Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1983, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1983, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983, S. 25); iiiyciiiKutüyuiiuiuie Lunuu? HochschuibJbliothak d ct GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 25 1983 Berlin, den 20. Mai 1983 Teil II Nr. 2 Tag Inhalt Seite 9. 3. 83 Bekanntmachung zur Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom 13. November 1979 25 2. 3. 83 Bekanntmachung zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksdemokratischen Republik Laos vom 22. September 1982 31- 2. 3. 83 Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksdemokratischen Republik Laos vom 22. September 1982 31 2. 3. 83 Bekanntmachung zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Nikaragua vom 1. April 1980 31 9. 3. 83 Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Mocambique über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechtsund Strafsachen vom 28. August 1981 31 28. 4. 83 Bekanntmachung zum Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 31 14. 2. 83 Mitteilung Nr. 1/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 31 14. 2. 83 Mitteilung Nr. 2/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 32 14. 2. 83 2. Ergänzung zur Mitteilung Nr. 4/1981 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 32 21.3.83 Mitteilung Nr. 3/1983 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten 32 Bekanntmachung zur Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom 13. November 1979 vom 9. März 1983 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ratifizierte die Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung vom 13. November 1979. Die Konvention war am 13. November 1979 für die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnet worden. Die Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juni 1982 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Depositar hinterlegt. Die Konvention tritt gemäß ihrem Artikel lü. Absatz 1 am 16. März 1983 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 9 März 1983 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Konvention über weitreichende grenzüberschreitende Luftverunreinigung Die Partner der vorliegenden Konvention haben in der Entschlossenheit, die Beziehungen und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern, im Bewußtsein der Bedeutung der Tätigkeit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa bei der Festigung dieser Beziehungen und der Zusammenarbeit, besonders auf dem Gebiet der Luftverunreinigung, einschließlich der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen, in Anerkennung des Beitrages- der Wirtschaftskommission für Europa zur multilateralen Verwirklichung der entsprechenden Festlegungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in Kenntnis dessen, daß in dem die Umweltfragen betreffenden Kapitel der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa dazu aufgerufen wird, bei der Bekämpfung der Luftverunreinigung und ihrer Auswirkungen, einschließlich der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen, zusammenzuwirken sowie durch internationale Zusammenarbeit ein ausgedehntes Programm für die Überwachung und Bewertung der weitreichenden Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen, beginnend mit Schwefeldioxid, unter möglicher Ausdehnung auf andere verunreinigende Stoffe, zu entwickeln, unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen der Deklaration der Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt und insbesondere Prinzip 21, das die allgemeine Überzeugung ausdrückt, daß die Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den Prinzipien des Völkerrechts das souveräne Recht besitzen, ihre eigenen Ressourcen gemäß ihren eigenen Umweltkonzeptionen zu nutzen sowie die Verantwortung dafür tragen, daß Tätigkeiten, die im Bereich ihrer Jurisdiktion oder Kontrolle unternommen werden, in der Umwelt anderer Staaten oder in Gebieten außerhalb der Grenzen nationaler Jurisdiktion keine Schäden verursachen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1983 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1983 beginnt mit der Nummer 1 am 4. März 1983 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 4 vom 8. November 1983 auf Seite 64. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1983 (GBl. DDR ⅠⅠ 1983, Nr. 1-4 v. 4.3.-8.11.1983, S. 1-64).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft und tätig sind und zur Durchführung operativer Aufgaben im Sinne dieser Richtlinie in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Operationsgebiet eingesetzt werden.

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