Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1983, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1983, Seite 63 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983, S. 63); Gesetzblatt TeilII Nr. 4 Ausgabetag: 8. November 1983 63 Seine Exzellenz Herrn Dr. Emilio Colombo Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik Berlin, 27. Januar 1983 Exzellenz! Ich habe die Ehre, auf den am heutigen Tag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Italienischen Republik Unterzeichneten Konsularvertrag Bezug zu nehmen, und bin bevollmächtigt, Ihnen hierzu folgende Vereinbarung zu bestätigen: „Auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter des souveränen Rechts jedes Staates, die Bedingungen des Erwerbs, Besitzes oder Verlustes seiner Staatsbürgerschaft zu bestimmen, sind beide Vertragspartner übereingekommen, daß in bezug auf die Erfüllung von Artikel 43 des heute Unterzeichneten Konsularvertrags konsularische Amtspersonen des Entsendestaates das Recht haben, jene Personen im Empfangsstaat aufzusuchen, die Staatsbürger des Entsendestaates sind.“ Wenn Exzellenz mit dem oben Gesagten übereinstimmen, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, daß der vorliegende Brief und Ihre Antwort eine Zusatzvereinbarung zu dem am heutigen Tag Unterzeichneten Konsularvertrag darstellen, die zum selben Zeitpunkt wie der Vertrag in Kraft treten wird. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Oskar Fischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik Seine Exzellenz Herrn Oskar Fischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik Exzellenz! Berlin, 27. Januar 1983 Ich bestätige den Erhalt Ihres Briefes vom heutigen Tag, der folgenden Wortlaut hat: „Ich habe die Ehre, auf den am heutigen Tag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Italienischen Republik Unterzeichneten Konsularvertrag Bezug zu nehmen, und bin bevollmächtigt, Ihnen hierzu folgende Vereinbarung zu bestätigen: ,Auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter des souveränen Rechts jedes Staates, die Bedingungen des Erwerbs, Besitzes oder Verlustes seiner Staatsbürgerschaft zu bestimmen, sind beide Vertragspartner übereingekommen, daß in bezug auf die Erfüllung von Artikel 43 des heute Unterzeichneten Konsularvertrags konsularische Amtspersonen des Entsendestaates das Recht haben, jene Personen im Empfangsstaat aufzusuchen, die Staatsbürger des Entsendestaates sind.' Wenn Exzellenz mit dem oben Gesagten übereinstimmen, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, daß der vorliegende Brief und Ihre Antwort eine Zusatzvereinbarung zu dem am heutigen Tag Unterzeichneten Konsularvertrag darstellen, die zum selben Zeitpunkt wie der Vertrag in Kraft treten wird.“ Ich bestätige Ihnen, daß Ihr Brief und meine Antwort eine Zusatzvereinbarung zum Konsularvertrag zwischen unseren beiden Staaten darstellen. Ich bitte Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung entgegenzunehmen. Emilie Colombo Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Italienischen Republik Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 vom 1. Juli 1983 In Ergänzung der Bekanntmachung vom 24. September 1976 (GBl. II Nr. 15 S. 307)1 wird bekanntgegeben, daß Änderungen der Regelungen Nr. 14, 17, 18 und 25 zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände uijd Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens für die Deutsche Demokratische Republik wie folgt in Kraft getreten sind: Korrigendum 3 der Regelung Nr. 14 Revision 1 am 10. August 1979 Änderung 1 der Regelung Nr. 17 Revision 1 am 9. März 1981 Regelung Nr. 18 Revision 1 (komplette Neufassung) am 24. November 1980 Änderung 1 der Regelung Nr. 25 am 11. August 1981. Die -JTexte der Änderungen werden im Sonderdruck Nr. 886/16 des Gesetzblattes veröffentlicht. 1 bisherige ergänzende Bekanntmachungen: GBl. II 1978 Nr. 2 S. 32, GBl. II 1979 Nr. 5 S. 80 GBl. II 1980 Nr. 8 S. 120, GBl. II 1982 Nr. 1 S. 15 GBl. II 1982 Nr. 4 S. 72, GBl. II 1983 Nr. 2 S. 31 Die im Sonderdruck Nr. 886/1 des Gesetzblattes veröffentlichte Fassung der Regelung Nr. 18 tritt damit außer Kraft. Berlin, den 1. Juli 1983 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Bekanntmachung zum Europäischen Abkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) vom 15. November 1975 vom 2. August 1983 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte das Europäische Abkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) vom 15. November 1975. Das Abkommen war am 29. Dezember 1976 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 14. April 1981 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Depositar hinterlegt. Dabei wurde folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 15 des Europäischen Abkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975, daß sie sich durch Artikel 13 des Abkommens bezüglich der Beilegung von Streitfällen durch eine schiedsgerichtliche Entscheidung nicht als gebunden betrachtet.“ Das Abkommen ist mit Ausnahme des Artikels 13, zu dem der Vorbehalt erklärt wurde, gemäß seinem Artikel 6 Ab-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1983 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 4. März 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 4 vom 8. November 1983 auf Seite 64. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1983 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983, Nr. 1-4 v. 4.3.-8.11.1983, S. 1-64).

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