Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1984, Seite 1

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1984, Seite 1 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984, S. 1); 1 1984 Berlin, den 31. Januar 1984 Teil II Nr. 1 . ' Tag Inhalt Seite 25.11:83 Bekanntmachung zur Konvention über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßig verletzen oder unterschiedslos wirken können, vom 10. Oktober 1980 1 15.12. 83 Mitteilung Nr. 6/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 16 (Übersetzung) Konventiob über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßig verletzen oder unterschiedslos wirken können Bekanntmachung zur Konvention über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßig verletzen oder unterschiedslos wirken können, vom 10. Oktober 1980 vom 25. November 1983 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte die Konvention über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßig verletzen oder unterschiedslos wirken können, vom 10. Oktober 1980. Die Konvention war am 10. April 1981 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1982 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Depositar hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde wurde dem Depositar in Übereinstimmung mit Artikel 4 Abs. 3 der Konvention notifiziert, daß die Deutsche Demokratische Republik ihre Zustimmung erklärt, durch die der Konvention beigefügten Protokolle gebunden zu sein, und zwar: das Protokoll über nicht erkennbare Splitter (Protokoll I); das Protokoll über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung von Minen, heimtückischen Fallen und anderen Vorrichtungen (Protokoll II); das Protokoll über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung von Brandwaffen (Protokoll III). Die Konvention sowie die ihr beigefügten drei Protokolle treten gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 3 der Konvention am 2. Dezember 1983 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Die Konvention sowie die drei Protokolle werden nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 25. November 1983 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Die Hohen Vertragschließenden Seiten, unter Hinweis darauf, daß jeder Staat im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen die Pflicht hat, sich in seinen internationalen Beziehungen der Androhung oder Anwendung von Gewalt, die gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet ist oder in irgendeiner anderen Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist, zu enthalten, ferner unter Hinweis auf den allgemeinen Grundsatz, die Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten zu schützen, ausgehend von dem Prinzip des Völkerrechts, wonach die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Seiten kein unbeschränktes Recht bei der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben, und von dem Prinzip, wonach in bewaffneten Konflikten der Einsatz von Waffen, Geschossen und Material sowie Methoden der Kriegführung, die übermäßige Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen, verboten ist, weiterhin unter Hinweis darauf, daß es verboten ist, Methoden oder Mittel der Kriegführung anzuwenden, die darauf gerichtet sind oder von denen zu erwarten ist, daß sie ausgedehnten, langanhaltenden und ernsten Schaden für die natürliche Umwelt verursachen, in Bekräftigung ihrer Entschlossenheit, daß in Fällen, die nicht durch diese Konvention und ihre beigefügten Protokolle oder durch andere internationale Abkommen erfaßt sind, die Zivilbevölkerung und die Kombattanten jederzeit unter dem Schutz und der bindenden Kraft der von den bestehenden Gebräuchen, von den Grundsätzen der Menschlichkeit und den Geboten des öffentlichen Gewissens abgeleiteten Prinzipien des Völkerrechts stehen, in dem Wunsch, zur internationalen Entspannung, zur Beendigung des Wettrüstens und zur Schaffung von Vertrauen zwischen den Staaten und damit zur Erfüllung des Strebens aller Völker nach einem Leben in Frieden beizutragen, in Anerkennung dessen, daß es wichtig ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, die zu Fortschritten in Richtung auf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1984 beginnt mit der Nummer 1 am 31. Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 5 vom 29. Dezember 1984 auf Seite 52. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1984 (GBl. DDR ⅠⅠ 1984, Nr. 1-5 v. 31.1.-29.12.1984, S. 1-52).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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