Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1985, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 24. Januar 1985 Erklärung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum grenzüberschreitenden Kaliabbau zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland und zu Fragen der Bergbausicherheit im Werra-Kalirevier Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik nimmt Bezug auf die Erklärung beider Seiten vom 30. April 1980 und den „Bericht über den Stand der Gespräche von Expertendelegationen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland“ vom 28. Juli 1982 und die dazu gehörende Ergänzung vom 6. Oktober 1982. Danach ist der die Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland überschreitende Kaliabbau im Werra-Kalirevier bergtechnisch sowie wirtschaftlich zweckmäßig und soll nach den Rechtsvorschriften erfolgen, die am Sitz des Abbauführenden gelten. Unter Berücksichtigung dessen erklärt die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik: 1. Zur* Realisierung des grenzüberschreitenden Kaliabbaus wird dem auf seiten der Bundesrepublik Deutschland die - Untersuchung und Gewinnung durchführenden Unternehmen das Recht zur untertägigen Untersuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen in Feldern und Feldesteilen auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zeitlich unbegrenzt übertragen. Die betreffenden Felder und Feldesteile sind in der zu dieser Erklärung gehörenden Anlage verbal und kartenmäßig festgelegt. Diese Regelung beruht auf § 33 Absatz 2 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1969 S. 29). 2. Auf die untertägigen Arbeiten zur Untersuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen in den festgelegten Feldern und Feldesteilen, die Verbringung der gewonnenen Salze in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die mit diesen Arbeiten in Verbindung stehenden Tätigkeiten und Regelungen sowie auf die Bergaufsicht unter Tage finden die diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik keine Anwendung. Auf Bergschäden, die auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik entstehen, finden die Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik Anwendung. 3. Die Regelungen unter Punkt 1. und 2. setzen voraus, daß die Untersuchung und Gewinnung mittels vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgetriebener Grubenbaue erfolgt, wobei Grubenbaue einschließlich Bohrungen auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik nur im Salinar angelegt werden dürfen, das auf seiten der Bundesrepublik Deutschland die Untersuchung und Gewinnung durchführende Unternehmen verpflichtet ist, diejenigen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen einzuhalten, die den nicht zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik analog sind, an den auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlaufenden Feldesgrenzen durch das auf seiten der Bundesrepublik Deutschland die Untersuchung und Gewinnung durchführende Unternehmen ein Sicherheitspfeiler von 100 m Breite und um die Tiefbohrung Kleinensee 1 ein Sicherheitspfeiler mit einem Radius von 50 m künftig angelegt wird. 4. Ein Recht zur sekundären Nutzung der durch den grenzüberschreitenden Kaliabbau entstandenen Grubenbaue wird dem abbauführenden Unternehmen nicht übertragen. 5. In den festgelegten Feldern und Feldesteilen werden keine anderen Maßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf das in diesen Bereichen anstehende Salinar haben würden. 6. Seitens der Deutschen Demokratischen Republik ist gewährleistet, daß die untertägigen Arbeiten zur Untersuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia-und Borsalzen und die Bergaufsicht unter Tage in den festgelegten Feldern und Feldesteilen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt werden. 7. Einzelheiten für die Untersuchung und Gewinnung der Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalze in den Gebieten, wie sie in der Anlage zu dieser Erklärung festgelegt sind, werden durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik und der Treuhandstelle für Industrie und Handel (TSI) vom 13. Dezember 1984 geregelt. 8. Soweit mit dem grenzüberschreitenden Abbau von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen ungeregelte Vermögensfragen Zusammenhängen, bleiben diese wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen unberührt. 9. Seitens der Deutschen Demokratischen Republik werden' entlang der in der Anlage beschriebenen und rot gekennzeichneten Feldesgrenze zwischen den Grenzpunkten 187 und 336 bestehende Sicherheitspfeiler beibehalten und in den künftig noch abzubauenden Bereichen, einschließlich des grenzüberschreitenden Abbaus, Sicherheitspfeiler von 100 m Breite angelegt. Um die Tief bohrung Mansbach 1 wird ein Sicherheitspfeiler mit einem Radius von 50 m angelegt. 10. Die Deutsche Demokratische Republik ist bereit, die Sprengtätigkeit hinsichtlich der Sprengzeiten und Warn-sprenganlagen in einem Bereich von 500 m entlang der Feldesgrenze nach den im Bericht vom 28. Juli 1982 abgestimmten Grundsätzen zu regeln. Das gilt für die Grube „Marx-Engels“ des VEB Kombinat KALI, einschließlich der Bereiche der grenzüberschreitenden Untersuchung und Gewinnung von Stein-, Kali-, Magnesia-und Borsalzen in dieser Grube. Berlin, den 13. Dezember 1984;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, S. 2) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, S. 2)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1985 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 24. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 24. September 1985 auf Seite 68. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1985 (GBl. DDR ⅠⅠ 1985, Nr. 1-6 v. 24.1.-24.9.1985, S. 1-68).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit hat, ist ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen unbedingt notwendig. Das setzt auch gleichzeitig voraus, daß der Vorbereitungsphase der Durchsuchung entsprechende Beachtung geschenkt werden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X