Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1983, Seite 34

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1983, Seite 34 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983, S. 34); 34 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 14. Juli 1983 Customs Convention on the International Transport of Goods under Cover of TIR Carnets (TIR Convention) done on 14 November 1975 Amendments to Annex 6 to the Convention 1. Renumber existing explanatory note No. 2.3.6.(a) to 2.3.6. (a)-l. Insert a new explanatory note after No. 2.3.6.(a) l to read as follows: “2.3.6.(a) 2 Subparagraph 6 (a) Vehicles with swivel rings Metal swivel rings, each of which rotates in a metal bracket fixed to the vehicle are ac-ceptable for the purpose of this Paragraph (see sketeh No. 2a appended to this Annex) provided that: (a) each bracket is affixed to the vehicle in such a manner that it cannot be removed and replaced without leaving obvious traces; (b) the spring under each bracket is com-pletely enclosed by a bell-shaped metal cover.” Insert a new sketeh No. 2a after sketeh No. 2. 2. For the phrase “surrounded by six strands” in the existing text of the explanatory note No. 2.3.9. substitute “surrounded by at least four strands”. Bekanntmachung zur Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 vom 28. April 1983 In den Anlagen 4 und 6 der Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 (Bekanntmachung vom 30. Oktober 1975, GBl. II 1976 Nr. 2 S. 25) sind in Übereinstimmung mit dem in Artikel 22 der Konvention vorgesehenen Verfahren Änderungen erfolgt Diese Änderungen sind gemäß Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 8. März 1983 für alle Mitgliedstaaten der Konvention und damit auch für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie werden nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 28. April 1983 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler (Übersetzung) Zollkonvention über Container, 1972, vom 2. Dezember 1972 Änderungen der Anlagen 4 und 6 der Konvention 1. Anlage 4 Artikel 4 Ziffer 3. Der zweite Satz erhält auf Grund einer Einfügung folgende Fassung: „Diese Nähte müssen der den vorliegenden Bestimmungen beigefügten Zeichnung Nr. 1 entsprechen; ist dies jedoch bei einigen Teilen der Plane (wie hintere Umschläge und verstärkte Ecken) nicht möglich, die Stücke auf diese Weise zusammenzufügen, genügt es, wenn der Rand des oberen Teils der Plane umgeschlagen wird und die Stücke gemäß der den vorliegenden Bestimmungen beigefügten Zeichnungen Nr. 2 und 2 a vernäht werden.“ In Anlage 4 ist eine neue Zeichnung Nr. 2 a einzufügen. 2. Anlage 4 Artikel 4 Ziffer 5. Der letzte Satz ist zu ändern und erhält folgende Fassung: „Ausbesserungen von Planen aus kunststoffbeschichtetem Gewebe können auch nach dem in Absatz 4 beschriebenen Verfahren ausgeführt werden, doch ist in diesem Falle der Flicken auf der Innenseite einzusetzen und das Band auf beiden Seiten der Plane anzubringen.“ 3. Anlage 4 Artikel 4 Ziffer 1. Der Wortlaut der Ziffer 7. erhält auf Grund einer Einfügung folgende Fassung: „Der Abstand zwischen den Ringen und den Ösen darf nicht mehr als 200 mm betragen. Zwischen den Ringen und den Ösen an jeder Seite des Pfostens kann der Abstand jedoch größer sein, wenn die Konstruktion des Containers und der Plane so gestaltet ist, um jeden Zutritt zum Inneren des Containers zu verhindern;" er darf aber 300 mm nicht übersteigen. Die Ösen müssen verstärkt sein.“ 1 4. Anlage 6 Erläuterungen 4.2,1. a) 1 Der letzte Satz des Buchstaben a) erhält-auf Grund einer Einfügung folgende Fassung: „Ungeachtet des oben Dargelegten, kann der Boden der Container mit selbstschneidenden Schrauben, mit Spreng-nieten oder eingeschossenen Bolzen oder pneumatisch eingetriebenen Stiften festgemacht werden, die innen angebracht werden und im rechten Winkel durch den Boden und die darunterliegenden Metällträger hindurchgehen, vorausgesetzt, daß mit Ausnahme der selbstschneidenden Schrauben einige ihrer Enden mit dem äußeren Teil der Träger bündig abschließen oder dort aufgeschweißt sind.“ 5. Anlage 6 Erläuterungen 4.2.1. b) 1 In die Erläuterung 4.2.1. b) l ist ein neuer Buchstabe c) einzufügen, der wie folgt lautet: „Nur bei wärmeisolierten Containern können ausnahmsweise das Zollverschlußsystem, die Scharniere und die anderen Teile, deren Entfernung den Zugang zum Inneren des Containers oder zu etwaigen Verstecken gestatten würde, an den Türen solcher Container mit Bolzen oder Schrauben befestigt sein, die von außen angebracht werden, aber sonst den Bedingungen des Buchstaben a) der Erläuterung 4.2.1. a) 1 nicht entsprechen, vorausgesetzt, daß , i) das Ende der Bolzen oder Schrauben in einer mit Gewinde versehenen Platte oder einer ähnlichen hinter der Außenwand der Tür befestigten Vorrichtung verankert ist, und ii) die Köpfe dieser Bolzen oder Schrauben in ausreichender Zahl mit dem Zollverschlußsystem, den Scharnieren usw. so verschweißt sind, daß sie vollständig verformt sind und die Bolzen oder Schrauben nicht entfernt werden können, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen (siehe Zeichnung Nr. 4 der Anlage). Der Ausdruck „wärmeisolierter Container“ umfaßt Container mit Kühl- oder Wärmeanlage.“ Buchstaben c) und d) werden zu Buchstaben d) beziehungsweise e). In Anlage 6 ist eine neue Zeichnung Nr. 4 einzufügen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1983 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 4. März 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 4 vom 8. November 1983 auf Seite 64. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1983 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983, Nr. 1-4 v. 4.3.-8.11.1983, S. 1-64).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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