Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 99

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 99 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 99); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 17. Dezember 1982 99 Artikel 54 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am 30. Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Berlin erfolgt, in Kraft. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und behält seine Gültigkeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag, an dem ihn eine der Hohen Vertragschließenden Seiten schriftlich auf diplomatischem Wege kündigt. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Hohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag unterzeichnet und gesiegelt. Geschehen in Athen am 6. Juli 1982 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher, griechischer und französischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen gültig sind. In Zweifelsfällen bei der Auslegung der Bestimmungen des Vertrages gilt der französische Text. Für die Für die Deutsche Demokratische Griechische Republik Republik Oskar Fischer ' Yiannis Haralambopoulos Seine Exzellenz Herrn Yiannis Haralambopoulos Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Griechischen Republik Exzellenz! Ich habe die Ehre, auf den Konsularverlrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik Bezug zu nehmen,, und bin bevollmächtigt, Ihnen vorzuschlagen, daß zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik folgende Vereinbarung getroffen wird: „Auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter des souveränen Rechts jedes Staates, die Bedingungen des Erwerbs, Besitzes oder Verlustes seiner Staatsbürgerschaft zu bestimmen, sind beide Vertragspartner übereingekommen, daß in bezug auf die Erfüllung von Artikel 41 des heute Unterzeichneten Konsularvertrages konsularische Amtspersonen des Entsendestaates das Recht des Zugangs zu jenen Personen im Empfangsstaat haben, die Staatsbürger des Entsendestaates sind.“ Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, daß Vorstehendes eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik darstellt. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. X / Oskar Fischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik Seine Exzellenz Herrn Oskar Fischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik Exzellenz! Ich bestätige den Erhalt Ihres Briefes vom heutigen Tag, der folgenden Wortlaut hat: „Ich habe die Ehre, auf den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik Bezug zu nehmen, und bin bevollmächtigt, Ihnen vorzuschlagen, daß zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik folgende Vereinbarung getroffen wird: ,Auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter des souveränen Rechts jedes Staates, die Bedingungen des Erwerbs, Besitzes oder Verlustes seiner Staatsbürgerschaft zu bestimmen, sind beide Vertragspartner übereingekommen, daß in bezug auf die Erfüllung von Artikel 41 des heute Unterzeichneten Konsularvertrages konsularische Amtspersonen des Entsendestaates das Recht des Zugangs zu jenen Personen im Empfangsstaat haben, die Staatsbürger des Entsendestaates sind.“ Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, daß Vorstehendes eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Griechischen Republik darstellt.“ Ich bin ermächtigt zu erklären, daß Ihr Brief und diese Antwort eine Vereinbarung zwischen der Griechischen Republik und der Deutschen Demokratischen Republik darstellen. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Yiannis Haralambopoulos Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Griechischen Republik;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 99 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 99) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 99 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 99)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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