oder in der Geschaeftsordnung des Rates nichts anderes festgelegt ist. 7. Der Rat laedt in ihm nicht vertretene Mitglieder ein, ohne Stimmrecht an seinen Beratungen ueber Angelegenheiten teilzunehmen, die fuer sie von besonderem Interesse sind. Artikel 10 Programm- und Budgetkomitee 1. Das Programm- und Budgetkomitee besteht aus 27 Mitgliedern der Organisation, die von der Konferenz unter gebuehrender Beruecksichtigung des Prinzips der gerechten geographischen Verteilung gewaehlt werden. Bei der Wahl der Mitglieder des Komitees beachtet die Konferenz folgende Sitzverteilung: 15 Mitglieder des Komitees werden aus den in den Teilen A und C aufgefuehrten, 9 aus den in Teil B aufgefuehrten und 3 aus den in Teil D der Anlage I zu diesem Statut aufgefuehrten Staaten gewaehlt. Bei der Benennung ihrer Vertreter fuer das Komitee beruecksichtigen die Staaten deren persoenliche Eignung und Erfahrung. 2. Die Amtszeit der Mitglieder des Komitees dauert vom Ende der ordentlichen Tagung der Konferenz, auf der sie ge- waehlt werden, bis zum Ende der 2 Jahre danach stattfindenden ordentlichen Tagung der Konferenz. -Die Mitglieder des Komitees koennen wiedergewaehlt werden. 3. a) Das Komitee haelt jedes Jahr mindestens eine Tagung ab. Auf Antrag des Rates oder auf eigenen Antrag wird das Komitee vom Generaldirektor zu weiteren Tagungen einberufen. b) Die Tagungen finden am Sitz der Organisation statt, sofern der Rat nichts anderes beschliesst. 4. Das Komitee a) uebt die ihm in Artikel 14 uebertragenen Aufgaben aus; b) stellt den dem Rat vorzulegenden Entwurf des Beitragsschluessels zur Deckung der Ausgaben des regulaeren Budgets auf; c) nimmt sonstige Aufgaben wahr, die ihm gegebenenfalls von der Konferenz oder dem Rat in bezug auf Finanzfragen uebertragen werden; d) berichtet dem Rat auf jeder ordentlichen Tagung ueber alle seine Taetigkeiten und unterbreitet ihm von sich aus Ratschlaege oder .Vorschlaege zu Finanzfragen. 5. Das Komitee beschliesst seine Geschaeftsordnung. 6. Jedes Mitglied des Komitees hat eine Stimme. Beschluesse beduerfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Artikel 11 Das Sekretariat 1. Das Sekretariat besteht aus einem Generaldirektor und den stellvertretenden Generaldirektoren und anderem Personal, die von der Organisation benoetigt werden. 2. Der Generaldirektor wird auf Empfehlung des Rates von der Konferenz fuer die Dauer von 4 Jahren ernannt. Er kann fuer eine weitere Amtszeit von 4 Jahren wiederernannt werden; danach ist eine Wieder er nennung nicht moeglich. 3. Der Generaldirektor ist der hoechste Verwaltungsbeamte der Organisation. Vorbehaltlich der allgemeinen oder besonderen Weisungen der Konferenz oder des Rates hat der Generaldirektor die gesamte Verantwortung und Befugnis fuer die Leitung der Arbeit der Organisation. Im Auftrag und unter Kontrolle des Rates ist der Generaldirektor fuer die Einstellung und die Organisation des Personals sowie fuer dessen Arbeit verantwortlich. 4. Bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten duerfen der Generaldirektor und das Personal keine Weisungen von einer Regierung oder einer Autoritaet ausserhalb der Organisation einholen oder entgegennehmen. Sie haben sich jeder Handlung zu enthalten, die ihrer Stellung als internationale, nur der Organisation verantwortliche Beamte abtraeglich sein koennte. Jedes Mitglied verpflichtet sich, den ausschliesslich Internationalen Charakter der Verantwortlichkeiten des Generaldirektors und des Personals zu achten und nicht zu versuchen, sie bei der Erfuellung ihrer Verantwortlichkeiten zu beeinflussen. 5. Das Personal wird vom Generaldirektor gemaess den Vorschriften ernannt, die die Konferenz auf Empfehlung des Rates erlaesst. Die Ernennung von stellvertretenden Generaldirektoren bedarf der Zustimmung des Rates. Die Beschaeftigungsbedingungen des Personals entsprechen soweit wie moeglich denjenigen, die im gemeinsamen System der Vereinten Nationen Anwendung finden. Bei der Einstellung des Personals und der Festlegung seines Dienstverhaeltnisses ist die ausschlaggebende Erwaegung, dass es notwendig ist, ein Hoechstmass.an Leistungsfaehigkeit, fachlicher Qualifikation und Integritaet zu sichern. Die Bedeutung der Auswahl des Personals auf breiter und gerechter geographischer Grundlage ist gebuehrend zu beruecksichtigen. 6. Der Generaldirektor fungiert in dieser Eigenschaft bei allen Tagungen der Konferenz, des Rates und des Programmund Budgetkomitees und uebt alle sonstigen ihm von diesen Organen uebertragenen Aufgaben aus. Er erarbeitet einen;
Dokument Seite 4 Dokument Seite 4

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1986 (GBl. DDR ⅠⅠ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 28. Dezember 1986 auf Seite 60. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1986 (GBl. DDR ⅠⅠ 1986, Nr. 1-5 v. 28.1.-19.12.1986, S. 1-60).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X