Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1985, Seite 22

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985, Seite 22 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, S. 22); 22 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 11. Juni 1985 das Transportdokument für die in diesem Artikel genannten Umstände; c) Dokument über die Qualität der Ware; d) andere im Vertrag vereinbarte Dokumente. Artikel 31 1. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, daß die von ihm entsprechend Artikel 30 der Bank vorgelegten Dokumente und die darin enthaltenen Angaben den Bedingungen des Vertrages entsprechen. 2. Die Bank des Verkäuferlandes prüft, ob die gemäß Artikel 30 Buchstaben a, b und c vorgesehenen Dokumente vorhanden sind und ob alle vorgelegten Dokumente inhaltlich und ziffernmäßig übereinstimmen. Nach Feststellung des Vorhandenseins der genannten Dokumente und ihrer inhaltlichen und ziffernmäßigen Übereinstimmung nimmt die Bank des Verkäuferlandes die Bezahlung in Höhe des Betrages der Handelsfaktura an den Verkäufer sofort vor. 3. Mit Vornahme der Zahlung belastet die Bank des Verkäuferlandes gleichzeitig mit dem gleichen Betrag das Konto der Bank des Käuferlandes, leitet ihr unverzüglich danach die Dokumente zu und benachrichtigt sie gleichzeitig über die vorgenommene Zahlung. Nach Eingang dieser Mitteilung und der Dokumente erkennt die Bank des Käuferlandes ihrerseits das Konto der Bank des Verkäuferlandes mit dem entsprechenden Betrag und belastet das Konto des Käufers. Gleichzeitig händigt sie diesem die Dokumente aus. Artikel 32 Der Käufer ist berechtigt, im Laufe von 45 Arbeitstagen, gerechnet vom Tage des Eingangs der Faktura des Verkäufers bei der Bank seines Landes, die Rückerstattung des gesamten gezahlten Betrages oder eines Teils des gezahlten Betrages in folgenden Fällen zu fordern: 1. Rückerstattung insgesamt: a) wenn die Ware nicht bestellt war oder nach der im Einverständnis mit dem Verkäufer erfolgten Aufhebung des Vertrages verladen wurde; b) wenn die Ware im voraus bezahlt wurde; c) wenn nicht alle in den Buchstaben a, b, c und d des Artikels 30 angegebenen Dokumente übergeben wurden; d) wenn die verladene Ware unvollständig ist trotz der im Vertrag vorgesehenen Zahlungen für vollständige Sendungen; e) wenn der Verkäufer die Ware ohne Zustimmung des Käufers vor der im Vertrag festgesetzten Frist verladen hat oder wenn der Verkäufer vor der vereinbarten Lieferfrist die Zahlung für eine Ware erhalten hat, bezüglich welcher der Käufer zwar sein Einverständnis zur vorfristigen Verladung, jedoch nicht zur vorfristigen Bezahlung gegeben hat; f) wenn der Verkäufer die Ware verladen hat, nachdem er vom Käufer die Mitteilung über dessen Rücktritt vom Vertrag gemäß Artikel 54 und 58 erhalten hat; g) wenn die Faktura und/oder die ihr beigefügten Dokumente infolge der zwischen ihnen bestehenden Unstimmigkeiten oder der in ihnen enthaltenen unzureichenden Angaben es nicht ermöglichen, die Menge und/oder Sorte und/oder Qualität und/oder den Preis der Ware festzustellen; h) wenn in der Faktura die Preise nicht im einzelnen aufgeführt sind oder die Preisspezifikation in den im Vertrag bezeiebneten Fällen nicht beigefügt sind; i) wenn andere Umstände vorliegen, bezüglich welcher im Vertrag ein solches Recht vorgesehen ist. 2. Teilweise Rückerstattung: a) in den in Absatz 1 Buchstaben b bis h des vorliegenden Artikels vorgesehenen Fällen; b) wenn in der Faktura die im Vertrag festgelegten Preise überschritten werden oder wenn in der Faktura Kosten enthalten sind, deren Bezahlung im Vertrag nicht vorgesehen ist; c) wenn zusammen mit der gekauften Ware auch nicht gekaufte Ware versandt wurde; d) wenn der Käufer die Annahme eines Teils der Ware verweigert, weil vom Verkäufer das im Vertrag vorgesehene Sortiment nicht eingehalten wurde; e) wenn die versandte Warenmenge die gekaufte Warenmenge über die im Vertrag vereinbarte Toleranz hinaus überschreitet; f) wenn die bezahlte Warenmenge die in den Transportdokumenten und/oder Spezifikationen ausgewiesene Menge übersteigt; g) wenn in der Faktura oder in den ihr beigefügten Dokumenten Rechenfehler zugunsten des Verkäufers festgestellt werden; h) wenn andere Umstände eintreten, bezüglich welcher ein solches Recht im Vertrag vorgesehen ist. Artikel 33 1. Bei Vorbringen einer Forderung auf volle oder teilweise Rückerstattung des auf der Grundlage der Faktura des Verkäufers gezahlten Betrages ist der Käufer verpflichtet, der Bank seines Landes eine begründete Erklärung unter Angabe des Absatzes und des Buchstaben des Artikels 32, auf Grund derer er seine Forderung stellt, vorzulegen; dabei ist eine Kopie der begründeten Erklärung an den Verkäufer zu geben. 2. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, der Bank die Dokumente vorzulegen, aus denen die Gründe für die Forderung auf Rückerstattung des gemäß Festlegung in Artikel 31 gezahlten Betrages ersichtlich sind. 3. In den Fällen, die im Artikel 32 unter Absatz 1 Buchstaben a, c und f und im gleichen Artikel unter Absatz 2 Buchstaben c, d und e genannt sind, muß der Käufer in seinem Antrag an die Bank, in dem er die Rückerstattung des gezahlten Betrages fordert, gleichzeitig angeben, daß er die nicht angenommene Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers zu dessen Verfügung hält. 4. Wenn die Forderung auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Betrages den Bedingungen des vorhergehenden Artikels entspricht, so nimmt die Bank des Käuferlandes unverzüglich die Rückerstattung des auf dem Konto des Käufers abgebuchten Betrages vor und belastet gleichzeitig das Konto der Bank des Verkäuferlandes mit diesem Betrag; dabei zeigt sie dies dem Verkäufer über die Bank seines Landes durch Übersenden einer Kopie des Antrages des Käufers an. 5. In den in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a, c und f aufgeführten Fällen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen Ersuchen die erhaltenen Dokumente über die betreffende Warenpartie zurückzugeben. 6. Wenn dem Käufer der Betrag, mit dem sein Konto belastet wurde, infolge der in Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe e aufgeführten Gründe zurückerstattet wird, erfolgt die Bezahlung der betreffenden Ware auf Initiative des Verkäufers unverzüglich innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen gegen Vorlage der Faktura und des Antrages des Käufers auf Rückerstattung des für die betreffende Warenpartie gezahlten Betrages. 7. Nachdem der Betrag dem Konto des Käufers durch die Bank wieder gutgebracht wurde, werden alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwischen ihnen direkt beigelegt. 8. Wenn der Käufer anerkennt oder das Schiedsgericht feststellt, daß dem Käufer auf Grund einer unbegründeten Forderung der Betrag zurückerstattet wurde, dann muß der Käufer dem Verkäufer diesen Betrag mit 6 % Jahreszinsen zurückerstatten und außerdem eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,1% von diesem Betrag für jeden Tag zahlen, gerechnet vom Tage der Rückzahlung des Betrages bis zum Tage der endgültigen Zahlung; dabei darf die Strafe 5 % des unbegründet zurückerstatteten Betrages nicht überschreiten. Artikel 34 Die Bezahlung der Dienstleistungen und andere Zahlungen im Zusammenhang mit gegenseitigen Warenlieferungen wie;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 24. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 24. September 1985 auf Seite 68. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1985 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, Nr. 1-6 v. 24.1.-24.9.1985, S. 1-68).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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